Landtag Brandenburg Drucksache 6/10475 6. Wahlperiode Eingegangen: 25.01.2019 / Ausgegeben: 30.01.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4165 des Abgeordneten Péter Vida (fraktionslos) Drucksache 6/10284 Nachfrage zur Kleinen Anfrage Nr. 4036 Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Die Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 4036 (Drucksache der Antwort: 6/10205) ist insofern nicht vollständig, als dass nur auf Windkraftanlagenhersteller eingegangen worden ist aber nicht auf Projektierungsfirmen für Windkraftprojekte/- planungen. Daher sind die Fragen 1 bis 3 entsprechend ergänzt worden. Frage 1: Hat das Land Brandenburg Landesbürgschaften und/oder Ausfallbürgschaften für Projektierungsfirmen für Windenergieprojekte/-planungen übernommen? Wenn ja, für wen, wann und in welcher Höhe? Sind diese Landesbürgschaften und/oder Ausfallbürgschaften von der Investitionsbank des Landes Brandenburg übernommen worden? zu Frage 1: Weder im Programm für Großbürgschaften (parallele Bürgschaften des Bundes und des / der Landes / Länder) noch im Landesbürgschaftsprogramm hat das Land Ausfallbürgschaften zur Förderung von Projektierungsfirmen für Windenergieprojekte/- planungen übernommen. Grundsätzlich sind Ingenieurfirmen nicht von den Bürgschaftsprogrammen ausgeschlossen . Sofern Fördernehmer sich auch mit derartigen Projekten beschäftigen sollten, liegen hierzu keine statistischen Daten vor. Frage 2: Gibt es andere Banken oder Institutionen, die diese Landesbürgschaften und/oder Ausfallbürgschaften für Projektierungsfirmen für Windenergieprojekte/-planungen übernommen haben? Wenn ja, bitte Namen, Datum der Bewilligung, Höhe der Bürgschaft und Antragsteller aufführen. zu Frage 2: Nein. Frage 3: Sind diese Bürgschaften schon einmal (betr. Projektierungsfirmen für Windenergieprojekte /-planungen) in Anspruch genommen worden? Wenn ja, durch wen, wann in welcher Höhe und mit welcher Begründung der Inanspruchnahme? zu Frage 3: Nein.