Landtag Brandenburg Drucksache 6/10499 6. Wahlperiode Eingegangen: 28.01.2019 / Ausgegeben: 04.02.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4162 des Abgeordneten Rainer Genilke (CDU-Fraktion) Drucksache 6/10281 Pflege und Unterhaltung der L 66 in der Ortsdurchfahrt Möglenz Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Im Bereich der Ortsdurchfahrt der L 66 im Ortsteil Möglenz der Stadt Bad Liebenwerda befindet sich in Höhe des Ortseingangs eine Verkehrsinsel . Seitens der Bürgerinitiative Ortsdurchfahrt Möglenz wurde gegenüber dem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung mehrfach die Pflege und Unterhaltung dieses Bereichs angemahnt. In einer Vereinbarung zwischen der Stadt Bad Liebenwerda sowie dem Landebetrieb Straßenwesen aus dem Jahre 2015 wird in § 3 Abs. 2 dazu ausgeführt: „Es besteht Übereinstimmung, dass nach Fertigstellung der Baumaßnahme die Baulast und die Unterhaltunglast an - der Fahrbahn einschließlich der Ortseingangsinsel dem LS - und den Beleuchtungsanlagen der Stadt obliegt.“ Laut Auskunft der Bürgerinitiative befindet sich der in Frage stehende Bereich zudem noch vor der Ortseingangsmarkierung. Nachdem die Angelegenheit bereits in der Sitzung des Ausschusses für Infrastruktur und Landesplanung am 6. Dezember 2018 diskutiert wurde, ist bedauerlicherweise immer noch keine Klärung des Vorgangs eingetreten. Vorbemerkung der Landesregierung: Grundsätzlich ist vorab darauf hinzuweisen, dass ein Ortseingang zwar mit einer Ortstafel (VZ 310) markiert wird, diese aber nicht die Abgrenzung der Straßenbaulast und weiterer Zuständigkeiten darstellt. Der Beginn bzw. das Ende der Straßenbaulast in der Ortsdurchfahrt wird durch den jeweils förmlich festgesetzten Ortsdurchfahrtsstein kenntlich gemacht. Landtag Brandenburg Drucksache 6/10499 - 2 - 1. Aus welchen Gründen wird der fragliche Bereich nicht durch den Landesbetrieb Straßenwesen gepflegt? zu Frage 1: Der fragliche Bereich der Ortseingangsinsel und der Fahrbahn sowie des Streifens zwischen Fahrbahn und dem vorhandenen kombinierten Rad/Gehweg wird durch den zuständigen Landesbetrieb Straßenwesen entsprechend der Vereinbarung mit der Stadt Bad Liebenwerda unterhalten. 2. Wer ist aus Sicht des Landes für die Pflege und Unterhaltung der Verkehrsinsel zuständig ? zu Frage 2: Aus Sicht des Landes ist für die Pflege und Unterhaltung der nach dem Regelwerk der Verkehrsinsel zugeordneten Flächen der Landesbetrieb Straßenwesen zuständig .