Landtag Brandenburg Drucksache 6/10360 6. Wahlperiode Eingegangen: 08.01.2019 / Ausgegeben: 14.01.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4090 des Abgeordneten Péter Vida (fraktionslos) Drucksache 6/10042 5G-Scanner Flughafen Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Auf dem Flughafen TXL (Berlin-Tegel) wird derzeit im Rahmen der Personenkontrolle von der Bundespolizei eine neue Generation der Scannertechnik eingesetzt. Das Verfahren trägt die Kurzbezeichnung 5G-Scanner. Dieses Verfahren kommt wahrscheinlich für alle Passagiere zur Anwendung, also auch Passagiere aus dem Bundesland Brandenburg. Es ist ein Fall bekannt geworden, dass eine Frau aus Oranienburg unmittelbar nach der Personenkontrolle unter starken Kopfschmerzen zu leiden begann und nur noch ein eingeschränktes Sehvermögen hatte. Bei der späteren ärztlichen Untersuchung wurde eine Netzhautablösung festgestellt. Derzeit bemühen sich die Ärzte mit operativen Eingriffen, den Normalzustand wieder herzustellen. 1. Ist die Anwendung der 5G-Scanner-Technik auch im Land Brandenburg zugelassen und wird das Verfahren auch auf Flugplätzen im Land Brandenburg oder an anderer Stelle angewendet? 2. Welche Behörden des Landes Brandenburg sind berechtigt, diese neue Technik einzusetzen ? 3. Verfügen die Landesregierung oder ihr nachgeordnete Einrichtungen über Ausrüstungen zur Anwendung der neuen Technik? zu den Fragen 1-3: Die technische Ausrüstung der Luftsicherheitskontrollstellen an Flughäfen und Landeplätzen obliegt der Bundespolizei. Nach Auskunft der Bundespolizei werden in Brandenburg lediglich am Flughafen Berlin-Schönefeld Körperscanner eingesetzt. Dabei handelt es sich um Körperscanner vom Typ ProVision 2. Die Kurzbezeichnung „5G-Scanner“ ist der Bundespolizei nicht bekannt. 4. Ist der Landesregierung bekannt, dass die Anwendung dieses Verfahrens eine drastisch erhöhte Strahlenbelastung für die kontrollierten Personen bedeutet? zu Frage 4: Der Landesregierung liegen keine dahingehenden Informationen vor. Landtag Brandenburg Drucksache 6/10360 - 2 - 5. Liegen der Landesregierung einschlägige Informationen, etwa aus Medizinerkreisen, vor, welche die Zulässigkeit der Anwendung dieses Verfahrens ggf. einschränken könnten? zu Frage 5: Nein. 6. Gibt es wegen der höheren Strahlenbelastung eine Festlegung, wie oft Vielflieger z.B. diesem 5G-Verfahren unterzogen werden dürfen? Wenn ja, wie wird dieser zulässige Wiederholwert abgesichert? zu Frage 6: Der Landesregierung liegen keine dahingehenden Informationen vor. 7. Sind der Landesregierung weitere Fälle bekannt, in denen nach Kontrollen nach dem Verfahren 5G bei den kontrollierten Personen gesundheitliche Probleme aufgetreten sind? zu Frage 7: Nein.