Landtag
Brandenburg
Drucksache
6
/
10475
6
. Wahlperiode
Eingegangen:
25.01.2019
/ Ausgegeben:
30.01.2019
Antwort
der Landesregierung
a
uf die
Kleine Anfrage
Nr.
4165
des Abgeordneten Péter Vida (fraktionslos)
Drucksache
6
/
10284
Nachfrage zur Kleinen Anfrage Nr. 4036
Namens der Landesregierung bea
ntwortet
der Minister
der Finanzen
die
Kleine Anfrage
wie folgt
:
Vorbemerkung des Fragestellers
:
Die Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 4036 (Drucksache
der Antwort: 6/10205) ist insofern nicht vollständig, als dass nur auf Windkraftanlagenhe
r-
steller ein
gegangen worden ist aber nicht auf Projektierungsfirmen für Windkraftprojekte/
-
planungen. Daher sind die Fragen 1 bis 3 entsprechend ergänzt worden.
Frage 1:
Hat das Land Brandenburg Landesbürgschaften und/oder Ausfallbürgschaften
für
Projektierungsfirmen
für Windenergieprojekte/
-
planungen
übernommen? Wenn ja, für wen,
wann und in welcher Höhe? Sind diese Landesbürgschaften und/oder Ausfallbürgschaften
von der Investitionsbank des Landes Brandenburg übernommen worden?
zu Frage 1:
Weder im Programm für Gro
ßbürgschaften (parallele Bürgschaften des Bu
n-
des und des / der Landes / Länder) noch im Landesbürgschaftsprogramm hat das Land
Ausfallbürgschaften zur Förderung von
Projektierungsfirmen für Windenergieprojekte/
-
planungen
übernommen.
Grundsätzlich sind In
genieurfirmen nicht von den Bürgschaftsprogrammen ausgeschlo
s-
sen. Sofern Fördernehmer sich auch mit derartigen Projekten beschäftigen sollten, liegen
hierzu keine statistischen Daten vor.
Frage 2:
Gibt es andere Banken oder Institutionen, die diese Landes
bürgschaften
und/oder Ausfallbürgschaften
für Projektierungsfirmen für Windenergieprojekte/
-
planungen
übernommen haben? Wenn ja, bitte Namen, Datum der Bewilligung, Höhe der Bürgschaft
und Antragsteller aufführen
.
zu Frage 2:
Nein.
Frage 3:
Sind diese Bü
rgschaften schon einmal
(betr. Projektierungsfirmen für Windene
r-
gieprojekte/
-
planungen)
in Anspruch genommen worden? Wenn ja, durch wen, wann in
welcher Höhe und mit welcher Begründung der Inanspruchnahme?
zu Frage 3:
Nein.