Datum des Eingangs: 02.04.2015 / Ausgegeben: 07.04.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1037 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 348 des Abgeordneten Christoph Schulze fraktionslos Drucksache 6/750 Wortlaut der Kleinen Anfrage 348 vom 03.03.2015: Tempo 30 in Kallinchen und Schöneiche Die Ortsdurchfahrt der L 744 in Schöneiche und Kallinchen im Landkreis TeltowFläming ist aufgrund des Straßenzustandes ein großes Ärgernis für die Anwohnerinnen und Anwohner. Sowohl der stattfindende Schwerlastverkehr im Rahmen von Umgehungen der Autobahn als auch der Schwerlastverkehr für die Mülldeponie Schöneiche sorgen dafür, dass es sowohl tagsüber als auch in der Nacht zu erheblichen Lärmemissionen kommt. Aus diesem Grunde begehren die Ortsbeiräte und die Stadt Zossen schon seit längeren die Einrichtung einer Tempo 30-Zone innerorts und ein Nachtfahrverbot für die L 744. Die untere Straßenverkehrsbehörde beim Landkreis Teltow-Fläming hat dies mehrfach abgelehnt und darauf hingewiesen, dass ja auch der Straßenbaulastträger eine entsprechenden beantragen und veranlassen kann. Aus diesem Grunde frage ich die Landesregierung: 1. Ist der Landesregierung die Problematik der erheblichen Lärmemission aus dem schlechten Zustand der Straße L 744 in den Ortsteilen Kallinchen und Schöneiche bekannt? 2. Welche Schlussfolgerung zieht die Landesregierung bzw. die nachgeordneten Behörden aus diesem Straßenzustand? 3. Könnten sich die Landesregierung bzw. die nachgeordneten Behörden vorstellen , für diesen entsprechenden Streckenabschnitt Tempo 30 zu beantragen bzw. auch ein Nachtfahrverbot zu beantragen? Wenn ja, wann und wer würde dies von Seiten des Landes als verantwortlicher Träger in Angriff nehmen ? Wenn nein, warum nicht? 4. Welche Gespräche haben bezüglich des Straßenzustandes und der Lärmemission zwischen dem Land bzw. auf Landesseite verantwortlichen Behörden und der Stadt in der Vergangenheit stattgefunden? Welche Fragen wurden erörtert und welche Ergebnisse wurden erreicht bzw. wenn keine Ergebnisse erreicht wurden: warum wurden keine Ergebnisse erreicht? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Lan- desplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist der Landesregierung die Problematik der erheblichen Lärmemission aus dem schlechten Zustand der Straße L 744 in den Ortsteilen Kallinchen und Schöneiche bekannt? Zu Frage 1: Der schlechte Straßenzustand ist bekannt. Die Gemeinden fordern seit mehreren Jahren den grundhaften Ausbau der Ortsdurchfahrten Kallinchen und Schöneiche, um insbesondere die Fahrbahnoberflächen mit dem Ziel einer Verkehrslärmreduzierung zu verändern und Straßenentwässerungen zu verbessern. Ob die damit zusammenhängende Lärmemissionen durch den Verkehr und deren Auswirkungen auf die Wohnbevölkerung erheblich sind, kann nur durch eine entsprechende lärmtechnische Untersuchung ermittelt werden, deren Auswertung die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde – hier des Landkreises Teltow-Fläming – vornimmt. Sie ist bei Überschreitung der Zumutbarkeitsgrenze verpflichtet, eine ordnungsgemäße und nachvollziehbare Ermessensentscheidung zu treffen, ob verkehrsbeschränkende Maßnahmen ergriffen werden oder nicht. Der schlechte Straßenzustand einer Straße findet in den Untersuchungen zu Lärmbelastungen seine Berücksichtigung, ist aber nicht ausschließliches Entscheidungskriterium für verkehrsrechtliche Maßnahmen. Aktuelle Ergebnisse liegen der Landesregierung dazu nicht vor. Frage 2: Welche Schlussfolgerung zieht die Landesregierung bzw. die nachgeordneten Behörden aus diesem Straßenzustand? Zu Frage 2: Die L 744 gehört zum nachrangigen Netz der Landesstraßen (Grünes Netz). Grundsätzlich wird der Ausbaubedarf zur Verbesserung des Straßenzustandes der Ortsdurchfahrten erkannt. In Anbetracht der Netzzuordnung, der geringen Verkehrsbelastung sowie der nur begrenzt verfügbaren Haushaltsmittel für den Bau von Landesstraßen können in absehbarer Zeit keine Baumaßnahmen geplant und umgesetzt werden. Hinsichtlich der Notwendigkeit verkehrsrechtlicher Maßnahmen wird auf die Beantwortung der Frage 1 verwiesen. Frage 3: Könnten sich die Landesregierung bzw. die nachgeordneten Behörden vorstellen , für diesen entsprechenden Streckenabschnitt Tempo 30 zu beantragen bzw. auch ein Nachtfahrverbot zu beantragen? Wenn ja, wann und wer würde dies von Seiten des Landes als verantwortlicher Träger in Angriff nehmen? Wenn nein, warum nicht? Zu Frage 3: Die unter Antwort zu Frage 1 genannten verantwortlichen Behörden entscheiden in eigener Zuständigkeit auf Antrag persönlich Betroffener, ob Verkehrsbeschränkungen notwendig sind. Für staatliche Organe, die nur öffentliche Interessen wahrnehmen , fehlt diese Rechtsbetroffenheit. Für Verkehrsbeschränkungen aufgrund von Auswirkungen auf die Wohnbevölkerung durch Verkehrslärm ist die untere Straßenverkehrsbehörde des Landkreises TeltowFläming zuständig. Für Verkehrsbeschränkungen zum Schutz der Straße aufgrund ihres Zustandes ist der Landesbetrieb Straßenwesen zuständig. Der aktuelle Straßenzustand rechtfertigt einen derartigen Eingriff jedoch nicht. Der Landesregierung obliegt es ausschließlich, getroffene Entscheidungen der Behörden im Rahmen der Sonderaufsicht auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu prüfen und ggf. bei Rechtsfehlerhaftigkeit oder –widrigkeit durch entsprechende Weisungen rechtmäßige Entscheidungen herbeizuführen. Frage 4: Welche Gespräche haben bezüglich des Straßenzustandes und der Lärmemission zwischen dem Land bzw. auf Landesseite verantwortlichen Behörden und der Stadt in der Vergangenheit stattgefunden? Welche Fragen wurden erörtert und welche Ergebnisse wurden erreicht bzw. wenn keine Ergebnisse erreicht wurden : warum wurden keine Ergebnisse erreicht? Zu Frage 4: In den Jahren 2002 und 2003 wurde die Thematik zwischen der Straßenbauverwaltung und dem Ortsbürgermeister schriftlich erörtert. Letztmalig hat das (damalige) Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr (MSWV) mit Schreiben vom 15.05.2003 geantwortet. Die Antwort des MSWV beinhaltete, dass sich die Straßenbauverwaltung mehrfach mit dem Zustand der Ortsdurchfahrt Kallinchen befasst hat. Die bestehende Kleinpflasterdecke habe durch die fehlende Regenentwässerung zwar erheblich gelitten, im Vergleich zu anderen Orten befindet sich die Ortsdurchfahrt aber noch in einem verkehrlich vertretbaren Zustand. Des Weiteren wurde geprüft, ob im Rahmen der Straßenunterhaltung eine Teilsanierung der Pflasterdecke möglich ist. Aufgrund der besonderen örtlichen Bedingungen, die eine aufwändige Vorbereitung einer Baumaßnahme nach sich ziehen würde, und der Haushaltslage, konnte die Teilsanierung nicht verfolgt werden.