Landtag Brandenburg Drucksache 6/10358 6. Wahlperiode Eingegangen: 07.01.2019 / Ausgegeben: 14.01.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4105 der Abgeordneten Rainer Genilke (CDU-Fraktion), Gordon Hoffmann (CDU-Fraktion) und Dr. Saskia Ludwig (CDU-Fraktion) Drucksache 6/10072 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes Kapitel 2 („Schulsanierungsprogramm “) Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Mit dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz - Kapitel 2 unterstützt der Bund in Brandenburg kommunale Investitionen zur Sanierung, zum Umbau und zur Erweiterung von Schulgebäuden mit 102,4 Mio. Euro. Die Antragstellung erfolgt über die ILB. Dabei muss bei einer beantragten Zuwendung größer als 500.000 Euro eine baufachliche Prüfung durch den Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen erfolgen. Frage 1: Wie viele und welche der durch das MdF ausgewiesenen finanzschwachen Kommunen (64 Gemeinden und kreisfreie Städte, 6 Landkreise, 5 Ämter, 1 Schulzweckverband ) haben bisher Anträge bei der ILB gestellt (bitte jeweils Datum der Antragstellung auflisten)? zu Frage 1: Gemäß Punkt 7.1 der am 31. Januar 2018 veröffentlichen KInvFG 2-Richtlinie (Richtlinie des Ministeriums der Finanzen des Landes Brandenburg zur Durchführung von Kapitel 2 - Finanzhilfen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen nach Artikel 104c Grundgesetz - im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes ) waren die antragsberechtigten Kommunen aufgefordert, bis zum 30. April 2018 Anträge bei der ILB einzureichen. Unter Ausnutzung der den finanzschwachen Kommunen gewährten Frist, wurden bis zum 30. April 2018 bei der ILB insgesamt 241 Anträge gestellt (siehe Anlage). Frage 2: Welche dieser Anträge sind bisher abschließend bewilligt? Frage 3: Wie hoch ist der jeweilige Mittelabfluss? zu den Fragen 2 und 3: Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Bisher sind neun Anträge mit einem Fördervolumen von 7,4 Mio. Euro bewilligt, wovon für eine bewilligte Maßnahme ein Mittelabfluss in Höhe von 50.519,85 Euro erfolgte. Landtag Brandenburg Drucksache 6/10358 - 2 - Die Anträge sind in der folgenden Tabelle dargestellt: Antragsteller Maßnahme Bewilligtes Volumen Mittelabfluss Gemeinde Letschin Sanierung/ Umbau Schulhof Theodor -Fontane Schule Letschin 284.323,00 Gemeinde Steinhöfel Teilsanierung/ Teilinstandsetzung für Kleinbereiche der Grundschule Dr.- Theodor Neubauer 150.524,00 Stadt Seelow Rekonstruktion und Instandhaltung der Außensportanlage der Oberschule "B. Brecht" 354.146,74 Stadt Seelow Erweiterung der Unterrichtsraumkapazität durch Verlegung des Lehrerzimmers der Oberschule "B. Brecht" 196.650,00 Stadt Seelow Behindertengerechte Zuwegung und Gefahrenabwehr beim Schülertransport 133.875,00 Gemeinde Niedergörsdorf Neubau und Sanierung der Stromund Datennetzinfrastruktur 230.412,33 Gemeinde Niedergörsdorf Sanierung von 9 Klassenräumen in der Thomas Müntzer Grundschule Blönsdorf 62.879,53 50.519,85 Gemeinde Niedergörsdorf Sanierung der Sportplatzanlage 54.795,14 Stadt Frankfurt (Oder) Ersatzneubau Haus II Oberschule Ulrich-v.-Hutten 5.954.895,49 Summe 7.422.501,23 50.519,85 Angaben in Euro Frage 4: Einige Kommunen klagen, dass es trotz fristgemäßer Beantragung zu erheblichen Verzögerung bei der Bewilligung durch die ILB kommt. Wie bewertet die Landesregierung den Bewilligungsstand und den Stand des Mittelabflusses? Welche Gründe sind der Landesregierung bekannt, warum es zu diesen Verzögerungen kommt? zu Frage 4: Für alle beantragten Maßnahmen wurden von der ILB Antragsbestätigungen versandt. Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) gibt für alle Vorhaben eine fachliche Stellungnahme ab. Die Bewilligungen erfolgen nach Prüfung der eingereichten Unterlagen. Teilweise sind Nachforderungen von Unterlagen erforderlich. Die Termine zum Einreichen der noch fehlenden Unterlagen einschließlich der Unterlagen für die baufachliche Prüfung wurden teilweise auf das Jahr 2019 verlängert. Informationen zu erheblichen Verzögerungen sind nicht bekannt. Der Mittelabfluss ist bei dem jetzigen Bearbeitungsstand und unter Berücksichtigung der aktuellen Wirtschaftslage (Auslastung der Baubranche) als normal zu qualifizieren. Frage 5: Bei wie vielen Anträgen musste bisher aufgrund der 500.000 Euro-Schwelle eine baufachliche Prüfung durch den BLB erfolgen? zu Frage 5: Eine baufachliche Prüfung durch den Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB) wird durch die Bewilligungsbehörde ILB bei vollständig vorliegenden Antragsunterlagen veranlasst, wenn die beantragte Zuwendung den Betrag von 500.000 Euro übersteigt. Dies trifft auf 50 der insgesamt 241 beantragten Maßnahmen zu. Bisher wurden durch den BLB sieben Anträge baufachlich geprüft. Landtag Brandenburg Drucksache 6/10358 - 3 - Frage 6: In wie vielen Fällen gab bzw. gibt es bei dieser baufachlichen Prüfung durch den BLB Verzögerungen und Probleme? Welche Probleme sind das und wie wird damit umgegangen ? zu Frage 6: Bei der baufachlichen Prüfung durch den BLB sind keine Verzögerungen oder Probleme bekannt. Frage 7: Wie ist der aktuelle Bewilligungsstand der Anträge aus den Landkreisen Elbe- Elster und Potsdam-Mittelmark? zu Frage 7: Vom Landkreis Elbe-Elster sowie den antragsberechtigten Kommunen in den Landkreisen Elbe-Elster und Potsdam-Mittelmark wurden 37 Maßnahmen mit einem Fördervolumen von 11,2 Mio. Euro beantragt. Sämtliche Anträge befinden sich in der Bearbeitung bei der Bewilligungsstelle ILB. Anlage/n: 1. Anlage KA 4105 - Anlage zu Frage 1 Antragsteller Anzahl Antragstellungen beantragte Zuwendung Amt Barnim-Oderbruch 4 583.280,00 Amt Elsterland 1 162.022,00 Amt Lindow (Mark) 2 271.779,00 Amt Nennhausen 5 245.700,00 Amt Rhinow 1 192.336,00 Gemeinde Altdöbern v. d. d. Amt Altdöbern 1 162.022,00 Gemeinde Boitzenburger Land 1 127.527,00 Gemeinde Falkenberg/Höhe 1 137.980,00 Gemeinde Gerswalde v. d. d. Amt Gerswalde 1 447.700,49 Gemeinde Golzow, vertreten durch Amt Golzow 1 129.618,00 Gemeinde Gramzow v. d. d. Amt Gramzow 1 203.834,00 Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) 2 187.109,00 Gemeinde Großbeeren 1 2.044.800,00 Gemeinde Gumtow 1 121.255,00 Gemeinde Küstriner Vorland, vertreten durch Amt Golzow 1 134.844,00 Gemeinde Letschin 1 284.323,00 Gemeinde Lindendorf v. d. d. Amt Seelow-Land 1 146.343,00 Gemeinde Milmersdorf v. d. d. Amt Gerswalde 1 200.826,95 Gemeinde Neuenhagen bei Berlin 1 8.400,00 Gemeinde Niedergörsdorf 3 359.658,81 Gemeinde Nordwestuckermark 4 162.000,00 Gemeinde Schipkau 1 289.550,00 Gemeinde Steinhöfel 1 150.524,00 Gemeinde Tantow v. d. d. Amt Gartz 1 44.948,00 Gemeinde Wiesenburg/Mark 1 164.113,00 Gemeinde Wusterhausen/Dosse 1 269.689,00 Landkreis Elbe-Elster 10 5.866.265,00 Landkreis Oberspreewald-Lausitz 1 3.327.213,00 Landkreis Ostprignitz-Ruppin 5 2.667.624,00 Landkreis Prignitz 6 5.404.500,00 Landkreis Spree-Neiße 16 5.498.498,40 Landkreis Uckermark 5 6.495.540,00 Schulverband Lenzen (Elbe) 1 153.660,00 Stadt Angermünde 4 958.545,00 Stadt Bad Belzig 4 799.659,00 Stadt Bad Freienwalde 3 1.012.555,80 Stadt Bad Liebenwerda 1 419.168,00 Stadt Brandenburg 24 8.886.158,00 Stadt Brüssow v. d. d. Amt Brüssow 2 159.931,00 Stadt Calau 3 540.000,00 Stadt Cottbus 8 12.265.152,57 Stadt Doberlug-Kirchhain 10 898.963,00 Stadt Eberswalde 6 1.952.634,00 Stadt Eisenhüttenstadt 1 1.011.857,00 Stadt Falkenberg/Elster 2 287.459,00 1/2 KA 4105 - Anlage zu Frage 1 Antragsteller Anzahl Antragstellungen beantragte Zuwendung Stadt Finsterwalde 3 1.004.501,00 Stadt Forst (Lausitz) 1 1.335.902,00 Stadt Frankfurt (Oder) 4 8.084.056,50 Stadt Fürstenberg/Havel 1 221.673,49 Stadt Fürstenwalde/Spree 7 3.662.709,71 Stadt Gartz (Oder) v. d. d. Amt Gartz (Oder) 1 181.480,95 Stadt Großräschen 2 595.772,63 Stadt Guben 4 1.076.666,00 Stadt Herzberg (Elster) 1 325.675,75 Stadt Joachimsthal 1 374.219,00 Stadt Jüterbog 4 1.116.826,23 Stadt Lauchhammer 2 964.817,00 Stadt Lübbenau 3 1.352.575,17 Stadt Lychen 1 152.614,00 Stadt Mühlberg/Elbe 1 148.433,00 Stadt Müncheberg 1 493.385,00 Stadt Neuruppin 7 4.324.436,00 Stadt Oderberg v. d. d. Amt Britz-Chorin-Oderberg 1 166.977,00 Stadt Prenzlau 6 1.529.494,86 Stadt Rathenow 2 2.700.000,00 Stadt Schlieben 1 303.120,00 Stadt Seelow 3 684.675,00 Stadt Senftenberg 7 1.674.581,00 Stadt Strausberg 2 2.177.374,00 Stadt Templin 3 1.017.083,00 Stadt Treuenbritzen 1 574.919,00 Stadt Uebigau-Wahrenbrück 1 237.284,00 Stadt Wittenberge 5 693.851,90 Stadt Wittstock/Dosse 3 1.302.453,09 Stadt Wriezen 3 843.562,00 Stadt Zehdenick 7 958.531,99 Gesamtergebnis 241 106.117.215 2/2