Landtag Brandenburg Drucksache 6/10413 6. Wahlperiode Eingegangen: 14.01.2019 / Ausgegeben: 21.01.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4122 der Abgeordneten Björn Lakenmacher (CDU-Fraktion) und Dr. Saskia Ludwig (CDU- Fraktion) Drucksache 6/10185 Mitgliedschaft der Polizeiinspektion Potsdam beim Potsdamer Anti-Rechts-Bündnis „Potsdam bekennt Farbe“ Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Laut der Presseberichterstattung der PNN ist die Polizeiinspektion Potsdam Mitglied beim Potsdamer Anti-Rechts-Bündnis „Potsdam bekennt Farbe“. So soll sich bereits der Inspektionsleiter diesem Bündnis engagieren. 1. Wann genau ist die Polizeiinspektion Potsdam dem Bündnis „Potsdam bekennt Farbe“ beigetreten? zu Frage 1: Die Potsdamer Polizei (Schutzbereich, Polizeiinspektion) ist im Jahr 2002 dem Bündnis beigetreten. 2. Ist die Polizeiinspektion Potsdam auch anderen Bündnissen beispielsweise gegen Linksextremismus beigetreten? Wenn ja, welchen? zu Frage 2: Nein. 3. In welcher Form engagiert sich die Polizeiinspektion Potsdam beim Bündnis „Potsdam bekennt Farbe“? zu Frage 3: Die Polizeiinspektion nimmt als Bündnisangehörige an Sitzungen teil, soweit es um polizeiliche Aufgabenstellungen geht. Dies betrifft die Darstellung der Kriminalitätsläge zu konkreten Kriminalitätsphänomenen sowie die fachlich-beratende Unterstützung zur Entwicklung und Umsetzung von Präventionsmöglichkeiten gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus auf kommunaler Ebene. Sie kann bei der Vermittlung von Kontakten und Ansprechpartnern für Präventionsprojekte unterstützen und beim Wissenstransfer zu durchgeführten Präventionsprojekten ggf. helfen. 4. Wie bewertet die Landesregierung die Mitgliedschaft der Potsdamer Polizeiinspektion bei dem Bündnis „Potsdam bekennt Farbe“? Landtag Brandenburg Drucksache 6/10413 - 2 - 5. Wie sieht die Landesregierung die Mitgliedschaft der Potsdamer Polizeiinspektion bei dem Bündnis „Potsdam bekennt Farbe“ vor dem Hintergrund der Neutralitätspflicht des Staates, also der Enthaltung von Parteilichkeit und Parteinahme des Staates hinsichtlich der plural existierenden und konkurrierenden Richtungen des weltanschaulichen Spektrums der freien und offenen Gesellschaft? 6. Wie sieht die Landesregierung die Mitgliedschaft der Potsdamer Polizeiinspektion bei dem Bündnis „Potsdam bekennt Farbe“ vor dem Hintergrund des Gebotes der strikten, distanzierenden Neutralität im Bereich der unmittelbaren staatlichen Grundfunktionen, also der Polizei? 7. Entsteht durch die Mitgliedschaft der Potsdamer Polizeiinspektion bei dem Bündnis „Potsdam bekennt Farbe“ im Hinblick auf das Versammlungsrecht nicht ein ambivalentes Verhältnis, wenn das Aktionsbündnis mit dem Mitglied Polizeiinspektion an einer Demonstration teilnimmt und die Polizisten der Polizeiinspektion die Demonstration und etwaige Gegendemonstrationen begleiten, um ihre staatliche Aufgabe neutral zu erfüllen? Wie bewertet dies die Landesregierung? 8. Wird die Polizei in ihrem staatlichen Handeln durch die Mitgliedschaft rechtlich angreifbar ? zu den Fragen 4, 5, 6, 7 und 8: Die Prävention im Bereich der politisch motivierten Kriminalität kann nicht allein durch die Polizei im Wege der Strafverfolgung erreicht werden. Vielmehr handelt es sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, in der der Polizei nach Maßgabe und im Rahmen der rechtlichen Vorgaben eine Teilzuständigkeit zukommt. Damit die einzelnen Teilzuständigkeiten und Fähigkeiten zu einem einheitlichen und damit auch wirkungsvollen Ganzen zusammengeführt werden, unterstützt die Polizei bereits seit den 1990er Jahren in unterschiedlicher Form auch entsprechende Initiativen, Projekte und Bündnisse nach Maßgabe der rechtlichen Vorgaben. Die verschiedenen Formen der institutionalisierten Verbindungen unterschiedlicher Stellen sozialer Kontrolle mit dem Ziel der Kriminalprävention können hierbei als „Bündnis“, Arbeitsgruppe“, „Plattform“ etc. bezeichnet werden. Letztlich ist dabei der Beitrag der Polizei stets unabhängig von der Namensgebung an ihrem gesetzlichen Auftrag und den dazu geschaffenen Eingriffsgrundlagen ausgerichtet und damit auch strikt am Neutralitätsgebot orientiert. Dieser im Kampf gegen den Rechtextremismus erfolgreiche Ansatz - wie er sich in der Stadt Potsdam darstellt - wurde daher auch im ersten „Handlungskonzept der Polizei des Landes Brandenburg zur Bekämpfung Politisch motivierter Kriminalität“ - 19. Januar 2003- IV/4.4.11-658- unter dem damaligen Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) aufgenommen. Darin heißt es: „Wesentlicher Bestandteil polizeilicher Aufgabewahrnehmung ist die enge Zusammenarbeit mit Behörden, Kommunen, Einrichtungen und Institutionen sowie anderen politischen und gesellschaftlichen Verantwortungsträgern. […] Die Polizei unterstützt nachhaltig die Ziele und Vorhaben des Handlungskonzeptes der Landesregierung Tolerantes Brandenburg , des Landespräventionsrates Sicherheitsoffensive Brandenburg, des Aktionsbündnisses gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit sowie von örtlichen kriminalpräventiven Gremien, anderen Bündnissen und Initiativen.“ Landtag Brandenburg Drucksache 6/10413 - 3 - Dieser Ansatz spiegelt sich seitdem in den stetigen Fortschreibungen des Handlungskonzepts . Diese orientieren sich an den jeweiligen Lageentwicklungen, sodass die Handlungsansätze , Strategien und Taktiken im Kampf gegen rechtsextremistische Gewalt bedarfsbezogen auch aktualisiert werden. Auch in aktuellen Fortschreibungen findet sich dieser Baustein weiterhin und entspricht in seiner Zielstellung dem Artikel 7a der Verfassung des Landes Brandenburg, wonach das Land das friedliche Zusammenleben der Menschen schützt und der Verbreitung rassistischen und fremdenfeindlichen Gedankenguts entgegentritt. Das Bündnis „Potsdam bekennt Farbe“ ist aus Sicht der Landesregierung heute ein Knotenpunkt zwischen Politik, Verwaltung, Polizei und Zivilgesellschaft. Es trägt maßgeblich dazu bei, die Aufmerksamkeit für rechtsextremistische, fremdenfeindliche, rassistische und von Diskriminierung geprägte gewaltsame Vorfälle und Tendenzen in der Landeshauptstadt Potsdam aufrechtzuerhalten. 9. Gab es bei den Treffen des Bündnisses „Potsdam bekennt Farbe“ Versuche, die Polizei dahingehend zu beeinflussen, dass das Neutralitätsgebot bei Versammlungen und Demonstrationen verletzt wird? zu Frage 9: Es gab seitens des Bündnisses keine Versuche, die Polizei zu beeinflussen.