Landtag Brandenburg Drucksache 6/10356 6. Wahlperiode Eingegangen: 07.01.2019 / Ausgegeben: 14.01.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4098 des Abgeordneten Thomas Jung (AfD-Fraktion) Drucksache 6/10059 Rassistische Gewalttaten in Brandenburg 2017 und 2018 Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Gemäß eines Beitrages des RBB innerhalb der Sendung „Brandenburg aktuell“ vom 25.11.2018 (https://mediathek.rbb-online.de/tv/Brandenburg-aktuell/Nachrichten-I/rbb- Fernsehen/Video?bcastId=3822126&documentId=58053374) verharrt die Anzahl rassistischer Straftaten auf hohem Niveau. So wurden in diesem Jahr von Januar bis September 186 Angriffe auf Migranten und ihre Unterkünfte begangen, im Vorjahreszeitraum waren es noch 225. Dafür stieg in diesem Zeitraum die Zahl der Übergriffe auf „Touristen, Studenten und andere Menschen mit ausländischem Aussehen“ auf 103. Im gesamten Jahr 2017 seien es 73 gewesen. Vorbemerkungen der Landesregierung: Die aufgeführten Zahlen in der o. a. Vorbemerkung beruhen auf Antworten der Landesregierung zu quartalsmäßigen Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE („Übergriffe auf Flüchtlingsunterkünfte, Flüchtlinge und Unterstützer Innen von Flüchtlingen …“) und sind insofern korrekt. Einschränkend wird darauf hingewiesen , dass die Formulierung: „Übergriffe auf Touristen, Studenten und andere Menschen mit ausländischem Aussehen“ weder in der Fragestellung noch in der Beantwortung der in Rede stehenden Kleinen Anfragen Verwendung fand. Eine Recherche nach diesem Status des Opfers/Geschädigten ist nicht möglich, da es sich um kein melderelevantes Kriterium im „Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität“ (KPMD-PMK) handelt. Bei der Anzahl der aufgeführten Straftaten (2017 = 73; 2018 = 103) handelt es sich um rassistisch motivierte Straftaten gegen Personen, die nicht Flüchtlinge und UnterstützerInnen von Flüchtlingen sind. Frage 1: Wie viele der Tatverdächtigen waren deutscher Herkunft? (Bitte auflisten für 2017 und 2018 sowie Tattag, Tatort, Delikt, Ermittlungsstand und Gesamtvergleich) zu Frage 1: Eine Kategorisierung der Tatverdächtigen nach „deutscher Herkunft“ erfolgt im Rahmen des KPMD-PMK nicht. Somit ist eine Beantwortung der Fragestellung nicht möglich . Frage 2: Wie viele Übergriffe auf Zuwanderer sowie auf ihre Unterkünfte als auch „Touristen , Studenten und andere Menschen mit ausländischem Aussehen“ wurden von anderen Zuwanderern begangen (Bitte für die Jahre 2017 und 2018 auflisten)? Landtag Brandenburg Drucksache 6/10356 - 2 - zu Frage 2: Zur Beantwortung der Frage wurde das Themenfeld „zwischen Asylbewerbern /Flüchtlingen“ gemäß KPMD-PMK ausgewertet. Im Jahr 2017 wurden zehn derartige Gewaltstraftaten registriert. Im laufenden Jahr sind es mit Stand vom 09.12.2018 bisher sieben Straftaten. Die Zahlen für 2018 sind als vorläufig zu betrachten und unterliegen bis zum jahresbezogenen Meldeschluss einer ständigen Aktualisierung aufgrund von Nachmeldungen /Korrekturen im Ergebnis der Ermittlungen in den relevanten Strafverfahren. Im Übrigen wird auf die Ausführungen in der Vorbemerkung verwiesen. Frage 3: Nach welcher jeweiligen Definition werden Gewalttaten als rassistisch erfasst? zu Frage 3: Gemäß dem bundeseinheitlichen „Definitionssystem Politisch motivierte Kriminalität “ und „Themenfeldkatalog“ werden der Politisch motivierten Kriminalität u. a. Straftaten als rassistisch zugeordnet, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie gegen eine Person wegen ihrer zugeschriebenen oder tatsächlichen ethnischen Zugehörigkeit, Hautfarbe oder aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes gerichtet sind und die Tathandlung damit im Kausalzusammenhang steht. Entsprechende Straftaten werden dem Themenfeld - Hasskriminalität - bzw. auch dem Unterthema „fremdenfeindlich“ zugeordnet. Politisch motivierte Gewaltkriminalität ist die Teilmenge der Politisch motivierten Kriminalität , die eine besondere Gewaltbereitschaft der Täter erkennen lässt. Sie umfasst folgende Deliktsbereiche: - Tötungsdelikte, - Körperverletzungen, - Brand- und Sprengstoffdelikte, - Landfriedensbruch, - Gefährliche Eingriffe in den Schiffs-, Luft-, Bahn- und Straßenverkehr - Freiheitsberaubung, - Raub, - Erpressung, - Widerstandsdelikte.