Landtag Brandenburg Drucksache 6/10404 6. Wahlperiode Eingegangen: 14.01.2019 / Ausgegeben: 21.01.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4136 des Abgeordneten Benjamin Raschke (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drucksache 6/10220 Nachfragen zur Kleinen Anfrage „Unterschutzstellung von Naturschutzgebieten in Brandenburg“ Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Aus den Antworten der Landesregierung zur Kleinen Anfrage „Unterschutzstellung von Naturschutzgebieten in Brandenburg“ (Drucksache 6/8616) ergibt sich, dass nahezu alle Verfahren zur Festsetzung von neuen Naturschutzgebieten der Sicherung von Natura 2000 - Gebieten dienen. Hieraus ergeben sich einige Nachfragen. Frage 1: Welche der neu festgesetzten, geänderten bzw. noch festzusetzenden Naturschutzgebiete befinden sich in welchen Natura 2000-Gebieten (bitte tabellarisch zuordnen )? zu Frage 1: Die betroffenen FFH-Gebiete sind bei den Schutzgebietsverordnungen jeweils im Schutzzweck benannt. Die Lage innerhalb von europäischen Vogelschutzgebieten kann jeweils im Kartendienst vom Landesamt für Umwelt unter folgendem Link eingesehen werden: https://osiris.aed-synergis.de/ARC- WebOffice/synserver?project=OSIRIS&language=de&user=os_standard&password=osiris. Die Zuordnung der FFH-Gebiete zum jeweiligen Schutzinstrument ist auf der Internetseite des Umweltministeriums unter Fachdatenrecherche zu Natura 2000, Suche nach FFH- Gebieten unter folgendem Link https://lfu.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.379375.de dargestellt. Frage 2: Für welche dieser Natura 2000-Gebiete liegt bereits ein Managementplan vor, für welche nicht und bis wann soll dieser dann jeweils vorliegen (bitte tabellarisch auflisten)? zu Frage 2: Die Managementpläne für FFH-Gebiete werden bis 2020 fertig gestellt und sukzessive auf der Internetseite des Umweltministeriums unter Managementplanung in Brandenburg unter folgendem Link https://lfu.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.312140.de veröffentlicht. Landtag Brandenburg Drucksache 6/10404 - 2 - Frage 3: Welche Beeinträchtigungen wurden in den Managementplänen jeweils dokumentiert ? Sind der Landesregierung darüber hinaus Beeinträchtigungen von Natura 2000- Gebieten bekannt? Sind diese Beeinträchtigungen jeweils erheblich im Sinne des § 33 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (bitte tabellarisch zuordnen)? Frage 4: Welche Ursachen haben jeweils zu den Beeinträchtigungen geführt (bitte tabellarisch zuordnen)? Frage 5: Welche Maßnahmen wurden veranlasst, um die Beeinträchtigungen jeweils abzustellen ? Aus welchen Gründen wurden ggf. noch keine Maßnahmen veranlasst (bitte tabellarisch zuordnen)? zu den Fragen 3 bis 5: Zu den Fragen 3 bis 5 liegt der Landesregierung keine Auswertung vor. Frage 6: Welche neuen Regelungen in den Schutzgebietsverordnungen sollen zukünftige Beeinträchtigungen ausschließen? zu Frage 6: Nach § 4 der jeweiligen Naturschutzgebietsverordnung sind vorbehaltlich der nach § 5 zulässigen Handlungen gemäß § 23 Absatz 2 Satz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes alle Handlungen verboten, die das Gebiet oder seine Bestandteile zerstören, beschädigen , verändern oder nachhaltig stören können. Damit sollen zukünftige Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden.