Landtag Brandenburg Drucksache 6/10412 6. Wahlperiode Eingegangen: 16.01.2019 / Ausgegeben: 21.01.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4126 der Abgeordneten Andreas Gliese (CDU-Fraktion) und Dr. Knut Große (CDU-Fraktion) Drucksache 6/10209 Unterstützung der Kleinst- und Kleinwaldbesitzer im Land Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Brandenburg ist von rund 1,1 Mio. Hektar Wald bedeckt . Fast 100.000 private Waldbesitzer bewirtschaften annähernd 60 Prozent der Waldfläche . Bei vielen der privaten Waldbesitzer handelt es sich um Kleinst- und Kleinwaldbesitzer . Eine besondere Verantwortung kommt hierbei dem Landesbetrieb Forst Brandenburg als untere Forstbehörde zu, z.B. in der Beratung und Anleitung im Privat- und Körperschaftswald oder bei der Förderung im Privatwald. Auch die Förderung von Forstbetriebsgemeinschaften kann einen Beitrag zur Erhöhung der Produktivität im Privatwald leisten. Vorbemerkung der Landesregierung: Das Land Brandenburg unterstützt private und kommunale Waldbesitzer seit 1990 mit unterschiedlichen Förderprogrammen. Bisher wurde eine Summe in Höhe von über 200 Mio. Euro ausgezahlt. Alle Förderrichtlinien mit Antragsformularen und einem erklärenden Fragenkatalog sind auf der Homepage des MLUL unter https://mlul.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.204081.de veröffentlicht. Die Richtlinien werden regelmäßig an die Bedürfnisse der Waldbesitzer und nach Veränderung der Rahmenbedingungen der EU und des Bundes angepasst. Frage 1: Wie viele private Waldbesitzer bewirtschaften a) unter 10 ha, b) 10 bis unter 30 ha und c) 30 ha und mehr? Zu Frage 1: Die Landesregierung führt Datenerhebungen nicht in den unter a) bis c) genannten Eigentumsgrößenklassen durch. Aussagen zu den prozentualen Flächenanteilen am gesamten Privatwald (672.096 Hektar) können wie folgt getroffen werden: Eigentumsgröße bis 20 Hektar = 38 Prozent (255.396 Hektar), Eigentumsgröße 21 bis 50 Hektar = 10 Prozent (67.210 Hektar). Die Anzahl Waldbesitzer je Eigentumsgrößenklasse wird nicht erhoben. Frage 2: Wie viele Privatwaldbesitzer werden durch die jeweiligen Hoheitsoberförstereien jeweils betreut? Landtag Brandenburg Drucksache 6/10412 - 2 - Zu Frage 2: Die 30 Hoheitsoberförstereien des Landesbetriebes Forst Brandenburg (LFB) betreuen insgesamt ca. 99.000 Waldbesitzer. Das entspricht einer durchschnittlichen Anzahl von 3.300 Waldbesitzern pro Hoheitsoberförsterei. Die genaue Anzahl der Waldbesitzer je Hoheitsoberförsterei wird nicht erhoben. Frage 3: Welche einzelnen Fördermöglichkeiten stellt das Land den privaten Waldbesitzern für den Waldumbau bereit? (bitte auflisten) Zu Frage 3: Über die „Richtlinie des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg zur Gewährung von Zuwendungen für die Förderung forstwirtschaftlicher Vorhaben (EU-MLUL-Forst-RL)“ werden im Maßnahmebereich I - Umstellung auf naturnahe Waldwirtschaft - für den Waldumbau folgende Maßnahmen angeboten : Überführung von Nadelholzreinbeständen in standortgerechte, stabile Mischbestände, Umbau nicht standortgerechter oder nicht klimatoleranter Laubbaumreinbestände in standortgerechte oder klimatolerante Laubmischbestände, Umbau von Beständen, die durch Wurf, Bruch, Waldbrand, sonstige Naturereignisse oder Splitterbefall geschädigt sind, in standortgerechte, stabile Mischbestände. Darüber hinaus stehen verschiedene Fördermöglichkeiten, die nicht ausschließlich dem Waldumbau dienen, zur Verfügung. Frage 4: Private Waldbesitzer müssen ebenfalls ihren Beitrag zur präventiven Waldbrandbekämpfung leisten. Zur Unterstützung bietet der Waldschutzplan einige Fördermöglichkeiten . Um welche handelt es sich im Einzelnen und wie sind die konkreten Förderbedingungen für Privatwaldbesitzer? Zu Frage 4: Folgende Fördermöglichkeiten zur Verringerung der Waldbrandgefährdung sowie der Verbesserung der Voraussetzung für die Waldbrandbekämpfung sind für private Waldbesitzer und für Kommunen nach der „Richtlinie des Ministeriums für Ländliche Entwicklung , Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg zur Gewährung von Zuwendungen für die Förderung forstwirtschaftlicher Vorhaben (EU-MLUL-Forst-RL)“ im Maßnahmenbereich III möglich: 1. Anlage von Löschwasserentnahmestellen und die Erweiterung vorhandener Löschwasserentnahmestellen . 2. Instandsetzung von Wegen, die dem vorbeugenden Waldbrandschutz und der Waldbrandbekämpfung dienen. 3. Auf- und Ausbau und Unterhaltung von Waldbrandschutzriegelsystemen (z. B. durch Anlage von Laubholzstreifen) mit einer Tiefe von mindestens 50 Meter. Förderbedingungen Allg. Förderbedingungen (Zuwendungsvoraussetzungen) a. Der Zuwendungsempfänger muss Eigentümer der begünstigten Waldflächen sein. b. Die forstwirtschaftlichen Flächen müssen in Brandenburg oder Berlin liegen. Landtag Brandenburg Drucksache 6/10412 - 3 - c. Waldbesitzer (Forstbetriebe) ab 50 Hektar müssen über einen Waldbewirtschaftungsplan verfügen. d. Die Vorhaben (s. oben Punkte 1. bis 3.) müssen Bestandteil des Waldschutzplans sein. e. Der Fördersatz beträgt 100 Prozent der nachgewiesenen tatsächlich entstandenen förderfähigen Gesamtkosten. Für die o. g. Punkte 1. bis 3. sind in der Richtlinie Förderhöchstbeträge festgelegt. f. Die Auszahlung erfolgt auf dem Wege der Erstattung. Weitere inhaltliche Informationen sind der veröffentlichten „Förderrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für die Förderung forstwirtschaftlicher Vorhaben (EU-MLUL-Forst-RL)“ zu entnehmen: https://mlul.brandenburg.de/cms/media.php/lbm1.a.3310.de/RL_FORST_2017.pdf Frage 5: Wie und durch welche einzelnen Maßnahmen unterstützt das Land a) die Bildung und b) die Arbeit von Forstbetriebsgemeinschaften sowie forstwirtschaftlichen Vereinigungen ? Zu Frage 5: Die Landesregierung unterstützt sowohl die Bildung als auch die Arbeit von forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen durch Förderung im Rahmen der „Richtlinie des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg (MLUL) zur Gewährung von Zuwendungen für die Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse “. Darüber hinaus wird der Verein Waldbauernschule e. V., der sich die Information und Schulung der Kleinprivatwaldbesitzer und anerkannten forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse zum Ziel setzt, durch das Land Brandenburg gefördert. Weiterhin unterstützt das Land die Arbeit der forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse durch das kostenfreie Angebot von Rat und Anleitung durch die untere Forstbehörde. Frage 6: Wie beabsichtigt die Landesregierung, die bereits bestehenden Fördermöglichkeiten für Privatwaldbesitzer so bekannt zu machen, dass diese stärker als bislang von Privatwaldbesitzern, insbesondere von Kleinst- und Kleinwaldbesitzern, in Anspruch genommen werden? Zu Frage 6: Die Information aller Waldbesitzer über zur Verfügung stehende Fördermöglichkeiten erfolgt im Rahmen der Dienstaufgabe Rat und Anleitung durch die untere Forstbehörde des Landes Brandenburg. Darüber hinaus sind entsprechende Informationen im Internetauftritt sowohl des MLUL als auch des Landesbetriebes Forst Brandenburg abrufbar . Zusätzlich werden regelmäßig Flyer mit den Inhalten der Förderrichtlinien gedruckt und an die Waldbesitzer verteilt. Weiterhin unterstützen 62 anerkannte und geförderte forstliche Berater die Tätigkeit der unteren Forstbehörde. Um die 271 forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse und hier speziell die Vorstände dieser Zusammenschlüsse spezialisiert beraten zu können, wird der Landesbetrieb Forst Brandenburg 2019 zwei forstliche Berater schwerpunktmäßig für diese Aufgabe einsetzen.