Landtag Brandenburg Drucksache 6/10347 6. Wahlperiode Eingegangen: 07.01.2019 / Ausgegeben: 14.01.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4111 des Abgeordneten Dierk Homeyer (CDU-Fraktion) Drucksache 6/10082 Besondere Ausgleichsregelung im Kontext des Energiesammelgesetzes Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Energie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Im Jahre 2017 waren im Rahmen der besonderen Ausgleichsregelung 112 Abnahmestellen in Brandenburg teilweise von der EEG-Umlage befreit . In Summe wurden dabei 4,92 Terrawattstunden Strom begünstigt. Im Rahmen des Energiesammelgesetzes (EnSaG) wurde nun beschlossen, das Erneuerbare-Energien- Gesetz (EEG) 2017 um die Paragraphen 62a/b und 104 zu erweitern, welche spezifische Anforderungen an das Messverfahren für selbst erzeugte und weitergeleitete Strommengen stellen. So soll ab dem Jahr 2020 flächendeckend durch geeignete Messverfahren garantiert werden, dass weitergeleiteter, nicht dem privilegierten Letztverbraucher zuordenbarer Strom, korrekt vom privilegierten Letztverbraucher abgegrenzt wird, insofern es sich um einen Drittverbrauch handelt. Zu diesem Zweck sind betroffene Unternehmen nun in der Pflicht, ein geeignetes Messkonzept vorzulegen, welches darstellt, wie die Erfüllung des Gesetzes gewährleistet wird. Strommengen, die nach dem 31. Dezember 2017 und vor dem 1. Januar 2020 verbraucht wurden, können gemäß § 104 Absatz 10 und 11 des EEG 2017 noch durch eine Schätzung in entsprechender Anwendung des § 62b Absatz 3 bis 5 ermittelt werden, insofern keine mess- und eichrechtskonforme Messeinrichtung vorhanden war. Frage 1: Wie viele der von der besonderen Ausgleichsregelung profitierenden Unternehmen in Brandenburg (und auf Bundesebene) haben Strom weitergeleitet und welche kumulierte Menge ergibt sich aus diesen Weiterleitungen? (Bitte Summenwerte in MWh und GWh für die letzten fünf Geschäftsjahre angeben und falls möglich nach einzelnen Wirtschaftszweigen (WZ) aufschlüsseln) Frage 2: Wie viele der von der besonderen Ausgleichsregelung profitierenden Unternehmen in Brandenburg (und auf Bundesebene) sind von § 104 Absatz 10 im Rahmen des EEG 2017 - eventuelle Schätzung von weitergeleiteten Verbräuchen an Drittverbraucher - betroffen, da eine geeichte Messung zur Abgrenzung der Strommengen nicht erfolgt ist? (Bitte jeweils die Gesamtanzahl pro WZ angeben) Landtag Brandenburg Drucksache 6/10347 - 2 - zu den Fragen 1 und 2: Der Landesregierung liegen keine Angaben darüber vor, wie viele der von der besonderen Ausgleichsregelung profitierenden Unternehmen in Brandenburg Strom in welcher Menge weitergeleitet haben. Der Landesregierung werden die Bescheide des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Begrenzung der EEG- Umlage, in denen auch die weitergeleiteten Strommengen des antragstellenden Unternehmens erfasst werden, nicht zugestellt oder zur Kenntnis gegeben. Die Begrenzungsbescheide werden nicht veröffentlicht und enthalten zum Teil Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse . Der Landesregierung sind auch keine Statistiken zu den angeforderten bundesweiten Zahlen bekannt. Frage 3: Wie stellt sich der Energiemix von industriell selbsterzeugtem Strom derer Unternehmen , die von der besonderen Ausgleichsregelung profitieren, dar? (Bitte nach WZ sowohl für Brandenburg als auch für die Bundesebene aufgliedern) zu Frage 3: Der Landesregierung liegen hierzu keine Angaben vor. Frage 4: Wie hat sich der Stromverbrauch der von der besonderen Ausgleichsregelung betroffenen Unternehmen in Brandenburg (im Vergleich zur Bundesebene) in den letzten fünf Geschäftsjahren entwickelt? (Bitte nach Summenwerten in GWh pro WZ aufschlüsseln ) zu Frage 4: Der Landesregierung liegen zum Stromverbrauch der von der besonderen Ausgangsregelung betroffenen Unternehmen keine Zahlen vor. Zahlen liegen vor zum Endenergieverbrauch des Energieträgers Strom im Sektor Industrie im Land Brandenburg. Dieser hat sich in den letzten Jahren wie folgt entwickelt: Jahr 2012 2013 2014 2015 2016 Endenergieverbrauch in Petajoule (PJ) 25,4 24,4 25,5 25,9 26,0 Quelle: 8. Monitoringbericht zur Energiestrategie des Landes Brandenburg Frage 5: Wie viel haben brandenburgische Unternehmen, die von der besonderen Ausgleichsregelung profitieren, in den letzten fünf Geschäftsjahren in energieeffizienzsteigernde Maßnahmen investiert? (Bitte jeweils einen Summen- und Durchschnittswert für Brandenburg und die Bundesebene angeben) Frage 6: Welche Stromeinsparungen resultierten in Summe daraus? zu den Fragen 5 und 6: Der Landesregierung ist nicht bekannt, welche Unternehmen, die von der besonderen Ausgleichsregelung profitieren, Energieeffizienzmaßnahmen in welchem Umfang in Brandenburg durchführen, da solche Maßnahmen allein in der Entscheidung der Unternehmen liegen. Energieeffizienzmaßnahmen sind gegenüber der Landesregierung nicht anzeigepflichtig. Frage 7: Wie viele Unternehmen in Brandenburg liegen an für die besondere Ausgleichsregelung relevanten Schwellenwerten? (Bitte bei Unternehmen der Liste 1 die Anzahl der Unternehmen nennen, die eine Stromkostenintensität (SKI) zwischen 14-16 Prozent erreicht und bei Liste 2 die Anzahl der Unternehmen, die eine SKI zwischen 20-22 Prozent erreicht.) Landtag Brandenburg Drucksache 6/10347 - 3 - zu Frage 7: Der Landesregierung sind die individuellen Stromverbräuche der Unternehmen , aus denen sich durch Multiplikation des Stromverbrauchs der Unternehmen mit einem durchschnittlichen Strompreis von Unternehmen mit ähnlichen Stromverbräuchen die Stromkostenintensität berechnet, nicht bekannt. Daher liegen auch keine Angaben darüber vor, welche Unternehmen in Brandenburg an für die besondere Ausgleichsregelung relevanten Schwellenwerten liegen.