Landtag Brandenburg Drucksache 6/10364 6. Wahlperiode Eingegangen: 09.01.2019 / Ausgegeben: 14.01.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4104 des Abgeordneten Benjamin Raschke (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drucksache 6/10071 Umsetzung des Tierschutzplans des Landes Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Der Landtag formulierte im Beschluss zum Volksbegehren „Volksinitiative gegen Massentierhaltung“ den Auftrag an die Landesregierung, „unter Beteiligung des Berufsstandes, des Aktionsbündnisses Agrarwende, der Wissenschaft und von Interessenverbänden der Wirtschaft und des Tierschutzes bis Ende 2017 einen Tierschutzplan zu erarbeiten“. Im Rahmen von insgesamt 44 Arbeitstreffen entstand ein Katalog mit 131 Maßnahmen und Empfehlungen zur Verbesserung der konventionellen Tierhaltung, von denen die Landesregierung zahlreiche sofort oder zeitnah umsetzen soll. Um mehr über den aktuellen Umsetzungsstand des Tierschutzplans des Landes Brandenburg zu erfahren, frage ich die Landesregierung: I. Legehennen Frage 1: Wurden Legehennen in Brandenburg seit Veröffentlichung des Tierschutzplans die Schnäbel gekürzt? Wenn ja, warum und wie vielen? zu Frage 1: Die Landesregierung hat keine Kenntnis von Fällen, in denen seit Veröffentlichung des Tierschutzplans Legehennen in Brandenburg der Schnabel gekürzt wurde. Üblicherweise erfolgt das Kürzen des Schnabels unmittelbar nach dem Schlüpfen der Küken in der Brüterei. In Brandenburg sind keine Brütereien ansässig, in denen Küken für die Aufzucht von Legehennen schlüpfen. Die deutsche Geflügelwirtschaft hat bereits in 2015 in einer freiwilligen Vereinbarung mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) den Verzicht auf das Schnabelkürzen bei Legehennen beschlossen. Mit der Vereinbarung verpflichtete sich die Geflügelwirtschaft, ab dem 1. Januar 2017 in Deutschland auf die Einstallung von schnabelgekürzten Junghennen zu verzichten. Frage 2: Hat die Landesregierung einen Erlass verabschiedet, der die Genehmigung des nachträglichen Kürzens der Schnabelspitze in Ausnahmefällen regelt? Wenn ja, wann trat dieser in Kraft und wo ist er veröffentlicht? Falls nein, bis wann ist dies geplant? Landtag Brandenburg Drucksache 6/10364 - 2 - zu Frage 2: Gemäß § 6 Abs. 3 Tierschutzgesetz kann die zuständige Behörde das Kürzen der Schnabelspitzen von Legehennen bei unter zehn Tage alten Küken unter bestimmten Bedingungen genehmigen. Ein nachträgliches Kürzen zu einem späteren Zeitpunkt ist im Tierschutzgesetz nicht vorgesehen. Aus diesem Grund und aufgrund der Entscheidung der Geflügelwirtschaft aus dem Jahr 2015, auf das Schnabelkürzen bei Legenennen zu verzichten, erscheint ein Erlass entbehrlich. Frage 3: Wurde Halterinnen und Haltern von Legehennen der empfohlene Managementleitfaden mit Empfehlungen zur Umsetzung des Verzichts auf das Schnäbelkürzen zur Verfügung gestellt? Falls ja, wo ist dieser einsehbar, falls nein, bis wann ist dies geplant? zu Frage 3: Das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL) hat den Managementleitfaden auf seiner Homepage unter https://mlul.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.543124.de veröffentlicht. II. Masthühner Frage 4: Welche Maßnahmen hat die Landesregierung, z. B. auf dem Erlasswege, ergriffen , damit wie empfohlen die Ausführungshinweise zur Tierschutznutztierhaltungs-Verordnung auch in Brandenburg verpflichtend angewendet werden? zu Frage 4: Um ein bundesweit einheitliches Verwaltungshandeln der für den Vollzug des Tierschutzrechts zuständigen Behörden bei der Umsetzung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung zu erreichen, haben die Länder im Jahr 2006 gemeinsam das Handbuch „Tierschutzüberwachung in Nutztierhaltungen“ erarbeitet. Seitdem ist das Handbuch von den Behörden bei der Überwachung von Nutztierhaltungen anzuwenden. Das Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz (MdJEV) hat in seinem Erlass vom 26. Juni 2017 verfügt, dass die aktuelle, durch die Länder gemeinsam überarbeitete Version des Handbuches durch die Behörden in Brandenburg bei der Überwachung heranzuziehen ist. Das Handbuch war in seinen früheren Versionen bereits per Erlass, u. a. durch den Erlass des damaligen Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (MUGV) vom 24. September 2013, in Kraft gesetzt worden. Frage 5: Wurde in Brandenburg die empfohlene Prämie für einen guten Fußballenzustand von Masthühnern eingeführt? Falls ja, ab wann und in welcher Höhe? Wenn nein, wann ist die Einführung der Prämie geplant? zu Frage 5: Die empfohlene Prämie für einen guten Fußballenzustand wurde nicht eingeführt , weil im aktuellen EPLR der entsprechende Fördergrundsatz nicht enthalten ist. In der neuen GAP-Förderperiode wird der Tierschutz als Schwerpunkt in die Strategie des Entwicklungsprogrammes für den ländlichen Raum Brandenburgs und Berlins (EPLR) aufgenommen. Grundlage dafür bildet der Vorschlag der Europäischen Kommission für die gemeinsame Agrarpolitik nach 2020 (COM(2018) 392 final, Artikel 65). Frage 6: Welche Betäubungsart wird im Wiesenhof-Schlachtbetrieb in Niederlehme durchgeführt ? Welche an den anderen Schlachthöfen (Bitte auflisten)? Setzt sich die Landesregierung für die ausschließliche Betäubung mit Kohlenstoffdioxid ein? Falls ja, wie, falls nein, aus welchen Gründen nicht? Landtag Brandenburg Drucksache 6/10364 - 3 - zu Frage 6: Das Betäubungsverfahren im Schlachtbetrieb in Niederlehme wird derzeit mit Kohlenstoffdioxid durchgeführt. Diese Betäubungsform wird auch in einem weiteren Schlachtbetrieb eingesetzt. Drei Schlachtbetriebe betäuben die Tiere mittels elektrischer Durchströmung. Ein Betrieb führt die Betäubung mittels Bolzenschuss herbei. Die Landesregierung steht der Betäubung von Masthühnern durch Kohlenstoffdioxid aufgeschlossen gegenüber, weil diese Betäubungsart nach derzeitigem Kenntnisstand als geeignet erscheint . Diese Form der Betäubung ist im nationalen Tierschutzrecht derzeit bei Geflügel nur für Puten vorgesehen. Sie kann auf der Grundlage einer behördlichen Genehmigung in Einzelfällen auch bei anderen Geflügelarten durchgeführt werden. Eine Änderung der einschlägigen Vorschriften, um die Betäubung von Geflügel generell zu ermöglichen, kann nur durch den Bund erfolgen. Die Länder haben auf Fachebene das BMEL gebeten, die Kohlenstoffdioxidbetäubung von Masthühnern durch das Friedrich-Löffler-Institut weiter erforschen zu lassen und anschließend eine Änderung der betreffenden Rechtsvorschrift zu prüfen. III. Puten Frage 7: Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, damit auch in Brandenburg die Bundeseinheitlichen Eckwerte von 2013 verpflichtend für alle Putenhaltenden Betriebe eingeführt werden (bitte auflisten)? zu Frage 7: Die Bundeseinheitlichen Eckwerte für eine freiwillige Vereinbarung zur Haltung von Mastputen wurden durch die Geflügelwirtschaft in Deutschland und das BMEL verabschiedet . Die Landesregierung erwartet, dass diese Eckwerte auch von Putenhaltern in Brandenburg anerkannt werden. Maßnahmen seitens der Landesregierung mit dem Ziel, eine rechtlich verbindliche Regelung zur Putenhaltung zu schaffen, sind nicht zulässig, da die Gesetzgebungskompetenz zum Tierschutzrecht beim Bund liegt. Die Landesregierung verweist auf den Beschluss des Bundesrates aus dem Jahr 2015 (Bundesratsdrucksache 311/15), mit dem der Bundesregierung eine Vorlage für die Ergänzung der Tierschutz- Nutztierhaltungsverordnung um Regelungen zur Putenhaltung zugeleitet wurde. Bislang hat die Bundesregierung diesen Vorschlag der Länder nicht aufgegriffen und noch nicht in geltendes Recht umgesetzt. Die Landesregierung setzt sich gegenüber dem Bund in den einschlägigen Gremien regelmäßig für die schnellstmögliche Novellierung der Tierschutz- Nutztierhaltungsverordnung ein. Frage 8: Hat die Landesregierung wie empfohlen eigene Forschungsvorhaben zur Feststellung optimaler Besatzdichten für unterschiedliche Haltungssysteme von Puten initiiert? Falls ja, welche, falls nein, bis wann ist dies geplant? zu Frage 8: In dem Umsetzungskonzept werden die vorhandenen und aktuell laufenden Forschungsvorhaben in Brandenburg und an der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) aufgelistet. Als Strategie wird vorgeschlagen, ausgewählte Forschungsergebnisse mit Bezug zum Tierschutzplan auf der Webseite des MLUL bereitzustellen. Parallel dazu soll eine Rückspiegelung der Untersuchungsergebnisse in die Arbeitsgruppen des Landestierschutzplans erfolgen mit dem Ziel, Forschungslücken herauszuarbeiten und zu entscheiden, welche Themen durch Landesinstitute erforscht bzw. welche im Rahmen von Modell- und Demonstrationsbetrieben untersucht werden können. Landtag Brandenburg Drucksache 6/10364 - 4 - IV. Rinder Frage 9: Wurden Kälber < 6 Wochen seit Veröffentlichung des Tierschutzplans ohne Anwendung einer Sedierung und eines Schmerzmittels enthornt? Falls ja, warum und wie viele? zu Frage 9: Hierzu liegen der Landesregierung keine Angaben vor. Das Enthornen von Kälbern darf gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 2 Tierschutzgesetz ohne Betäubung und unabhängig von einer behördlichen Genehmigung erfolgen. Die Behörden erfassen nicht die Fälle, in denen Kälber enthornt wurden. Die Agrarministerkonferenz hat in ihrer Sitzung vom 20. März 2015 beschlossen, dass bei der Enthornung von Kälbern im Sinne einer strengen Auslegung von § 5 Abs. 1 Satz 6 Tierschutzgesetz zur Ausschöpfung aller Möglichkeiten der Reduzierung von Schmerzen oder Leiden neben der Gabe von Schmerzmitteln auch die Gabe von Sedativa als verpflichtend anzusehen ist. Über diese Festlegung wurden die landwirtschaftlichen Verbände in Brandenburg informiert. Das MdJEV hat in seinem Erlass vom 24. August 2016 die Vollzugsbehörden angewiesen, den Beschluss der Agrarministerkonferenz bei der tierschutzrechtlichen Überwachung von Kälberhaltungen zu berücksichtigen . Frage 10: Wurden seit Veröffentlichung des Tierschutzplans tragende Rinder geschlachtet ? Wenn ja, wie viele (bitte aufschlüsseln nach trächtigen Tieren im letzten Trächtigkeitsdrittel und trächtigen Tieren bis max. fünf Monate tragend)? zu Frage 10: Die Schlachtung tragender Rinder ist in § 4 des Tiererzeugnisse-Handels- Verbotsgesetzes geregelt. Danach ist es grundsätzlich verboten, ein Rind, das sich im letzten Drittel der Trächtigkeit befindet, zum Zweck der Schlachtung abzugeben. Das Gesetz sieht keine behördliche Erfassung der Fälle vor, in denen über die Schlachtung eines tragenden Rindes entschieden werden musste. Der Landesregierung liegen folglich keine Angaben vor, um die Frage beantworten zu können. Frage 11: Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, damit Rinderhalterinnen und -halter Schulungen erhalten, um das Abgabeverbot von hochträchtigen Tieren zur Schlachtung umzusetzen (bitte auflisten)? zu Frage 11: Der von der Arbeitsgruppe Rind erarbeitete „Entscheidungsbaum-Flyer“ wurde auf der Homepage des MLUL https://mlul.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.543124.de veröffentlicht. V. Schweine Frage 12: Wie viele Betriebe mit Sauenhaltung gibt es gegenwärtig in Brandenburg, in denen Sauen nicht die Möglichkeit haben, in einem Kastenstand eine Liegeposition in beiden Seitenlagen einzunehmen, ohne mit den Gliedmaßen an eine Begrenzung zu stoßen (bitte nach Landkreisen auflisten)? zu Frage 12: Es wird auf die Antwort zu Frage 3 a) der Kleinen Anfrage 3020, Landtagsdrucksache 6/7390, verwiesen. Landtag Brandenburg Drucksache 6/10364 - 5 - Frage 13: Wie unterstützt die Landesregierung Betriebe finanziell dabei, praxistaugliche Lösungen zur Abschaffung der Kastenstände zu erproben? zu Frage 13: Über die Europäische Innovationspartnerschaft "Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit" (EIP-AGRI) wird das Projekt „Bewegungsbuchten für säugende Sauen in der Produktion“ gefördert. EIP-AGRI ist ein Förderinstrument der Europäischen Union, 20 Prozent der förderfähigen Kosten werden durch Landesmittel kofinanziert. Frage 14: Wie lange wird die Landesregierung es noch dulden, dass Betriebe Sauen in Kastenständen halten, die nicht den Anforderungen aus dem Magdeburger Kastenstandurteil entsprechen? zu Frage 14: Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung wird derzeit vom BMEL überarbeitet . Nach Verabschiedung der Änderung gilt dieses Recht unmittelbar. Werden in einer Tierhaltung durch die Vollzugsbehörde Mängel festgestellt, ordnet die Behörde die zur Beseitigung festgestellter Verstöße bzw. zur Verhütung künftiger Verstöße erforderlichen Maßnahmen an. Dabei ist dem Tierhalter ausreichend Zeit einzuräumen, um die notwendigen Veränderungen bei der Tierhaltung durchzuführen. Hinsichtlich der Haltung von Sauen in Kastenständen sind in der Regel umfangreiche Umbaumaßnahmen notwendig, die einen entsprechend langen Zeitraum in Anspruch nehmen. Erschwerend kommt hinzu, dass trotz ausgiebiger Diskussion auf allen Ebenen der Bund die Vorschriften der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung zur Sauenhaltung nicht an das sog. Magdeburger Kastenstandurteil angepasst hat. Demzufolge fehlt den Sauenhaltern jegliche Planungssicherheit hinsichtlich der Ausgestaltung eines Sauenstalls, der auch in den nächsten Jahren den rechtlichen Vorgaben genügt. Die für den Tierschutz zuständigen Länderbehörden fordern in den entsprechenden Gremien, zuletzt im Staatssekretärsausschuss Tierschutz vom 12. Dezember 2018, regelmäßig die Novellierung der Tierschutz- Nutztierhaltungsverordnung ein. Nach aktueller Auskunft des BMEL auf Staatssekretärsebene ist damit mit Beginn des Jahres 2019 zu rechnen. Frage 15: Wie viele Ferkel wurden seit Veröffentlichung des Tierschutzplans in Brandenburg ohne Betäubung kastriert? Wie engagiert sich die Landesregierung dafür, dass Ferkel nur noch mit Betäubung kastriert werden, ungeachtet der Fristverlängerung auf Bundesebene ? zu Frage 15: In konventionellen Betrieben werden bis heute in der Regel Ferkel ohne Betäubung kastriert. Die Landesregierung will durch die Demonstration der Inhalationsnarkose mit dem Wirkstoff Isofluran die zeitnahe Einführung von Betäubungsverfahren in den Betrieben unterstützen. In einem Modellbetrieb soll der Betriebsleiter dieses bisher in Brandenburg nicht praxisübliche Kastrationsverfahren in seinem Betrieb einführen. Nach 2 Monaten soll der Betrieb seine Praxiserfahrung interessierten Landwirten demonstrieren. Um den Tierschutz kurzfristig zu verbessern, finanziert das Land Brandenburg das Narkosegerät . Zur Anzahl der in Brandenburg ohne Betäubung kastrierten Ferkel liegen der Landesregierung keine Angaben vor. Das Kastrieren von Ferkeln ohne Betäubung ist in § 21 Abs. 1 Satz 1 Tierschutzgesetz abschließend geregelt und erfolgt ohne behördliche Genehmigung . Landtag Brandenburg Drucksache 6/10364 - 6 - Frage 16: Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um das Kupierverbot von Ringelschwänzen schrittweise umzusetzen (z. B. freiwillige Vereinbarung, Managementleitfaden oder finanzielle Unterstützung eines Maßnahmenkatalogs zur Verhinderung von Schwanzbeißen, bitte auflisten)? zu Frage 16: Derzeit wird durch den Bund mit Unterstützung der Länder ein deutscher Aktionsplan zur Verhütung von Schwanzbeißen und zur Vermeidung des routinemäßigen Kupierens von Schwänzen beim Schwein erarbeitet. In diesem Aktionsplan wird beschrieben , dass Schweinehalter ausgehend von einer betriebsindividuellen Risikoanalyse geeignete Optimierungsmaßnahmen festlegen und durchführen sollen, um zunächst das Schwanzbeißen und schließlich das Kupieren der Schwänze zu vermeiden. Ein Leitfaden zur Haltung unkupierter Schweine, ein Ratgeber zur Reduzierung des Risikos von Schwanzbeißen sowie zwei Notfallpläne wurden auf der Homepage des MLUL https://mlul.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.543124.de veröffentlicht. Frage 17: Warum wird die Forderung im Tierschutzplan bis dato nicht aufgegriffen, die Landwirtschaftsbetriebe beim Einstieg / der Umstellung auf moderne Haltungsverfahren mit Haltungsprämien zu unterstützen (insb. Ringelschwanzprämie)? zu Frage 17: Die Haltung von Schweinen in Gruppen auf Stroh soll im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ gefördert werden (GAK, Förderbereich 4, Maßnahmengruppe F, Maßnahme 3). Die Erarbeitung der Richtlinie erfolgt im 1. Quartal 2019. Zur Förderung weiterer tiergerechter Haltungsverfahren wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. VI. Sachkundenachweis, Modell- und Demonstrationsbetriebe Frage 18: Wie wirkt die Landesregierung darauf hin, dass alle Personen, die zu Erwerbszwecken Nutztiere halten, über einen Sachkundenachweis verfügen müssen? zu Frage 18: Ein solcher verpflichtender Sachkundenachweis kann nur durch eine Änderung des Tierschutzrechts durch den Bund eingeführt werden. Die Erfahrung zeigt, dass landwirtschaftliche Betriebe nahezu ausschließlich von Personen geleitet werden, die über eine gesetzlich anerkannte landwirtschaftliche Ausbildung verfügen. Die in der Frage geforderte Sachkunde kann folglich bei landwirtschaftlichen Betrieben als gegeben betrachtet werden. Wenn es bei einer für eine Tierhaltung verantwortlichen Person an Sachkenntnis mangelt und die Tiere infolgedessen Schaden nehmen, kann die Überwachungsbehörde das Halten von Tieren von der Erlangung eines entsprechenden Sachkundenachweises abhängig machen. Frage 19: Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um dafür zu sorgen, dass alle vorgeschriebenen Schulungen für einen Sachkundenachweis auch in Brandenburg durchgeführt werden (bitte auflisten)? zu Frage 19: Die Regionalstellen für berufliche Bildung im ländlichen Raum (RBA) bieten für verschiedene Bereiche Aus- und Weiterbildung an. In der RBA-Beratung vom 11.10.2018 wurden für das Jahr 2019 folgende Aufgaben vereinbart: Landtag Brandenburg Drucksache 6/10364 - 7 - Entwicklung und Angebot von Weiterbildung zur Sachkunde in der Pferdehaltung im Sinne des Tierschutzplans; Verantwortlich: RBA Oberhavel, RBA Potsdam-Mittelmark, Entwicklung und Angebot von Weiterbildung zur Sachkunde in der Rinderhaltung im Sinne des Tierschutzplans; Verantwortlich: RBA Teltow-Fläming, RBA Märkisch- Oderland, RBA Nord-West-Brandenburg, RBA Oberhavel, Entwicklung und Angebot von Weiterbildung zur Sachkunde in der Geflügelhaltung im Sinne des Tierschutzplans; Verantwortlich: RBA Uckermark, Entwicklung und Angebot von Weiterbildung zur Sachkunde in der Schweinehaltung im Sinne des Tierschutzplans; Verantwortlich: RBA Elbe-Elster. Frage 20: Wie viele Schulungen sind in Brandenburg seit Veröffentlichung des Tierschutzplans durchgeführt worden? zu Frage 20: Dazu liegen dem MLUL keine belastbaren Zahlen vor, da die Verwendungsnachweise von geförderten Bildungsvorhaben aus dem Jahr 2018 erst im Jahr 2019 zu erbringen sind. Außerdem werden tierschutzrelevante Inhalte in der Regel mit anderen Inhalten gemeinsam vermittelt. Frage 21: Welche finanziellen Mittel (Landes- und ggf. EU-Mittel) sind für Demonstrationsbetriebe für 2019 und 2020 vorgesehen (bitte nach Tierart aufschlüsseln)? zu Frage 21: Für Modell- und Demonstrationsbetriebe sind insgesamt 500.000 Euro vorgesehen . Es wird angestrebt, die Mittel auf alle Tierarten gleichmäßig zu verteilen. Frage 22: Wie viele Modell- und Demonstrationsbetriebe für welche Tierarten soll es im Land Brandenburg geben? Wie viele Betriebe haben bislang Interesse bekundet, ein Modell - und Demonstrationsbetrieb zu werden? zu Frage 22: Eine konkrete Anzahl Modell- und Demonstrationsbetriebe wurde nicht festgelegt . Angestrebt werden bis zu 3 Betriebe je Tierart. Im Themenkomplex Caudophagie (Schwanzbeißen) haben drei Betriebe ihre grundsätzliche Bereitschaft erklärt als Modellbetriebe zu fungieren sowie einer als Demonstrationsbetrieb . Zwei Betriebe stehen als Demonstrationsbetrieb für Pferdehaltung zur Verfügung. Das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) führt ein Projekt im Bereich Legehennenhaltung durch, an dem bisher zwei Betriebe beteiligt sind. Frage 23: Welche Strategie verfolgt die Landesregierung, um möglichst viele Betriebe für die Teilnahme als Modell- und Demonstrationsbetrieb zu gewinnen? zu Frage 23: Um möglichst viele Betriebe für eine Teilnahme als Modell- und Demonstrationsbetrieb zu gewinnen, wird die Leistung öffentlich ausgeschrieben und eine enge Zusammenarbeit mit den verschiedenen Wirtschaftsverbänden angestrebt. Frage 24: Welche begleitende Unterstützung wird den Modell- und Demonstrationsbetrieben angeboten (Baurecht, Immissionsschutzrecht, Beratung, Aufwandsentschädigungen, Unterstützung im Marketing / Öffentlichkeitsarbeit, finanzielle Unterstützung bei notwendigen Umbaumaßnahmen und Managementmaßnahmen, finanzielle Unterstützung bei Maßnahmen, für die die einzelbetriebliche Förderung nicht ausreicht usw.)? Landtag Brandenburg Drucksache 6/10364 - 8 - zu Frage 24: Die Betriebe werden bei finanziellen Belastungen, die ihnen durch die Teilnahme an dem Vorhaben entstehen unterstützt, zum Beispiel: - Kosten für die zusätzliche Arbeit im Betrieb, - Kosten für die Hinzuziehung externer Beratung, - Kosten u. a. für Verbrauchsmaterialien und Laboruntersuchungen. Investitionen können im Rahmen der Richtlinie des MLUL über die Gewährung von Zuwendungen für einzelbetriebliche Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen im Land Brandenburg und Berlin gefördert werden. VII. Antibiotika Frage 25: Was hat die Landesregierung für den weitgehenden Verzicht auf Antibiotika getan , die in der Liste der Highest Priority Critically Important Antimicrobials der Weltgesundheitsorganisation (WHO) geführt werden? zu Frage 25: Arzneimittel, die die in der Frage erwähnten antimikrobiellen Wirkstoffe enthalten , dürfen bei Tieren nur angewendet werden, wenn sie aufgrund einer behördlichen Zulassung in den Verkehr gebracht werden dürfen. Wurde eine solche Zulassung erteilt, liegt die Verantwortung über die Anwendung bei dem die Tiere behandelnden Tierarzt. Die für das Arzneimittelrecht zuständigen Behörden überprüfen regelmäßig die Einhaltung der Bedingungen, unter denen durch einen Tierarzt Arzneimittel angewendet oder verordnet werden dürfen. Dazu gehören seit März 2018 auch eine strikte Befolgung der Zulassungsbedingungen (sog. Umwidmungsverbot), von denen nur abgewichen werden darf, wenn ansonsten die Gesundheit der Tiere ernstlich gefährdet wäre, sowie die grundsätzliche Verpflichtung zur Erstellung eines Antibiogramms. Diese Vorgaben gelten speziell für den Einsatz von Cephalosporinen der dritten und vierten Generation und von Fluorchinolonen. Es handelt sich um antimikrobielle Wirkstoffe, die zu den in der Frage erwähnten Highest Priority Critically Important Antimicrobials gehören. Die Landesregierung begrüßt die verschärften Bedingungen für die Anwendung dieser Wirkstoffe. Frage 26: Welche Beratungsangebote unter Einbeziehung von Diagnostikmaßnahmen hat die Landesregierung eingeführt, um die Tiergesundheit, die Haltungsformen und das Management weiterhin zu verbessern und den Antibiotikaeinsatz zu reduzieren? zu Frage 26: Mit der Einführung des Antibiotikaminimierungskonzeptes durch die 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes im Jahr 2014 werden von Tierhaltern konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Tiergesundheit mit dem Ziel gefordert, den betrieblichen Antibiotikaeinsatz zu reduzieren. Die dazu notwendigen Abläufe wurden den Tierhaltern in einer Reihe von Schulungsveranstaltungen vermittelt. Entsprechende Fragen werden weiterhin durch die für das Arzneimittelrecht zuständigen Behörden sowie durch das MdJEV beantwortet. Die Erfolge bei der Reduktion des Antibiotikaeinsatzes in der Tierhaltung in den letzten Jahren zeigen, dass die Tierhalter ausreichend informiert sind, um das Antibiotikaminimierungskonzept umzusetzen. Frage 27: Wie gedenkt die Landesregierung die Bonusprogramme umzusetzen, die von den verschiedenen Arbeitsgruppen empfohlen wurden? Landtag Brandenburg Drucksache 6/10364 - 9 - zu Frage 27: siehe Antwort zu Frage 5. Frage 28: Hat die Landesregierung weitere wissenschaftliche Untersuchungen zu einer Verringerung der Besatzdichte bei stallgebundenen Haltungsverfahren sowie zu einer flächengebundenen Tierhaltung in Auftrag gegeben? zu Frage 28: Das MLUL hat zunächst keine weiteren wissenschaftlichen Untersuchungen in Auftrag gegeben, da über die BLE unterschiedliche Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben zur tiergerechten Haltung koordiniert werden. VIII. Lenkungsgremium und Umsetzung Frage 29: Wann plant die Landesregierung, das Umsetzungskonzept für den Tierschutzplan zu veröffentlichen, welches der Landtag Anfang 2018 durch Beschluss in Auftrag gegeben hat? zu Frage 29: Das MLUL wird zu Beginn des Jahres 2019 das Konzept zur Umsetzung des Tierschutzplanes Brandenburg veröffentlichen. Frage 30: Wie wird das Lenkungsgremium für die Fortschreibung des Tierschutzplans in die Umsetzung des aktuellen Tierschutzplans einbezogen? Wird bzw. wurde das Umsetzungskonzept dem Lenkungsgremium vorgelegt und mit diesem erörtert? zu Frage 30: Das MLUL hat einen Beirat zur Umsetzung des Tierschutzplanes beim Abteilungsleiter ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Forsten eingerichtet. Mitglieder sind 5 Vertreter des Berufsstandes, 5 Vertreter des Aktionsbündnisses, der Landestierschutzbeauftragte sowie Vertreter der Ministerien MLUL und MdJEV. Im Beirat wird der aktuelle Umsetzungstand vorgestellt und diskutiert.