Landtag Brandenburg Drucksache 6/10357 6. Wahlperiode Eingegangen: 07.01.2019 / Ausgegeben: 14.01.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4077 der Abgeordneten Benjamin Raschke (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Heide Schinowsky (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drucksache 6/10012 Geplante Förderung von Erdöl und Erdgas in der Urlaubsregion Schwielochsee Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Energie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Die Pläne der Bergbau-Gesellschaft CEP (Central European Petroleum GmbH), am Schwielochsee (Dahme-Spreewald/Oder-Spree) Öl und Gas zu fördern, stehen massiv in der Kritik. Das Landesamt für Bergbau, Rohstoffe und Geologie (LBGR) hatte die Bewilligung zur Kohlenwasserstoffförderung in der Niederlausitz im Herbst 2017 erteilt. Die Genehmigung bezieht sich auf ein rund 330 Quadratkilometer großes Gebiet, in dem das Unternehmen Kondensat sowie Erdöl- und Erdgasvorkommen nachgewiesen haben will. Die deutsch-kanadische Firma hat inzwischen eine Reihe seismischer Untersuchungen und mehrere Probebohrungen in der Region durchgeführt. Nach Angaben der Bürgerinitiative „Gegen Gasbohren im Oberspreewald“ sollen ca. 40 Bohrungen im Raum Schwielochsee geplant sein. (vgl LR, 24. August 2018: „Erdöl- und Erdgasbohrung: Widerstand formiert sich“ https://www.lr-online.de/lausitz/luebben/erdoelbohrung-widerstand-formiert-sich_aid- 32122579) Verfahren Frage 1: Wie ist der Stand des Genehmigungsverfahrens für das Erlaubnisfeld „Lübben“ bzw. das Bewilligungsfeld „Guhlen“, und was sind die weiteren Schritte von Seiten CEP und LBGR? zu Frage 1: Das Erlaubnisfeld „Lübben“ sowie das Bewilligungsfeld „Guhlen“ sind durch das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) abschließend beschieden. Details zu beiden Feldern können dem Internetportal http://www.geo.brandenburg.de/lbgr/bergbau unter der Rubrik „Bergbau - Bergbauberechtigungen - Erdöl und Erdgas“ entnommen werden. Frage 2: Wie viele Bohrungen wurden vom LBGR für das Erlaubnisfeld „Lübben“ bzw. das Bewilligungsfeld „Guhlen“ genehmigt? zu Frage 2: Derzeit sind für vier Bohrungen Genehmigungen erteilt: - Die Erkundungsbohrung „Märkische Heide 1“ im Erlaubnisfeld „Lübben“ wurde 2015/2016 niedergebracht. 2017 wurde aus der bestehenden Bohrung heraus die abgelenkte Erkundungsbohrung „Märkische Heide 1a“ niedergebracht. Landtag Brandenburg Drucksache 6/10357 - 2 - - Die Erkundungsbohrung „E Guhlen 1“ im heutigen Bewilligungsfeld „Guhlen“ wurde 2012 niedergebracht. 2016 wurde aus der bestehenden Bohrung „E Guhlen 1“ heraus die abgelenkte Erkundungsbohrung „E Guhlen 1a“ niedergebracht. - Derzeit laufen die Vorbereitungen durch das Bergbauunternehmen, um zwei weitere Erkundungsbohrungen niederzubringen. Es ist vorgesehen, nach der Verfüllung der bestehenden Bohrung „E Guhlen 1a“ erneut aus der bestehenden Bohrung eine abgelenkte Erkundungsbohrung „E Guhlen 1b“ niederzubringen sowie von einem neuen Bohransatzpunkt aus eine zweite gerichtete Erkundungsbohrung „E Guhlen 2“ abzuteufen . Für das Erlaubnisfeld „Lübben“ und das Bewilligungsfeld „Guhlen“ sind darüber hinaus bislang keine weiteren Bohrungen genehmigt. Frage 3: Auf einer Veranstaltung des Erdgasförderunternehmen CEP am 30. August 2018 soll - der Lausitzer Rundschau zufolge - Angelika Seidemann, Abteilungsleiterin Geologie beim LBGR erklärt haben, dass die Bewilligung für zwei weitere Probebohrungen auf der bestehenden Guhlener Anlage praktisch unterschriftsreif auf dem Tisch lägen. Kann die Landesregierung diese Aussage bestätigen? Wie ist der aktuelle Stand? zu Frage 3: Entgegen der Fragestellung ist die Genehmigungsform der zwei Erkundungsbohrungen im Bewilligungsfeld „Guhlen“ ein Sonderbetriebsplan für die entsprechend erforderlichen Bohrarbeiten. Die mit Datum vom 30. August 2018 durch das LBGR getätigte Aussage bestätigt die Landesregierung . Die Zulassung für beide Bohrungen wurden zwischenzeitlich am 11. Oktober 2018 erteilt. Frage 4: Wurden bei den Vorhaben „Abteufen der Bohrung Guhlen 2“ und „Abteufen der Bohrung Guhlen 4“ Umweltverträglichkeitsprüfungen durchgeführt? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, mit welchem Ergebnis (bitte detailliert angeben)? zu Frage 4: Mit der Formulierung der Frage ist unklar, welche Bohrungen tatsächlich gemeint sind. Zur Bezeichnung der Bohrungen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Die Antwort zu Frage 4 bezieht sich auf die Bohrungen mit neuem Bohransatzpunkt. § 1 der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP- V Bergbau) regelt, welche betriebsplanpflichtigen Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung bedürfen. Im Rahmen der standortbezogenen Prüfung des Einzelfalls wurde festgestellt , dass sich die Vorhaben nicht innerhalb eines nach Ziffer 2.3 der Anlage 2 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) genannten besonders empfindlichen Gebietes befinden und somit keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Frage 5: In der Antwort auf die Anfrage Drucksache 6/5731 erklärte die Landesregierung im Jahr 2016, dass die im Land Brandenburg tätigen Erdgasunternehmen im Rahmen der Zulassungen mit seismologischen Überwachungsaufgaben beauflagt werden. Wird die Landesregierung auch bei CEP Auflagen machen, und wie werden diese kontrolliert? Landtag Brandenburg Drucksache 6/10357 - 3 - zu Frage 5: Ob seismologische Überwachungsaufgaben für das Vorhaben in Guhlen angeordnet werden, ist abhängig von der Zusammensetzung des zu gewinnenden Rohstoffes und den Randbedingungen der Gewinnungstätigkeit. Nach Abschluss der laufenden Bohrtätigkeiten einschließlich der nachfolgenden Lagerstättentests sind Aussagen zu erwarten , auf deren Grundlage der Umfang der erforderlichen Überwachungsaufgaben im Fall einer Kohlenwasserstoffproduktion bestimmt werden kann. Die Fachaufsicht wird durch das LBGR wahrgenommen. Frage 6: Werden die von der geplanten Förderung betroffenen Kommunen auf Grundlage der Verordnung vom am 1. Januar 2016 über die Feldes- und Förderabgabe im Land Brandenburg (BbgFördAV) auch finanziell beteiligt? Wenn ja, in welcher Höhe, wenn nein, warum nicht? zu Frage 6: Die Feldes- und Förderabgabe gemäß Verordnung über die Feldes- und Förderabgabe im Land Brandenburg (BbgFördAV) wird an das Land Brandenburg geleistet und im Rahmen des Landeshaushaltes verwendet, um die Allgemeinheit und somit auch die Kommunen im Land Brandenburg an der Nutzung der heimischen Bodenschätze angemessen zu beteiligen. Frage 7: Wird die Bürgerinitiative „Gegen Gasbohren im Oberspreewald“ als „Träger öffentlicher Belange“ am bevorstehenden Genehmigungsverfahren teilnehmen können? zu Frage 7: Die Bürgerinitiative „Gegen Gasbohren im Oberspreewald“ ist keine „Trägerin öffentlicher Belange“ und kann daher keine Beteiligte im Rahmen des bergrechtlichen Genehmigungsverfahrens werden, hat jedoch die Möglichkeit, sich über die Amtsgemeinde Lieberose/Oberspreewald als „Träger öffentlicher Belange“ einzubringen. Darüber hinaus ist das LBGR bestrebt, mit der Bürgerinitiative in einen offenen Dialog zu treten. Dazu gehörten bisher zum Beispiel die kurzfristige Gewährung der Akteneinsicht und die Übersendung der Unterlagen, die in das Beteiligungsverfahren gegangen sind. Die Bürgerinitiative erhielt darüber hinaus die Möglichkeit der Stellungnahme, obwohl sie rein formell kein „Träger Öffentlicher Belange“ ist. Im Weiteren siehe Antwort zu Frage 11. Informationspolitik des Wirtschaftsministeriums und des nachgeordneten Landesbergamtes Frage 8: Warum hatte sich das LBGR mit einem Infostand auf der Veranstaltung des privaten und profitorientierten Erdgasförderunternehmen CEP präsentiert? Frage 9: Auf wessen Initiative kam die Errichtung eines Infostandes des LBGR zustande - auf Einladung von CEP, oder ist das LBGR auf die CEP zugegangen mit dem Angebot eines Infostandes? zu den Fragen 8 und 9: Zur Verbesserung der behördlichen Öffentlichkeitsinformation hat sich das LBGR als verfahrensführende Behörde entschlossen, im Rahmen der genannten Veranstaltung am 30. August 2018 den Bürgern als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen. Das LBGR war dadurch in der Lage, die das bergrechtliche Verfahren betreffenden Fragen im Gespräch direkt beantworten zu können. Die Landesregierung unterstützt diese Herangehensweise zur Transparenzsteigerung gegenüber den Bürgern. Einen Informationsstand gab es im Übrigen nicht. Landtag Brandenburg Drucksache 6/10357 - 4 - Frage 10: Sieht die Landesregierung einen Interessenkonflikt, wenn das LBGR auf einer privaten Lobby-Veranstaltung eines Erdgasförderunternehmens auftritt, zugleich aber das Projekt als Genehmigungsbehörde überwachen soll? zu Frage 10: Das Handeln des LBGR steht unter dem Vorzeichen einerseits ordnungsgemäß Genehmigungsverfahren durchzuführen und andererseits durch Öffentlichkeitsinformation ihre Entscheidungen transparent zu machen. Dieser Aufgabe kommt das LBGRnach . Frage 11: Warum hat das LBGR nicht aktiv - z. B. mit erklärenden Wortbeiträgen oder einem Infostand - an der Infoveranstaltung der lokalen Bürgerinitiative am 23. August in Goyatz teilgenommen? zu Frage 11: Das LBGR hat auf Einladung der Bürgerinitiative an der oben genannten Veranstaltung teilgenommen. Ein aktiver Beitrag des LBGR war durch den Veranstalter nicht vorgesehen. Das LBGR hatte im Vorfeld gegenüber der Bürgerinitiative erklärt, für Fragen der Teilnehmer bereitzustehen. Dieses Angebot wurde jedoch von den Teilnehmern nicht wahrgenommen. Frage 12: Warum wirbt das Wirtschaftsministerium auf seiner Website mit einer Fotografie, auf der deutlich das Logo von CEP zu erkennen ist, für das „Rohstoffland Brandenburg“? (siehe: https://mwe.brandenburg.de/de/rohstoffland-brandenburg/bb1.c.478775.de) Frage 13: Hat das Land Brandenburg die Werbung auf landeseigenen Informationsportalen mit dem privaten Unternehmen CEP abgesprochen und in Rechnung gestellt? Wenn ja, wie hoch ist die Summe, die das Land erhalten hat? zu den Fragen 12 und 13: Das Ministerium für Wirtschaft und Energie ist Ansprechpartner für die brandenburgische Wirtschaft. Bei Besuchen des Ministeriums für Wirtschaft und Energie entstehen Fotos und Berichte, die zu Informationszwecken u.a. auch auf der Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft und Energie verwendet werden. Das angesprochene Foto ist bei einem Ministerbesuch am 7. März 2016 auf dem Bohrplatz in Guhlen aufgenommen worden und wird zur Herstellung des Bezugs von Tätigkeiten im Land Brandenburg unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen unentgeltlich verwendet. Ein werbender Charakter der Darstellung ist aufgrund des jeweils ca. 10x20 Pixel großen Logos (entspricht weniger als 1% der Bildfläche) auf einem Helm und der Brusttasche eines Arbeitsanzuges nicht nachvollziehbar. Frage 14: Wie will das Land Brandenburg den Verdacht eines Interessenskonflikts ausräumen , wenn nachgelagerte Behörden einerseits für die Genehmigung der Ausbeutung von Erdgaslagerstätten zuständig sind und andererseits vom Wirtschaftsministerium offensiv für ein spezielles Unternehmen geworben wird? zu Frage 14: Siehe Antworten zu den Fragen 10, 12 und 13. Brandbekämpfung Frage 15: Hält CEP eine Werksfeuerwehr für den Fall einer Havarie oder eines Brandes durch die kommende Erdgasförderung vor, und wie schnell kann diese jeweils am Einsatzort sein? Landtag Brandenburg Drucksache 6/10357 - 5 - zu Frage 15: Die Central European Petroleum Deutschland GmbH hält keine anerkannte bzw. angeordnete Werkfeuerwehr gemäß § 30 des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (BbgBKG) vor. Zum jetzigen Zeitpunkt liegt dem Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe kein Antrag zur Gewinnung von Kohlenwasserstoffen vor. Erst dann wäre ggf. zu prüfen, ob die Bildung einer Werkfeuerwehr erforderlich ist. Frage 16: Warum wurden Bohrungen bis jetzt genehmigt, ohne dass ein hinreichendes Havarie-/Sicherheitskonzept vorliegt? Bis wann wird ein Konzept vorliegen? zu Frage 16: Bei allen bisher durchgeführten Bohrarbeiten auf den Bohrplätzen Guhlen und Märkische Heide lag ein geprüfter und abgestimmter Gefahrenabwehrplan vor. Zum Sonderbetriebsplan bezüglich der anstehenden Bohrarbeiten auf dem Bohrplatz Guhlen wurde der entsprechende Gefahrenabwehrplan, einschließlich des Feuerwehreinsatzplans und des Gasalarmplans, überarbeitet und mit den zuständigen Stellen im Einvernehmen abgestimmt. Damit liegen alle erforderlichen Pläne sowohl in der geforderten Qualität sowie zur Umsetzung vor. Frage 17: Sieht die Landesregierung die lokalen Einrichtungen der Feuerwehr als ausreichend ausgestattet und geschult an für den Fall einer Havarie oder eines Brandes durch die in Aussicht stehende Förderung? Wenn ja, woran wird das konkret festgemacht, falls nein, welche Schlussfolgerungen ergeben sich? zu Frage 17: Die Eigentümer, Besitzer oder sonstige Nutzungsberechtigte von Grundstücken und baulichen Anlagen mit einer besonderen Brand- oder Explosionsgefährdung sind nach § 14 Abs. 1 Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz (BbgBKG) verpflichtet, die Aufgabenträger bei der Vorbereitung der Gefahrenabwehr besonders zu unterstützen. Die Aufgabenträger sind gemäß § 3 Abs. 1 des BbgBKG dazu verpflichtet, eine leistungsfähige Feuerwehr zu unterhalten. Die Central European Petroleum Deutschland GmbH hat einen Gefahrenabwehrplan vorgelegt . Sicherheitsübungen mit den umliegenden Feuerwehren und Rettungskräften sind darin als integraler Bestandteil festgeschrieben. Ziel dieser Übungen ist die Überprüfung der Zeiträume für die Alarmierung der Rettungskräfte, das Zusammenwirken sowie die Führung und Koordination für den Einsatz vor Ort. Sie dienen darüber hinaus der Festigung festgeschriebener Abläufe zur Gefahrenabwehr. Am 18. Dezember 2015 wurde durch die Central European Petroleum Deutschland GmbH in Abstimmung mit dem Gemeindebrandmeister der Gemeinde Märkische Heide eine Einsatzübung auf dem nahegelegenen Bohrplatz Märkische Heide 1 des Unternehmens durchgeführt. Daran waren über 100 Rettungskräfte der umliegenden Feuerwehren und des Rettungsdienstes beteiligt. Entsprechend wird davon ausgegangen, dass die lokalen Einrichtungen der Feuerwehren und weiteren Rettungskräfte angemessen ausgestattet und den Anforderungen entsprechend vorbereitet sind. Landtag Brandenburg Drucksache 6/10357 - 6 - Regionale Auswirkungen Frage 18: In Niedersachsen ereigneten sich in den letzten Jahrzehnten immer wieder kleinere Erdbeben in der Nähe von Erdgasförderfeldern. Um die Ereignisse besser zu überwachen , wurde 2013 der Niedersächsische Erdbebendienst (NED) eingerichtet. Steht die Landesregierung Brandenburg weiterhin auf dem Standpunkt, dass ein Erdbebendienst im Land Brandenburg nicht erforderlich ist? (vgl. Drucksache 6/5731) zu Frage 18: Ja. Frage 19: Wie schätzt die Landesregierung die Vereinbarkeit eines Erdöl-/Erdgasfördergebietes in der Urlaubsregion Schwielochsee mit der touristischen Entwicklung zum Leichhardtland und der Internationalen Naturausstellung (I.N.A.) ein, in die seit einigen Jahren mit Unterstützung des Landes intensiviert wird, um die regionale Wertschöpfung zu steigern? zu Frage 19: Goyatz/Guhlen ist seit 1994 staatlich anerkannter Erholungsort. Im November 2018 konnte der Ortsteil Goyatz sein Prädikat erfolgreich verteidigen. Im Rahmen dieser Wiederholungsprüfung wurden auch die ersten Erkundungsbohrungen thematisiert. Die bisherigen Bohrungen erfolgten in Bezug auf die notwendigen Verkehrsführungen und des Zeitpunkts der Bohrung in Abstimmung mit der Amtsverwaltung. Bisher waren keine Beeinträchtigungen des touristischen Angebotes festzustellen. Die momentanen Aktivitäten auf dem Bohrplatz Guhlen erfolgen im Rahmen dessen, was seit Jahren auf dem Bohrplatz durch das Unternehmen getätigt wird und stellen keine darüber hinaus gehende, zusätzliche Belastung für die Bürger und die Umwelt oder den Tourismus dar. Die Auswirkungen einer Feldesentwicklung, bei der weitere Bohrplätze möglich wären, sind in vorangestellten Genehmigungsprozessen zu bewerten. Darin wäre auch die Auswirkung auf den staatlich anerkannten Erholungsort Goyatz zu bewerten. Diese Verfahren und insbesondere dessen Entscheidungen bleibt es jedoch abzuwarten. Frage 20: Welche wirtschaftlichen Effekte wären aus Sicht der Landesregierung auf Grund der Erdöl-/Erdgasförderung für die Region zu erwarten? zu Frage 20: Wirtschaftliche Tätigkeiten in der Region wirken in verschiedenem Ausmaße direkt auf die wirtschaftliche Entwicklung der Region und auch finanziell als Einnahme von Gewerbesteuer in der Gemeinde bzw. den Gemeinden. Über die Ansiedlung von rohstoffgewinnenden Vorhaben besteht die Möglichkeit, dass mit einem über Jahrzehnte angelegten Förderbetrieb qualifizierte Arbeitsplätze in vor allem technischen Arbeitsfeldern gewonnen und eine sichere Lebensbasis für lokale Arbeitnehmer geschaffen werden können. Aufträge an Gewerbe- und Dienstleistungsunternehmen in den umliegenden Gemeinden liefern weitere Anreize auch in nicht technischen Arbeitsfeldern. Die Gemeinde bzw. die Gemeinden im näheren Umfeld können mit den erwirtschafteten Einnahmen darüber hinaus eigene Impulse in der Region setzen und entwickeln. Frage 21: Welche Zusammensetzung hat das zu fördernde Gas und welche Begleitsubstanzen werden in welchen Mengen erwartet? Landtag Brandenburg Drucksache 6/10357 - 7 - zu Frage 21: Die Erkundungsbohrung „E Guhlen 1“ war ölfündig. Angaben zu Zusammensetzung und Mengen des Lagerstätteninhalts in der Lagerstätte Guhlen sollen mit den Testarbeiten nach Abschluss der aktuellen Bohrtätigkeiten gewonnen werden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind dahingehend keine Aussagen möglich.