Landtag Brandenburg Drucksache 6/10352 6. Wahlperiode Eingegangen: 07.01.2019 / Ausgegeben: 14.01.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4107 der Abgeordneten Andreas Galau (AfD-Fraktion), Thomas Jung (AfD-Fraktion) und Andreas Kalbitz (AfD-Fraktion) Drucksache 6/10077 JWD-Camp - Antifaschistisches Sommercamp in Kuhlmühle bei Wittstock Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Vom 26. - 29.07.2018 hat in Kuhlmühle bei Wittstock ein sog. JWD-Camp stattgefunden, wie aus einer Eigenberichterstattung auf der Internetseite http://www.jwd-camp.org/ hervorgeht. Ausweislich der dort vertriebenen Plakate (http://www.jwd-camp.org/mobi/) war unter dem Motto „Antifa heißt Landarbeit“ geplant, „Workshops und verschiedenste theoretische und praktische Angebote“ zu unterbreiten und durchzuführen. Laut eigenen Angaben der Veranstalter dienen die JWD-Camps zudem vorrangig der Vernetzung, Bildung und Erholung „antifaschistischer Jugendlicher“. Frage 1: Welche konkreten Erkenntnisse hat die Landesregierung über diejenigen Gruppen und/oder Einzelpersonen, die sich für die Organisation des JWD-Camps 2018 zusammengeschlossen haben? Frage 2: Welche durch den Verfassungsschutz beobachteten linksextremistischen Akteure haben an der Organisation des JWD-Camps 2018 mitgewirkt bzw. an dieser Veranstaltung teilgenommen? zu den Fragen 1 und 2: Das JWD Camp wird aus einer Mischung verschiedener Akteure beworben, organisiert und besucht. Darunter befinden sich auch linksextremistische Gruppen wie die Antifa Potsdam und Cottbus, welche die Teilnahme am JWD-Camp 2018 mit dem Flyer „Antifa heißt Landarbeit“ beworben haben. Darüber hinaus liegen der Landesregierung keine weiteren Erkenntnisse zu Veranstaltungen, Bildungsangeboten und Aktionen der Veranstalter und deren finanziellen und personellen Verbindungen zu linksextremistischen Organisationen vor. Frage 3: Sind weitere Aktionen bzw. Veranstaltungen des/der Veranstalter bekannt, die in der Vergangenheit stattgefunden haben? Wenn ja, welche Aktionen bzw. Veranstaltungen sind der Landesregierung bekannt und ist es hierbei zu Straftaten gekommen? (Bitte sämtliche Veranstaltungen bis einschließlich 2018 aufschlüsseln) zu Frage 3: Im Zeitraum vom 24.08. bis zum 27.08.2017 fand erstmals das JWD-Camp in Cottbus statt. Während des gesamten Veranstaltungszeitraumes kam es zu keinen Störungen seitens der Teilnehmer des Camps. Ebenso waren keinerlei Störungen des Camps Landtag Brandenburg Drucksache 6/10352 - 2 - von außerhalb zu verzeichnen. Im Zeitraum vom 26.07. bis zum 29.07.2018 fand im Raum Wittstock bei Dranse, auf dem Gelände des „Coolmühle e.V.“, ein dreitägiges JWD-Camp unter dem Motto "Antifa heißt Landarbeit" statt. Das Camp verlief störungsfrei. Straftaten wurden keine gemeldet. Frage 4: Sind weitere Aktionen bzw. Veranstaltungen des/der Veranstalter bekannt, die in Zukunft stattfinden sollen? Wenn ja, welche? Frage 5: Bestehen personelle und/oder finanzielle Verbindungen zwischen den Organisatoren und/oder Teilnehmern des JWD-Camps 2018 und Funktionären linksextremistischer bzw. -populistischer Organisationen? zu den Fragen 4 und 5: Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. Frage 6: Bestehen personelle und/oder organisatorische und/oder finanzielle Überschneidungen der Veranstalter der JWD-Camps und durch das Land Brandenburg geförderter Organisationen, Initiativen, Projekte etc.? zu Frage 6: Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Frage 7: Ist auf Grund der durch die Kooperation mit dem Verein „Netzwerk der politische Förderfonds e.V.“ offenkundigen Verbindungen der Veranstalter in das linksextremistische Milieu damit zu rechnen, dass das JWD-Camp dem Zweck dient, linksextremistische Aktivitäten zu befördern? zu Frage 7: Das „Netzwerk der politische Förderfonds e. V.“ hat seinen Sitz in Berlin und befindet sich daher im Zuständigkeitsbereich der dortigen Behörden. Frage 8: Wie viele Personen nahmen an den JWD-Camps seit 2014 teil und wie viele dieser Personen werden als gewaltbereit eingestuft? zu Frage 8: In den Jahren 2014 bis 2016 sind der Landesregierung keine in Brandenburg durchgeführten JWD-Camps bekannt geworden. An dem ersten, in Brandenburg registrierten JWD-Camp von 2017 nahmen in etwa 100 Personen teil. An dem diesjährigen JWD- Camp beteiligten sich ca. 200 bis 300 Personen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Darüber hinaus bestehen keine Erkenntnisse. Frage 9: Welche Vorkehrungen zur Einhaltung des Jugendschutzes haben die Organisatoren des JWD-Camps in Abstimmung mit den lokalen Ordnungsbehörden getroffen und welche Auflagen wurden ihnen gemacht u. a. auch im Zusammenhang mit den stattgefundenen Konzerten? Frage 10: Welche Verstöße gegen jugendschutzrechtliche Bestimmungen wurden bei den Sommercamps 2017 und 2018 durch die örtlichen Ordnungsbehörden registriert? zu den Fragen 9 und 10: Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Für die Einhaltung von Jugendschutzbestimmungen und deren Überwachung sowie die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Jugendschutzgesetz sind die örtlichen Ordnungsbehörden zuständig (§1 Jugendschutzzuständigkeitsverordnung). Landtag Brandenburg Drucksache 6/10352 - 3 - Frage 11: Liegen Erkenntnisse über mögliche Gewaltverherrlichungen, Aufrufen zur Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung oder zu Angriffen auf Polizeibeamte in den Texten der durch die Veranstalter für das Sommercamp engagierten Bands und Musiker von Entartist, PC TOYS, Lady Lazy, Jameric, United And Strong, Kaput Krauts, FemHoolz, Schnöselpöbel und Rüpelhaft statt Einzelhaft vor? zu Frage 11: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse über die in Frage 11 aufgeführten Bands bzw. deren Texte vor. Frage 12: Welche Erkenntnisse liegen vor hinsichtlich des Bildungsangebotes der Veranstalter (z. B. Schulungen für das Verhalten gegenüber der Polizei, Selbstverteidigungskurse , Schulungen für „Demo-Sanitäter“, Blockadetrainings etc.)? zu Frage 12: Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen.