Landtag Brandenburg Drucksache 6/10329 6. Wahlperiode Eingegangen: 04.01.2019 / Ausgegeben: 09.01.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4099 des Abgeordneten Axel Vogel (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drucksache 6/10065 Die Kontrolle von Bodenneuordnungsverfahren Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Der Jahresbericht 2014 des Landesrechnungshofes offenbarte erhebliche, grundlegende und systematische Schwächen bei geprüften Bodenordnungsverfahren . Der LRH bezweifelt bei dem geprüften Verfahren insbesondere, dass alle dort umgesetzten Maßnahmen zum Erreichen des Zwecks oder zumindest ihrem Umfang nach erforderlich waren. Die insgesamt gravierenden Mängel auf allen Ebenen des Verwaltungsverfahrens zur Bodenordnung führt der LRH auf zwar geregelte, aber tatsächlich unklare Verantwortlichkeiten und die Vielzahl an Beteiligten zurück. Das ineinander greifende Verwaltungshandeln des Ministeriums, des LELF, der Teilnehmergemeinschaft als Behörde und des vlf als Dienstleister der Teilnehmergemeinschaft schienen ein rechtssicheres und strukturiertes behördliches Vorgehen eher zu behindern als zu fördern. Die Eigeninteressen und die Stellung des vlf im Bodenordnungsverfahren standen dem wirtschaftlichen Mitteleinsatz systembedingt entgegen. Der Ausschuss für Haushaltskontrolle forderte daraufhin die Landesregierung auf, die Fachaufsicht und Kontrolle zu intensivieren, die Rechtsstellung der Teilnehmergemeinschaft sowie die Aufgaben und Rolle des vlf Brandenburg zu überdenken bzw. näher auszugestalten . Das MLUL kündigte daraufhin eine Dienstanweisung zur Durchführung der Kontrollverfahren und die Erstellung einer Kosten- und Wirkungsanalyse an. Frage 1: In welcher Weise hat das Ministerium die konforme Anwendung der Regelungen der Dienstanweisung bislang überprüft? zu Frage 1: Die Dienstanweisung zur Durchführung der Kontrollverfahren bei der Umsetzung der Flurbereinigungsförderrichtlinie trat am 07.12.2015 in Kraft. Das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL) hat die Intensivierung seiner Kontrollen zunächst darauf gerichtet, dass die durch den Verband für Landentwicklung und Flurneuordnung (vlf) im Auftrag der Teilnehmergemeinschaften (TGen) aufgestellten Pläne nach § 41 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) im Fachreferat des MLUL einer Prüfung unterzogen werden, da diese die wesentliche Grundlage für die Bewilligung von Fördermitteln darstellt. Landtag Brandenburg Drucksache 6/10329 - 2 - Die durch das MLUL intensivierte Fachaufsicht konzentrierte sich zudem in den Jahren 2015 bis 2017 auf die Verwaltungsvorschrift des MLUL zur Finanzierung der Verfahrenskosten innerhalb der Verfahren zur Feststellung und Neuordnung ländlichen Grundbesitzes vom 09.07.2015, zuletzt geändert am 08.07.2016, aufgehoben am 18.07.2017. Hier wurden 193 Anträge geprüft. Frage 2: Zu welchen Ergebnissen sind diese Prüfungen gekommen und wie bewertet die Landesregierung das? zu Frage 2: Die bisher durchgeführten Prüfungen werden grundsätzlich positiv bewertet. Frage 3: Ist die angekündigte Kosten- und Wirkungsanalyse für die Flurbereinigung inzwischen erfolgt? Frage 4: Wenn ja, was hat sie ergeben? Wenn, nein warum nicht? zu Fragen 3 und 4: Die Erarbeitung einer Softwarelösung zur Kosten- und Wirkungsanalyse von Flurbereinigungsverfahren ist für 2019/20 vorgesehen. Die hierfür voraussichtlich erforderlichen Mittel sind im Haushalt 2019/20 enthalten. Für die Umsetzung wird ein erheblicher Aufwand erwartet. Sie bedarf einer intensiven fachlichen Begleitung durch die obere und oberste Flurbereinigungsbehörde. Frage 5: Wurden die vom Ausschuss für Haushaltskontrolle vorgeschlagenen Änderungen bei der Rechtsstellung der Teilnehmergemeinschaft als Behörde im Ministerium diskutiert und bewertet? Wenn ja, welche Konsequenzen wurden daraus gezogen? zu Frage 5: Die Rechtsstellung der TGen als Behörde im Rahmen der ihr nach § 3 des Brandenburgischen Landentwicklungsgesetzes (BbgLEG) übertragenen Aufgaben wurde im Rahmen der Befassung mit den Feststellungen des LRH über die Prüfung des vlf bewertet und bestätigt. Aufgrund der Feststellungen des LRH werden durch die TGen und das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung nun zusätzliche Maßnahmen (Durchführung zusätzlicher Informationsveranstaltungen, persönliche Einladungen an die Teilnehmer) zur Erhöhung der Transparenz gegenüber den einzelnen Beteiligten unternommen , so dass die geplanten Neugestaltungsmaßnahmen eine breite Basis in der TG haben. Frage 6: Wurden die vom Ausschuss für Haushaltskontrolle vorgeschlagenen Änderungen bei den Aufgaben und der Rolle des vlf Brandenburg im Ministerium diskutiert und bewertet ? Wenn ja, welche Konsequenzen wurden daraus gezogen? zu Frage 6: Die Rolle des vlf als Dienstleister der TG bleibt auch im Ergebnis der Feststellungen des LRH über die Prüfung des vlf unverändert. Es besteht eine klare Trennung zwischen den Aufgaben, die der vlf gemäß § 18 Abs.1 FlurbG als sogenannte Pflichtaufgaben für seine ihm angeschlossenen TGen übernimmt (näher in der Satzung des vlf untersetzt ), und den nach § 3 BbgLEG übertragenen Aufgaben, für deren Durchführung sich die TG des vlf bedient. Landtag Brandenburg Drucksache 6/10329 - 3 - Frage 7: Hat sich die neue, auf Kennzahlen basierende, leistungsabhängige Vergütung des vlf Brandenburg aus Sicht des Ministeriums bewährt? Wenn ja, wie? zu Frage 7: Die auf Kennzahlen basierende, leistungsabhängige Vergütung des vlf hat sich gegenüber dem ehemaligen pauschalen Vergütungsansatz bewährt. Durch die Kennzahlen, die den Arbeitsaufwand zur Erstellung entscheidender Bearbeitungsschritte , sogenannte Meilensteine, abbilden, ist eine bessere Kontrolle der Verfahrensbearbeitung gegeben. Auch können die Verfahren untereinander direkt verglichen werden. Eintretende Abweichungen im Bearbeitungsaufwand bei einzelnen Bearbeitungsschritten werden so erkannt und können berücksichtigt werden.