Landtag Brandenburg Drucksache 6/10410 6. Wahlperiode Eingegangen: 16.01.2019 / Ausgegeben: 21.01.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4129 der Abgeordneten Thomas Jung (AfD-Fraktion) und Andreas Kalbitz (AfD-Fraktion) Drucksache 6/10212 Nachfrage zur Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 3990 – Musikfestival „Nation of Gondwana“ bei Grünefeld (Landkreis Havelland) Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: In Ihrer Antwort zur Frage 7 teilen Sie lediglich die politisch motivierten Straftaten, „[…] die im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität‘ (KPMD-PMK) für den jeweiligen Veranstaltungszeitraum und Tatort ,Schönwalde-Glien‘ gemeldet wurden (Stand: 25.10.2018) […]“ mit. Die Frage bezog sich aber nicht nur auf politisch motivierte Straftaten bei der Musikveranstaltung „Nation of Gondwana“, sondern auf alle dort registrierten Straftaten unabhängig von der jeweiligen politischen Motivation. Ferner wird in der Beantwortung im Ansatz Aufschluss über die Arbeit der Polizei bei der Veranstaltungsreihe gegeben. Frage 1: Wie viele Straftaten - Vergehen und Verbrechen jeder Art - auch solche nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) - wurden bei den Veranstaltungen in den Jahren 2016, 2017 und 2018 registriert? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Delikt und Verfahrensstand.) zu Frage 1: Neben den in der Beantwortung zur KA 3990 bereits benannten Delikten, wurden im unmittelbaren Zusammenhang mit der Veranstaltung bzw. auf dem Veranstaltungsgelände selbst folgende Straftaten registriert: Jahr Delikte/Anzahl Verfahrensstand 2016 § 123 StGB/2 Einstellung der Verfahren 2018 § 123 StGB/3 § 185 StGB/3 Ermittlungen dauern an Frage 2: Welche Gründe gab es, um die Anzahl der Polizeieinsatzkräfte für die Veranstaltung im Jahr 2018 im Vergleich zu denen in den beiden Jahren zuvor auf nahezu das Doppelte zu erhöhen? (2016: 33 Polizeikräfte; 2017: 38 Polizeikräfte; 2018: 61 Polizeikräfte .) Landtag Brandenburg Drucksache 6/10410 - 2 - zu Frage 2: Abweichend von den in der Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 3990 bei Frage 8 vermeldeten Kräftezahlen zu den Jahren 2016 und 2017 waren Polizeikräfte wie folgt im Einsatz: 2016: 46 Polizeikräfte (Land BB) 2017: 29 Polizeikräfte (Land BB). Im Jahr 2017 wurden aufgrund der bestehenden Gesamteinsatzlagen im Land Brandenburg weniger Beamte in den Einsatz eingebunden. Im Jahr 2018 erfolgte eine Anpassung der Einsatzkräfte, um verstärkte Kontrollmaßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit durchführen zu können. Frage 3: Wurden an den Veranstaltungstagen in Jahren 2016, 2017 und 2018 außerhalb des Festivalgeländes Polizeikontrollen durchgeführt? Wenn ja, wie viele und zu welchem Zweck? Frage 4: Für den Fall, dass die Frage 3 bejahend beantwortet wird, schließt sich die Frage an, wie viele Verstöße gegen das BtMG bei den Polizeikontrollen festgestellt wurden. (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Delikt und Verfahrensstand.) zu den Fragen 3 und 4: In allen drei Jahren wurden begleitende Verkehrskontrollen im Umfeld des Veranstaltungsgeländes und auf den An- und Abreisewegen durchgeführt. Diese erfolgten sowohl stationär mit wechselnden Standorten, als auch mobil zu unregelmäßigen Zeiten. Wie viele Kontrollen im Einzelnen durchgeführt worden sind, wurde nicht dokumentiert. Folgende Verstöße gegen das BtMG wurden im Rahmen der o. a. Verkehrskontrollen feststellt : Jahr Delikte/Anzahl Verfahrensstand 2016 § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG/10 Verfahren an zuständige StA abgegeben 2018 § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG/15 § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG/1 Verfahren an zuständige StA abgegeben