Landtag Brandenburg Drucksache 6/10324 6. Wahlperiode Eingegangen: 03.01.2019 / Ausgegeben: 08.01.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4091 der Abgeordneten Steeven Bretz (CDU-Fraktion) und Björn Lakenmacher (CDU-Fraktion) Drucksache 6/10043 Einbruch beim Bundesminister der Finanzen trotz Objektschutzes Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Die Polizei gewährleistet den Objektschutz des Wohngebäudes des Bundesministers der Finanzen, Olaf Scholz, in Potsdam. Trotzdem wurde in dieses Mehrfamilienhaus eingebrochen. 1. Welche Personen- und Objektschutzkategorie hat der Bundesminister der Finanzen? zu Frage 1: Der Bundesminister der Finanzen (BMF), Olaf Scholz, ist durch das Bundeskriminalamt (BKA) in die höchste Gefährdungseinstufung gem. gültiger Regelungslage eingestuft . Demnach ist die Person als erheblich gefährdet, mit einem Anschlag ist zu rechnen , eingestuft. Für ihn erfolgt ständiger Personen- und Objektschutz an Dienst- und Wohnsitzen. 2. Welche Schutzmaßnahmen durch die Landespolizei Brandenburg beinhaltet diese Kategorisierung? zu Frage 2: Die Landespolizei Brandenburg führt, abgestimmt mit dem BKA, ständige Objektschutzmaßnahmen am Nebenwohnsitz des BMF in Potsdam durch. 3. Welcher Kräfteansatz ist vorgesehen? Entsprach der Ist- dem Sollzustand während des Tatzeitpunktes? zu Frage 3: Konkrete Angaben zum Kräfteansatz unterliegen gemäß Verschlusssachenanweisungen des Bundes und der Länder der Geheimhaltung. Die Zahl der eingesetzten Kräfte entsprach dem Sollzustand. 4. Wie ist der Einbruch trotz der Objektschutzmaßnahmen durch die Landespolizei zu erklären? zu Frage 4: Das Ermittlungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Nach gegenwärtigem Erkenntnisstand wird von einem unberechtigten Zugang in das Mehrfamilienhaus ausgegangen . Landtag Brandenburg Drucksache 6/10324 - 2 - 5. Kann die Sicherheit des Bundesministers der Finanzen beziehungsweise die Objektsicherheit seines Wohngebäudes durch die Landespolizei garantiert werden? zu Frage 5: Das Polizeipräsidium gewährleistet im Zusammenwirken mit dem BKA und dem BMF die notwendigen Maßnahmen für die Sicherheit des Bundesministers der Finanzen und Vizekanzlers am Wohnobjekt.