Landtag Brandenburg Drucksache 6/10406 6. Wahlperiode Eingegangen: 16.01.2019 / Ausgegeben: 21.01.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4127 der Abgeordneten Thomas Jung (AfD-Fraktion) und Andreas Kalbitz (AfD-Fraktion) Drucksache 6/10210 Nachfrage zur Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 3989 – Musikfestival „Resist to Exist“ in Kremmen (Landkreis Oberhavel) Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: In Ihrer Antwort zur Frage 4 teilen Sie lediglich die politisch motivierten Straftaten, „[…] die im Rahmen des ,Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität‘ (KPMD-PMK) für den jeweiligen Veranstaltungszeitraum und Tatort ,Kremmen‘ gemeldet wurden (Stand: 24.10.2018) […]“ mit. Die Frage bezog sich aber nicht nur auf politisch motivierte Straftaten bei der Musikveranstaltung „Resist to Exist“, sondern auf alle dort registrierten Straftaten unabhängig von der jeweiligen politischen Motivation. Ferner wird in der Beantwortung zum Teil Aufschluss über die Arbeit der Polizei bei der Veranstaltungsreihe gegeben. In der Presseberichterstattung der „Berliner Zeitung“ vom 30.10.2018 (S. 17) wird die Veranstaltung überdies als „Kulturprojekt “ bezeichnet. Frage 1: Wie viele Straftaten - Vergehen und Verbrechen jeder Art - auch solche nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) - wurden bei den Veranstaltungen in den Jahren 2016, 2017 und 2018 registriert? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Delikt und Verfahrensstand.) zu Frage 1: Neben den in der Beantwortung zur KA 3989 bereits benannten Delikten wurden im unmittelbaren Zusammenhang mit der Veranstaltung folgende Straftaten registriert: Jahr Delikte/Anzahl Verfahrensstand 2016 § 242 StGB/4 3 x Einstellung der Verfahren, 1 x Abgabe Verfahren an zuständige StA 2017 § 242 StGB/1 § 303 StGB/1 2 x Einstellung der Verfahren 2018 § 242 StGB/1 1 x Einstellung des Verfahrens Darüber hinaus gab es im Jahr 2018 zwei polizeiliche Einsätze aufgrund vermeldeter Ruhestörungen . Frage 2: Welche Gründe gab es, um die Anzahl der Polizeieinsatzkräfte für die Veranstaltung im Jahr 2018 im Vergleich zu denen in den beiden Jahren zuvor zu halbieren? (2016: 11 Polizeikräfte; 2017: 12 Polizeikräfte; 2018: 6 Polizeikräfte.) Landtag Brandenburg Drucksache 6/10406 - 2 - zu Frage 2: Das Musikfestival wurde bis 2015 in Berlin ausgerichtet und erstmalig im Jahr 2016 in Kremmen durchgeführt. Aufgrund einer durchschnittlichen Besucherzahl von mehr als 2.500 Personen wurde bei der ersten Veranstaltung im Jahr 2016 mit einem höheren polizeilichen Kräfteeinsatz geplant. Dieser konnte in den Nachfolgejahren unter Beachtung der tatsächlichen Lage verringert werden. Die Festivals verliefen bisher friedlich und herausgehobene Straftaten wurden nicht zur Anzeige gebracht. Frage 3: Wie viele Verstöße gegen das BtMG konnte die Polizei am 05.08.2018 im Rahmen von Maßnahmen der Verkehrsüberwachung im Hinblick auf die Verkehrstüchtigkeit von Kraftfahrzeugführern feststellen? (Bitte aufschlüsseln nach Delikt und Verfahrensstand .) zu Frage 3: Am 05.08.2018 wurden in der Zeit von 12:00 bis 02:00 Uhr Verkehrskontrollen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit durchgeführt. In einem Fall wurde ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen § 29 Abs. 1, Nr. 3 BtMG eröffnet, da der Fahrzeugführer Drogen mit sich führte. Dieses Verfahren wurde gemäß § 31a BtMG eingestellt. Frage 4: Liegen der Landesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob bei den Veranstaltungen von „Resist to Exist“ in der Vergangenheit Musikgruppen auftraten, die Lieder mit gewaltverherrlichenden , jugendgefährdenden, staatsfeindlichen und/oder verfassungsfeindlichen Textinhalten veröffentlicht haben? zu Frage 4: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse zu den in der Vergangenheit auf dem Festival „Resist to Exist“ aufgetretenen Musikgruppen bzw. entsprechenden Textinhalten vor. Der sächsische Verfassungsschutz stuft die Band „The Fontanelle“ als linksextremistisch ein, welche gemäß der Homepage „resisttoexist.de“ auf dem Festival 2018 auftrat (siehe dortige Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/11383). Darüber hinaus wurden die Band „ZSK“, welche im Sächsischen Verfassungsschutzbericht 2017 genannt wurde und die Band „Pestpocken“ (Brandenburger Verfassungsschutzbericht 2012) angekündigt. Frage 5: Handelt es sich beim Musikfestival „Resist to Exist“ nach Auffassung der Landesregierung um eine politische Veranstaltung oder um ein „Kulturprojekt“, das heißt, überwiegt der politische oder der kulturelle Teil der Veranstaltung? zu Frage 5: Die Veranstaltung wurde seitens der zuständigen Behörde nicht als Versammlung i. S. d. Art. 8 Abs.1 GG eingestuft, da der kulturelle Teil als im Vordergrund stehend eingestuft wurde.