Landtag Brandenburg Drucksache 6/10456 6. Wahlperiode Eingegangen: 22.01.2019 / Ausgegeben: 28.01.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4146 der Abgeordneten Kathrin Dannenberg (Fraktion DIE LINKE) Drucksache 6/10234 Aktueller Stand der Umsetzung für die Berufsgruppe der Lehrkräfte zu gesundheitsfördernden Arbeitsbedingungen im Land Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragestellerin: (Bezugnehmend auf die Drucksache 6/9085 „Konzept zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes im Land Brandenburg“) Der Auftrag zur Verbesserung der barrierefreien, familienfreundlichen und gesundheitsfördernden Arbeitsbedingungen für alle Landesbedienstete geht einher mit der Gewinnung von Lehrkräften bzw. dem Ausschöpfen von Potentialen im Kampf um die Absicherung des Unterrichts . Die zunehmende Veränderung der Altersstruktur, durch Neueinstellungen, Seiteneinsteiger *innen, der hohe Anteil langjährig beschäftigter Lehrkräfte (Gesamtdurschnitt bei fast 48 Jahren) sowie dem im Bundesdurchschnitt zweithöchsten Prozentsatz an vorzeitigen Berufsaussteiger*innen (gesundheitlich bedingter Vorruhestand bzw. Kündigungen) bedarf einer Überprüfung der Bedarfslage hinsichtlich des Gesundheitsmanagements. In der Landesvereinbarung wird darauf hingewiesen, dass betriebliches Gesundheitsmanagement lebensphasengerecht, familienfreundlich und Potentiale fördernd gestaltet werden muss. Für die Berufsgruppe der Lehrkräfte sollten vor allem zwei Ziele im Focus stehen : Gesund alt werden und motiviert im Beruf tätig sein. Lehrkräfte haben eine besondere Verantwortung, denn sie sollten für Kinder und Jugendliche, entsprechend den stetig veränderten Herausforderungen, ein guter Lernbegleiter, eine gute Lernbegleiterin sein. Nicht zuletzt erfordert der zunehmende Mangel an Grundschullehrer*innen und das altersbedingte Ausscheiden von Lehrkräften aus dem Schuldienst aktuell und zukünftig innovative Lösungsstrategien. Frage 1: Inwiefern sind bestehende und neue Konzepte für den Bereich Lehrergesundheit nach dem Beschluss der Landesvereinbarung im September 2017 seitens des MBJS umgesetzt worden? Zu Frage 1: Die Arbeitsstelle „Arbeitssicherheit und Gesundheit“ beim Staatlichen Schulamt Cottbus nimmt diese Aufgabe als so genannte Generalie für alle Lehrkräfte des Landes wahr. Die Arbeitsstelle entwickelt gemeinsam mit dem für die arbeitsmedizinische Betreuung der Lehrkräfte zuständigen TÜV Rheinland Projekte zur Gesundheitsförderung der Lehrkräfte und unterstützt den arbeitsmedizinischen Dienst bei der Planung, Organisation, Durchführung und Evaluation von gesundheitspräventiven Einzel- und Gruppenmaßnahmen . Ein weiterer wesentlicher konzeptioneller Aufgabenschwerpunkt ist die Beratung der Landtag Brandenburg Drucksache 6/10456 - 2 - Schulleiter und der Schulaufsicht einschließlich der Entwicklung unterstützender Angebote für diesen Personenkreis. Frage 2: Welche Strukturen wurden bisher aufgebaut, um die Umsetzung zu unterstützen? Zu Frage 2: Nach der Auflösung des Landesschulamtes (LSA) wurde an die Struktur der vormals bestehenden Schulämter angeknüpft und das Staatliche Schulamt Cottbus mit der Wahrnehmung der überregionalen Aufgabe „Arbeitssicherheit und Gesundheit“ betraut. Als Folge der Auflösung des LSA wurde eine gleichlautende Arbeitsstelle aufgebaut. An den staatlichen Schulämtern wurde jeweils ein Arbeitsschutzausschuss eingerichtet sowie ein überregionaler Koordinierungsausschuss „Arbeitssicherheit und Gesundheit an Schulen des Landes Brandenburg“ gegründet. Frage 3: Welcher Personenkreis bzw. welche Funktionen sind mit der Aufgabe der Lehrergesundheit beauftragt? Zu Frage 3: An den staatlichen Schulämtern ist die regionale Aufgabe einem Schulrat als zusätzliches Arbeitsfeld übertragen worden. An den Schulen selbst nehmen die Schulleiterinnen und Schulleiter nach den Verwaltungsvorschriften zur Übertragung einzelner Aufgaben der oder des Dienstvorgesetzten der Lehrkräfte und des sonstigen pädagogischen Personals der Schulen auf die Schulleiterinnen oder die Schulleiter (VV- Dienstvorgesetztenaufgaben-Übertragung - DAÜVV), Pkt. 5 die Aufgaben des Arbeitsschutzes wahr und zeichnen somit für das Gesundheitsmanagement vor Ort verantwortlich . Frage 4: Gibt es Ideen zur Verbesserung der personellen Situation in diesem Arbeitsfeld, insbesondere im Blick auf die inhaltliche Unterlegung der Maßnahmen für Schulen und den erheblich erweiterten finanziellen Möglichkeiten ab 2019? Zu Frage 4: Hinsichtlich der Verwendung der für die betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) vorgesehenen Mittel soll Anfang des Jahres 2019 ausgelotet werden, wie und mit welchen Inhalten die BGF gestärkt werden kann. Dabei soll an die bereits im Rahmen der arbeitsmedizinischen Betreuung vom TÜV Rheinland angebotenen gesundheitsfördernden und -präventiven Maßnahmen angeknüpft werden, wie Seminare, Einzelberatungen und Coachings zu Burn-Out-Prävention, Stress und Entspannung sowie arbeitspsychologische Sprechstunden. In diese Überlegungen fließt auch ein, dass einem Schulamt die überregionale Aufgabe „Betriebliche Gesundheitsfürsorge - LK“ übertragen wird. Für die Umsetzung vor Ort wären neu zu schaffende Schulratsstellen für Lehrerbildung sicherzustellen. Frage 5: Inwiefern stehen interessierte Lehrkräfte für den Bereich des Gesundheitsmanagements zur Verfügung bzw. können aus dem Pool, der nicht mehr im Schuldienst verwendbaren Lehrkräfte (gesundheitsbedingt), fachkompetente Personen akquiriert werden? Zu Frage 5: Es ist geplant, eine gesundheitsbedingt nicht mehr im Schuldienst einsetzbare /n Beschäftigte/n im Bereich Gesundheitsmanagement einzusetzen. Frage 6: Existiert ein konkreter Zeitplan für anstehende Maßnahmen? Landtag Brandenburg Drucksache 6/10456 - 3 - Zu Frage 6: Es ist beabsichtigt, dass noch vor Beginn des Schuljahres 2019/2020 die Konzeption erarbeitet und mit deren Umsetzung begonnen wird. Frage 7: Wie kann die bisherige Zusammenarbeit der Staatlichen Schulämter mit dem MBJS in dieser Frage eingeschätzt werden? Zu Frage 7: Die Zusammenarbeit zwischen der Arbeitsstelle Arbeitsschutz und Sicherheit gestaltet sich vertrauensvoll und konstruktiv. Die Arbeitsstelle nimmt halbjährlich an den Dienstberatungen der Leitungen der staatlichen Schulämter und mindestens einmal pro Schuljahr an Dienstberatungen der Schulräte teil. Frage 8: Die Einrichtung einer landesweiten Servicestelle zur verpflichtenden Umsetzung des Gesundheitsmanagements wurde seitens der Gewerkschaften gefordert und vom Landesrechnungshof (Prüfmitteilung vom 29. November 2017) empfohlen. Welche Ressorts sind bereits beteiligt bzw. welche Überlegungen gibt es aus dem MBJS diese personell zu unterlegen? Zu Frage 8: Die Entscheidung der Landesregierung zur Umsetzung des Kabinettbeschlusses 590/2018 vom 26. Juni 2018 zum Konzept zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes im Land Brandenburg kann jetzt getroffen werden. Dafür wurden mit dem Haushaltsgesetz 2019/2020 die notwendigen stellenseitigen und finanziellen Voraussetzungen geschaffen. In der Stellenreserve im Einzelplan 20 stehen für die Einrichtung der landesweiten Servicestelle 3 Stellen (1 A14, 2 A12) zur Verfügung. Sächliche Mittel können über Kapitel 20 020 Titel 461 60 und 548 60 auf Antrag nach Abstimmung mit dem MdF vom MIK bewilligt werden. Das MBJS selbst hat bereits vor 4 Jahren ein betriebliches Gesundheitsmanagement eingeführt.