Landtag Brandenburg Drucksache 6/10368 6. Wahlperiode Eingegangen: 10.01.2019 / Ausgegeben: 15.01.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4115 der Abgeordneten Benjamin Raschke (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Axel Vogel (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drucksache 6/10171 Kostenübernahme für ehrenamtliche Naturschutzhelfer Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: Nach § 34 des Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetzes können die unteren Naturschutzbehörden zur Unterstützung bei der Durchführung der Naturschutzgesetze geeignete sachkundige Personen zu ehrenamtlichen Naturschutzhelfern und -helferinnen bestellen. Die Naturschutzhelferinnen und -helfer sollen die zuständigen Behörden über nachteilige Veränderungen in der Landschaft benachrichtigen und darauf hinwirken, dass Schäden von Natur und Landschaft abgewendet werden. Die Ehrenamtlern können entstandene Kosten teilweise erstattet bekommen, was aber in den Landreisen unterschiedlich gehandhabt wird. Vorbemerkung der Landesregierung: Der beim Landesamt für Umwelt vorhandene Haushaltstitel 543 10 wird ausschließlich zur Zahlung von Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtliche genutzt, die Tätigkeiten ausüben, für die das Land zuständig ist. Ehrenamtliche , die im Auftrag der unteren Naturschutzbehörden tätig sind, haben keine Zahlungen aus diesem Titel erhalten. Frage 1: Welche Mittel stehen der Landesregierung zur Verfügung, um den Landkreisen die Kosten für ehrenamtliche Naturschutzhelferinnen und -helfern zu erstatten? zu Frage 1: Der Landesregierung stehen hierfür keine Mittel zur Verfügung. Frage 2: Welche Mittel wurden bisher zu diesem Zwecke ausgereicht? Bitte nach Jahr und Landkreis getrennt auflisten. zu Frage 2: Es wurden keine Mittel an die Landkreise für solche Zwecke ausgereicht. Frage 3: Welche Kosten (Aufwandsentschädigung, Fahrtkosten, Sachkosten usw.) können die Ehrenamtler erstattet bekommen? zu Frage 3: Ob und gegebenenfalls welche Kosten die Landkreise für Ehrenamtler erstatten, ist nicht bekannt. Landtag Brandenburg Drucksache 6/10368 - 2 - Frage 4: Hat die Landesregierung einen Überblick wie dies in den Landkreisen geregelt ist? zu Frage 4: Nein, hierzu gibt es keine Aufstellung. Frage 5: Unterstützt die Landesregierung die Landkreise dabei die Naturschutzhelferinnen und -helfer über eine Unfall- und Haftpflichtversicherung abzusichern? zu Frage 5: Nein, eine derartige Unterstützung findet nicht statt.