Landtag Brandenburg Drucksache 6/10355 6. Wahlperiode Eingegangen: 07.01.2019 / Ausgegeben: 14.01.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4088 des Abgeordneten Danny Eichelbaum (CDU-Fraktion) Drucksache 6/10030 Baumaßnahmen B 102 Bauabschnitt 2 und 3 in Ortslage Jüterbog Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Die Bundesstraße 102 in Ortslage Jüterbog befindet sich in Sanierungs- und Erneuerungsarbeiten. Der geplante Fertigstellungstermin für den Bauabschnitt 2, der 30.09.2018, konnte zeitlich nicht eingehalten werden. Als neuer Fertigstellungstermin für den Bauabschnitt 2 der B102 in Ortslage Jüterbog wurde der 31.12.2018 genannt. Mit Sorge sehen die ortsansässigen Bewohner den nur schwer zu erkennenden Baufortschritt . Gerade mit Blick auf den Umzug der Wiesenschule in ihr neues Objekt zum Plantermin : Ostern 2019 gibt es vermehrt Gesprächsbedarf. Sollten die Bauabschnitte 2 und der 3 der B102 nicht wie geplant fertiggestellt werden, würde sich eine Überschneidung mit den neuen Schulwegen der Schüler und des Schulbusses der Wiesenschule ergeben. Die Eltern der Schüler sehen diese Entwicklung mit Sorge. Vorbemerkung der Landesregierung: Bereits im Jahre 1007 wurde Jüterbog das erste Mal urkundlich erwähnt. Die historische Stadt Jüterbog ist über 1000 Jahre alt. Ein verheerender Brand zerstörte weite Teile der Stadt im Jahr 1478. Bisher fanden sehr wenige archäologische Untersuchungen im Straßenraum statt. Bereits im Jahr 2000, 2001 sowie 2015 und 2016 wurden bei der Sanierung der B 102 Hinweise auf mittelalterliche Vorbebauung gefunden. Das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege und archäologische Landesmuseum vermutet in allen Bauabschnitten der B 102 OD Jüterbog wertvolle archäologische Funde. Der Landesbetrieb Straßenwesen hat aus bisherigen Erfahrungen einen Zeitraum für die erforderlichen Grabungen eingeplant. Während der archäologischen Baubegleitung wurden im 1. TA insgesamt 450 Befunde erfasst und damit dauerten diese Arbeiten deutlich länger, als angenommen. Auch das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege hatte im Vorfeld nicht mit diesem Umfang gerechnet. In der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage wird davon ausgegangen, dass es sich bei den Bauabschnitten 2 und 3 um die so genannten Teilabschnitte 2 und 3 des Ausbaus der OD Jüterbog/Mitte handelt. Landtag Brandenburg Drucksache 6/10355 - 2 - 1. Gibt es einen Termin zur Fertigstellung des Bauabschnittes 2 der B102 in Ortslage Jüterbog? Wenn ja, wird dieser Fertigstellungstermin eingehalten, wenn nein, aus welchen Gründen? zu Frage 1: Derzeit befindet sich die OD Jüterbog (Mitte) mit den Teilabschnitten 1 - 5 in der baulichen Umsetzung. Der Teilabschnitt 1 ist bereits fertig gestellt. Der Teilabschnitt 2 wird in Abhängigkeit der Wetterlage voraussichtlich Ende Januar 2019 fertig gestellt. Die Verzögerung hat sich durch archäologische Funde ergeben. 2. Gibt es einen Fertigstellungstermin für den Bauabschnitt 3 der B102 in Ortslage Jüterbog ? Wenn ja, wann werden die Bauarbeiten beendet, wenn nein, aus welchen Gründen kann ein endgültiger Fertigstellungstermin nicht mitgeteilt werden? zu Frage 2: Der Fertigstellungstermin für den Teilabschnitt 3 ist für Ende März 2019 in Abhängigkeit der Wetterlage und Archäologie vorgesehen. 3. Welche Möglichkeiten bestehen, um den Baufortschritt der B102 in den Bauabschnitten 2 und 3 in Ortslage Jüterbog zu beschleunigen? Werden diese Möglichkeiten genutzt , wenn nein, warum nicht? zu Frage 3: Die Landesregierung setzt sich dafür ein, die Baumaßnahme so schnell als möglich zu beenden. Im Rahmen der Bauüberwachung ist der Landesbetrieb Straßenwesen verstärkt auf der Baustelle anwesend, um beim Auftreten von Schwierigkeiten kurzfristig in den Bauablauf eingreifen zu können. Für die notwendigen archäologischen Arbeiten werden bereits vorab schon Abschnitte für die erforderlichen Untersuchungen mit dem Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege abgestimmt, mit dem Ziel, den eigentlichen Bauablauf nicht zu unterbrechen.