Landtag Brandenburg Drucksache 6/10330 6. Wahlperiode Eingegangen: 04.01.2019 / Ausgegeben: 09.01.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4092 der Abgeordneten Steeven Bretz (CDU-Fraktion) und Gordon Hoffmann (CDU-Fraktion) Drucksache 6/10045 E-Mail-Adressen für Lehrkräfte Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: Im Nachtragshaushalt 2018 wurden Anfang des Jahres 2018 u.a. 700.000 Euro für die Einrichtung von E-Mail-Adressen für Lehrkräfte über das ZIT-BB eingestellt. In einem Bericht des MBJS an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen vom 20. November 2018 wird der aktuelle Stand dargestellt. Demnach wurde im August 2018 als Ergebnis einer Vorprojektphase festgestellt, dass die Standardlösung (E-Mailsystem der Landesverwaltung auf Basis von Microsoft Outlook) für den Einsatz im Schulbereich nicht geeignet sei. Der ZIT-BB sei gegenwärtig auch nicht in der Lage, 20.000 Lehrkräfte zu verwalten. Nunmehr soll eine E-Mail-Lösung für die Lehrkräfte im Sinne eines Pilotprojektes aufgebaut werden. Nach erfolgreicher Pilotierung ist die vollständige Einführung zum 2. Schulhalbjahr 2019/2020 geplant. Neben den 700.000 EUR im Jahr 2018 sind für die Jahre 2019 und 2020 jeweils 1,5 Mio. EUR für den Aufbau der E-Mail-Adressen vorgesehen. Ohne Berücksichtigung von eventuellen Bildungslizenzen wird mit laufenden jährlichen Kosten in Höhe von rund 1,7 Mio. EUR gerechnet. Eine konkrete Aussage zu den tatsächlichen Kosten sei erst nach der Entscheidung über die Software-Lösung möglich. Frage 1: Für welche konkreten Maßnahmen stehen die 700.000 EUR im Haushaltsjahr 2018 zur Verfügung? Zu Frage 1: Bei den im Nachtragshaushalt 2018 angemeldeten Haushaltsmitteln in Höhe von 700.000 Euro handelt es sich um eine Kalkulation der Kosten zur Anschubfinanzierung für das Vorhaben. Die Höhe der Anschubfinanzierung ist im Rahmen eines Abschätzungsprozesses bei Nutzung des im Land eingesetzten E-Mail-Systems für die Landesbediensteten ermittelt worden. In der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3392 (Drucksache 6/8526) wurde bereits darauf hingewiesen, dass der tatsächliche Kostenrahmen von der konkreten Umsetzung durch den zentralen IT-Dienstleister des Landes Brandenburg (ZIT-BB) abhängt. Im Bericht an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen vom 20. November 2018 wurde ausgeführt, dass der ZIT-BB für die Realisierung des Projekts einen Projektleiter eingestellt hat. Außerdem wurde im Bericht darauf hingewiesen , dass der ZIT-BB nach Prüfung ihrer Standardlösung für die Landesverwaltung diese als nicht geeignet für den Schulbereich eingeschätzt hat. Insofern wurde ein europaweites Verhandlungsverfahren mit Teilnehmerwettbewerb durch den ZIT-BB vorbereitet. Die Bekanntmachung ist am 04.12.2018 auf der e-Vergabe-Plattform erfolgt. In 2018 wer- Landtag Brandenburg Drucksache 6/10330 - 2 - den daher Kosten für die Projektanbahnung, die Projektleitung und die Vorbereitung der europaweiten Ausschreibung anfallen. Frage 2: Wie viele dieser Mittel sind bisher für welche konkreten Maßnahmen abgeflossen ? Zu Frage 2: Die Rechnungslegung des ZIT-BB für die Projektanbahnung/Projektleitung und die Vorbereitung des Verhandlungsverfahrens ist angefordert worden, liegt jedoch derzeit nicht vor. Frage 3: Warum wurde erst im August 2018 festgestellt, dass die Standardlösung nicht geeignet ist? Warum wurde das Thema nicht nach Beschluss des Nachtragshaushaltes im Frühjahr sofort bearbeitet? Zu Frage 3: Die Beauftragung des ZIT-BB erfolgte sofort nach Abschluss der Haushaltsverhandlungen zum Nachtragshaushalt 2018. Da es sich um ein für den ZIT-BB zusätzliches , vorher nicht planbares Projekt gehandelt hat, musste nach der Möglichkeit gesucht werden, zunächst zusätzliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Zudem musste, wie im Bericht an den AHF vom 20. November 2018 ausgeführt, erst ein geeigneter Projektleiter gefunden werden, der die dafür erforderlichen Abstimmungen im ZIT-BB steuert und koordiniert. Frage 4: Wie schlüsseln sich die prognostizierten laufenden Kosten in Höhe von 1,7 Mio. EUR auf und welche weiteren Kosten (z.B. Bildungslizenzen) werden erwartet? Zu Frage 4: Die Prognose beruhte auf den Kosten für das im Land bereits eingesetzte E-Mail-System. Diese Standardlösung wurde für nicht geeignet befunden. Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Erst nach Abschluss des Ausschreibungsverfahrens kann eine valide Aufschlüsselung der Kosten (u. a. Software, Hardware, Personalkosten) erfolgen . Frage 5: Welchen Umfang wird die Pilotphase haben? Wie viele Lehrer sind daran beteiligt und wie erfolgt die Auswahl? Frage 6: Wann erfolgt die Ausschreibung für die Pilotphase und den Regelbetrieb? Zu den Fragen 5 und 6: Bei der Pilotphase handelt es sich um eine schrittweise Einführung der Lösung mit Teilnahmewettbewerb. In der Pilotphase soll die Möglichkeit der Nachsteuerung und Optimierung der Lösung genutzt werden, bevor zum 2. Schulhalbjahr die landesweite Einführung erfolgen wird. Insofern wird es keine weitere Ausschreibung geben. Frage 7: Auf welcher Rechtsgrundlage findet die Pilotphase und auf welcher Rechtsgrundlage wird der Regelbetrieb stattfinden. Zu Frage 7: Spezielle Dienstvorschriften zu Einzelheiten der telefonischen oder elektronischen Kommunikation zwischen Lehrern und Eltern, Schülern, der Schulverwaltung und Dritten bestehen nicht. Die für die schulische und schulverwaltende Aufgabenerfüllung eingesetzte technische Ausstattung erfordert auch dann, wenn sie zur Anpassung an neue Landtag Brandenburg Drucksache 6/10330 - 3 - technische Standards eingeführt wird, grundsätzlich keine Änderung der Dienstvorschriften . Dies gilt ebenfalls für die Einführung von dienstlich zu nutzenden E-Mail-Adressen von Lehrkräften. Frage 8: Wann erfolgen die entsprechenden Verhandlungen mit dem Hauptpersonalrat für Lehrkräfte? Zu Frage 8: Der Hauptpersonalrat der Lehrkräfte und des sonstigen pädagogischen Personals (HPR Lehrkräfte) ist durch ein Vorstandsmitglied in der beim Ministerium für Bildung , Jugend und Sport gebildeten Arbeitsgruppe zur Anbindung von IT-Technik vertreten. In der Arbeitsgruppe wird auch fortlaufend zum neuesten Sachstand zur beabsichtigten Einführung von E-Mail-Adressen für Lehrkräfte berichtet, so in der letzten Sitzung am 3. Dezember 2018. Für formelle Verhandlungen über den Abschluss einer Dienstvereinbarung ist es sowohl nach Auffassung des HPR Lehrkräfte als auch des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport noch zu früh, solange eine verbindliche Entscheidung zur technischen Lösung dieses Vorhabens aussteht. Frage 9: Ist aus Sicht der Landesregierung angedacht, mit der Einführung der E-Mail- Adressen eine Verpflichtung zur Nutzung dieser E-Mail durch die Lehrkräfte zu verbinden? Zu Frage 9: Die Landesregierung beabsichtigt, die Nutzung der E-Mail für die dienstliche und pädagogisch-dienstliche Kommunikation verpflichtend einzuführen. Frage 10: Ist aus Sicht der Landesregierung angedacht, mit der Einführung der E-Mail- Adressen entsprechende Antwortpflichten, einzuhaltende Fristen für Antworten und Veröffentlichungspflichten der E-Mail-Adressen seitens der Lehrkräfte einzuführen? Zu Frage 10: Die Schulen und die Schulaufsicht können für die jeweils zu gewährleistende Kommunikation zur Aufgabenwahrnehmung hinsichtlich einzelner Voraussetzungen der Nutzung elektronischer sowie telefonischer Kommunikation spezielle Verfahrens- bzw. Verhaltensregelungen vorsehen. Für Schulen ist hierzu u. a. auf das Weisungsrecht der Schulleiterin oder des Schuleiters gemäß § 71 Absatz 1 und 2 des Brandenburgischen Schulgesetzes hinzuweisen. Eine weitere Konkretisierung wird Teil der Gespräche mit dem HPR Lehrkräfte sein, deren Ergebnis an dieser Stelle nicht vorgegriffen werden kann.