Landtag Brandenburg Drucksache 6/10465 6. Wahlperiode Eingegangen: 24.01.2019 / Ausgegeben: 29.01.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4141 des Abgeordneten Prof. Dr. Michael Schierack (CDU-Fraktion) Drucksache 6/10226 Mittel aus dem Hochschulpakt 2020 Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur die Kleine Anfrage wie folgt: Der Hochschulpakt 2020 ist als Maßnahme der Gemeinschaftsaufgabe Förderung von Wissenschaft und Forschung an Hochschulen nach Artikel 91 b Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes darauf gerichtet, die Chancen der jungen Generation zur Aufnahme eines Studiums zu wahren, den notwendigen wissenschaftlichen Nachwuchs zu sichern und die Innovationskraft in Deutschland zu erhöhen. Auf diese Weise wollen Bund und Länder dem wachsenden Fachkräftebedarf auf dem Arbeitsmarkt und der durch die demographische Entwicklung steigenden Zahl von Studienberechtigten Rechnung tragen sowie die Hochschulforschung weiter stärken. Am 30.10.2014 haben Bund und Länder die dritte und abschließende Phase des Hochschulpaktes 2020 beschlossen, wobei die Verteilung der Mittel an die Entwicklung der Neuimmatrikulations- sowie Absolventenzahlen gegenüber einem Referenzwert gebunden ist, wobei sich die Zuweisung der Mittel auf eine Prognose der Neuimmatrikulations- und Absolventenzahlen stützen. Vorbemerkung der Landesregierung: Die dritte Phase des Hochschulpaktes 2020 wurde am 11. Dezember 2014 von den Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern beschlossen. Die Verteilung der Bundesmittel unter den Ländern hängt von der Zahl an zusätzlichen Studienanfängern im Vergleich zum Referenzjahr 2005 ab. Die Stadtstaaten und die östlichen Flächenländer erhalten zudem Pauschalen für die Aufrechterhaltung ihrer Gesamtkapazitäten für Studienanfänger als auch für die Aufrechterhaltung vorhandener Kapazitäten in den Fächern Human- und Zahnmedizin. In der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern gemäß Artikel 91b Abs. 1 Nr. 2 des Grundgesetzes über den Hochschulpakt 2020 wurde festgelegt, dass die erforderlichen Bundesmittel den einzelnen Ländern ab 2015 entsprechend der auf Grundlage der „Vorausberechnung der Studienanfängerzahlen“ der Kultusministerkonferenz (KMK) von 2014 berechneten und gemäß der endgültige Meldung des Statistischen Bundesamts für das Studienjahr 2013 ergänzten Zahl an zusätzlichen Studienanfängern eines jeden Jahres und unter Berücksichtigung der o. g. Pauschalen jährlich als Höchstbetrag zur Verfügung gestellt werden. Die Ermittlung der Bundesmittel für das Saarland erfolgt ohne Berücksichtigung der Pauschalen. Landtag Brandenburg Drucksache 6/10465 - 2 - Ich frage die Landesregierung: 1. Auf welchen Referenzwert und auf welche Berechnungsgrundlage stützt sich die Berechnung für den HSP 2020? Zu Frage 1: Siehe Vorbemerkung. 2. Welche Neuimmatrikulations- und Absolventenzahlen wurden in der Prognose 2014 für die Jahre 2016 bis 2020 für Brandenburg prognostiziert? (bitte Jahresgenau für das Land und auch jede Hochschule aufschlüsseln) Zu Frage 2: Die Vorausberechnung der KMK von 2014 steht unter http://www.kmk.org/fileadmin /Dateien/pdf/Statistik/Dokumentationen/Tabellenwerk_2014.pdf zum Download bereit . Für die Jahre 2016 - 2020 wurden durch die KMK die folgenden Studienanfänger- und Schul-Absolventenzahlen für Brandenburg berechnet: Jahr 2016 2017 2018 2019 2020 Studienanfänger 9362 9504 9526 9402 9338 Schul-Absolventen 10350 11270 11370 11070 10950 Die Vorausberechnung der KMK von 2014 lässt keine Aufschlüsselung nach einzelnen Hochschulen zu. 3. In welcher Höhe wurden HSP 2020-Mittel auf Grundlage der Prognose von 2014 für 2016 bis 2020 für Brandenburg prognostiziert? (bitte Jahresgenau und nach Hochschulen aufschlüsseln) Zu Frage 3: Auf Grundlage der Vorausberechnung der KMK von 2014 wurden Brandenburg für die Jahre 2016 bis 2020 die folgenden Bundesmittel in Euro aus dem SP 2020 prognostiziert: 2016 2017 2018 2019 2020 40.893.358 53.519.965 38.798.921 38.835.274 38.299.489 Die Vorausberechnung der KMK von 2014 lässt keine Aufschlüsselung nach einzelnen Hochschulen zu. 4. Wie haben sich die Neuimmatrikulations- und Absolventenzahlen in den Jahren 2014 bis 2018 tatsächlich entwickelt? (bitte nach Jahr und Hochschule aufschlüsseln) Zu Frage 4: Die Entwicklung der Neuimmatrikulations- und Schul-Absolventenzahlen in den Jahren 2014 bis 2017 zeigen die beiden folgenden Tabellen: Hochschule Studienanfänger im ersten Hochschulsemester; Sommer- und folgendes Wintersemester 2014 2015 2016 2017 Universität Potsdam 3114 3054 2843 3196 Europa-Universität Viadrina 1216 1264 1248 1186 BTU Cottbus-Senftenberg 1427 1221 1279 1362 Landtag Brandenburg Drucksache 6/10465 - 3 - Filmuniversität Babelsberg 71 64 86 66 TH Brandenburg 408 442 447 444 HS Eberswalde 325 327 303 355 FH Potsdam 520 475 559 548 TH Wildau 813 896 762 788 Medizinische HS Brandenburg 64 56 83 Theologische Hochschule Elstal 9 14 16 10 FH Sport und Management 54 51 65 74 FH Clara Hoffbauer Potsdam 102 52 FH Polizei 127 159 197 198 FH Finanzen 140 153 149 214 Gesamtergebnis 8224 8184 8112 8576 Schulabsolventinnen und Schulabsolventen mit Hochschul- und Fachhochschulreife Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft Schuljahr Schulabsolventinnen/Schulabsolventen 2013/14 8649 2014/15 9673 2015/16 10263 2016/17 11446 Für das Jahr 2018 liegen noch keine belastbaren Zahlen vor. 5. In welcher Höhe wurden HSP 2020-Mittel von 2016 bis 2018 an die Hochschulen ausgereicht ? (bitte Jahresgenau und nach Hochschulen aufschlüsseln Zu Frage 5: Die Ausreichung der Bundesmittel aus dem HSP 2020 in den Jahren 2016 bis 2018 zeigt die folgende Tabelle. Hochschule 2016 2017 2018 Universität Potsdam 16.231.095 € 17.497.994 € 14.502.694 € BTU Cottbus-Senftenberg 11.159.453 € 11.679.956 € 9.120.652 € Europa-Universität Viadrina 3.218.549 € 3.216.589 € 2.097.789 € Filmuniversität Babelsberg 1.452.209 € 1.315.299 € 1.364.299 € TH Brandenburg 1.545.436 € 1.661.309 € 1.546.109 € HS Eberswalde 1.466.507 € 1.453.734 € 1.349.734 € FH Potsdam 2.806.664 € 2.648.472 € 2.394.972 € TH Wildau 2.564.100 € 2.517.746 € 1.875.846 € Gesamt 40.444.013 € 41.991.099 € 34.252.095 € 6. Wenn es eine Differenz gibt, zwischen der prognostizierten Ausreichung der HSP 2020- Mittel von 2014 bis 2018 und den tatsächlich ausgereichten Mitteln, welche Ursache und welche Berechnungsgrundlage liegen dem zugrunde? Landtag Brandenburg Drucksache 6/10465 - 4 - Zu Frage 6: Die Ursache für Differenzen zwischen den auf Grundlage der KMK vorausberechneten und den zugewiesenen Bundesmitteln aus dem HSP 2020 liegt darin, dass die an den Hochschulen in Brandenburg in den Jahren 2014 bis 2017 erreichten Zahlen an Studienanfängern unter denen der Vorausberechnung der KMK für die jeweiligen Jahre liegen (für 2018 liegen noch keine belastbaren Zahlen vor). Die Berechnungsgrundlage wurde in der Vorbemerkung erläutert. Die Verwaltungsvereinbarung zum HSP 2020 beschreibt unter § 4 und 5 die Grundlagen für den Abgleich zwischen Vorausberechnung der KMK und den tatsächlich erreichten Studienanfängerzahlen mit seinen finanziellen Konsequenzen . Demnach wird die Verteilung der Bundesmittel auf die Länder durch einen Vergleich der länderspezifischen Entwicklung der statistisch nachgewiesene Zahl zusätzlicher Studienanfänger in den Jahren 2014 bis 2017 mit den auf der Basis der KMK- Vorausberechnung erwarteten Zahlen überprüft. Im Ergebnis erfolgt zwischen den Ländern in mehreren Schritten ein Ausgleich von Ansprüchen, welche aus einer Abweichung zwischen den vorausberechneten und den statistisch nachgewiesenen Zahlen resultieren. Im ersten Schritt wurden die aus dem Ausgleich resultierenden länderspezifischen Ansprüche aus den Jahren 2014 bis 2017 zu gleichen Teilen mit den länderspezifischen Mittelzuweisungen des Bundes für die Jahre 2018 bis 2020 verrechnet - was für Brandenburg entsprechende Kürzungen an Bundesmitteln in diesen Jahren bedeutet. Für die Studienanfängerzahlen der Jahre 2018 bis 2020 erfolgen nach dem gleichen Verfahren erneute Abrechnungen, die die Zuweisungen an Bundesmitteln in den Jahren 2021 bis 2023 bestimmen . 7. Mit welchen Zuweisungen im Rahmen des HSP 2020 für die Jahre 2019 und 2020 rechnet das MWFK unter Berücksichtigung und auf Grundlage der Erfahrungen der tatsächlichen Neuimmatrikulations- und Absolventenzahlen von 2014 bis 2018? (bitte Jahresgenau und nach Hochschulen aufschlüsseln) Zu Frage 7: Im Ergebnis des länderinternen Zwischenausgleichs der Bundesmittel im Jahr 2017 nach § 4 der Verwaltungsvereinbarung zum HSP 2020 werden dem Land Brandenburg im Jahr 2019 - 22.583.366 Euro und im Jahr 2020 - 22.047.581 Euro an Bundesmitteln aus dem HSP 2020 zugewiesen. Die Zuweisungen des Bundes aus dem HSP 2020 erfolgen nicht direkt an die Hochschulen.