Datum des Eingangs: 02.04.2015 / Ausgegeben: 08.04.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1050 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 349 des Abgeordneten Dr. Volkmar Schöneburg der Fraktion DIE LINKE Drucksache 6/751 Situation im Maßregelvollzug Wortlaut der Kleinen Anfrage 349 vom 03.03.2015: Der Fall Mollath verdeutlichte im Jahre 2013 den Reformbedarf des Maßregelrechts. Bereits die Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger legte im gleichen Jahr erste Reformüberlegungen zur Unterbringung nach § 63 StGB vor. Auch die gegenwärtige Bundesregierung hat sich die Reform des Maßregelrechts vorgenom- men. Bundesjustizminister Maas berief dafür eine Bund/Länderarbeitsgruppe. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Über wie viele Plätze verfügt der Brandenburger Maßregelvollzug? Bitte aufgeschlüsselt nach Kliniken. 2. Wie hoch ist die aktuelle Belegung, davon Anzahl der Patienten, die nach § 63 StGB untergebracht sind (gesondert nach Kliniken und aufgeschlüsselt nach Geschlecht , Alter, Deliktgruppen)? 3. Wie lang ist die bisherige Aufenthaltsdauer der gegenwärtig nach § 63 StGB Un- tergebrachten? Bitte aufschlüsseln nach Gruppen (bis 4 Jahre, 5 bis 9 Jahre, 10 bis 14 Jahre, 15 bis 19 Jahre und über 19 Jahre) und Kliniken. 4. Wie lang ist die gegenwärtige durchschnittliche Verweildauer der nach § 63 StGB Untergebrachten? 5. Wie alt waren die nach § 63 StGB Untergebrachten zum Zeitpunkt ihrer Aufnah- me? Bitte aufschlüsseln nach Gruppen (bis 20 Jahre, 21-24 Jahre, 25-29 Jahre, 30-34 Jahre, 35-39 Jahre, 40-44 Jahre, 45-49 Jahre und über 49 Jahre) und nach Klinken? 6. Wie hoch ist die jährliche Belegung mit Patienten, die nach § 63 StGB seit 2000 in dem Maßregelvollzug des Landes Brandenburg eingewiesen worden sind? Bitte aufschlüsseln nach Geschlecht, nach den Kliniken und nach Deliktgruppen (Tötungsdelikte, Sexualdelikte und sonstiges). 7. Wie hoch ist die Anzahl der jährlichen Anordnungen nach § 63 StGB (Anord- nungsstatistik) seit 2000? 8. Wie viele nach § 63 StGB eingewiesene Patienten sind seit 2000 jedes Jahr ent- lassen worden? Bitte aufschlüsseln nach denjenigen, die auf Bewährung entlassen worden sind und denjenigen, bei denen die Maßregel für erledigt erklärt worden ist. Angaben wiederum nach Kliniken und Deliktgruppen treffen. 9. Wie viele nach § 63 StGB eingewiesene Patienten sind seit 2000 entlassen wor- den, weil die Fortdauer der Unterbringung unverhältnismäßig war? Bitte aufschlüsseln nach Anzahl, Kliniken, Deliktgruppen und Jahren. 10. Wie viele der gegenwärtig Untergebrachten im Brandenburger Maßregelvollzug haben Voraufenthalte in der Allgemeinpsychiatrie zu verzeichnen? Bitte aufschlüsseln nach freiwilligem Aufenthalt und Zwangseinweisung. Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Ge- sundheit, Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Über wie viele Plätze verfügt der Brandenburger Maßregelvollzug? Bitte aufgeschlüsselt nach Kliniken. zu Frage 1: Die Maßregelvollzugskliniken verfügen über insgesamt 268 Betten zur intramuralen Unterbringung, die wie folgt aufgeteilt sind: ASKLEPIOS Fachklinikum Brandenburg: 101 ASKLEPIOS Fachklinikum Teupitz: 22 Martin Gropius Krankenhaus Eberswalde: 145 Frage 2: Wie hoch ist die aktuelle Belegung, davon Anzahl der Patienten, die nach § 63 StGB untergebracht sind (gesondert nach Kliniken und aufgeschlüsselt nach Ge- schlecht, Alter, Deliktgruppen)? zu Frage 2: Mit Stand 28.02.2015 sind in den drei Kliniken insgesamt 279 Patienten (233 in- tramural) untergebracht, davon 227 Patientinnen und Patienten gemäß § 63 StGB (188 intramural). Die Aufschlüsselung nach Kliniken und Geschlecht ist in nachfolgender Tabelle dar- gestellt. Anzahl der MRV*- Patienten gesamt nach § 63 StGB Untergebrachte gesamt männlich weiblich Brandenburg 116 110 110 Teupitz 25 25 17 8 Eberswalde 138 92 91 1 Gesamt 279 227 218 9 * Maßregelvollzug Nachfolgende Tabelle stellt die Altersstruktur für die nach § 63 und § 64 StGB Unter- gebrachten dar; eine gesonderte Auswertung nur für die nach § 63 StGB Unterge- brachten ermöglicht die vorhandene Statistik nicht. Geschlecht Lebensalter in Jahren 14 bis 17 18 bis 20 21 bis 29 30 bis 39 40 bis 49 50 bis 59 60 bis 69 70 bis 79 Brandenburg männlich 0 0 15 34 23 30 5 3 Teupitz männlich 0 1 5 4 4 2 1 0 Teupitz weiblich 0 0 1 1 6 0 0 0 Eberswalde männlich 0 1 34 47 23 21 6 0 Eberswalde weiblich 0 0 1 0 0 0 0 0 Gesamt 0 2 56 86 56 53 12 3 Bei den derzeit nach § 63 StGB Untergebrachten sind in den drei Kliniken folgende Deliktgruppen zu verzeichnen: § 63 StGB Tötungsdelikte Sexualdelikte Sonstiges Brandenburg 110 25 41 44 Teupitz 25 5 5 15 Eberswalde 92 16 31 45 Gesamt 227 46 77 104 Die Deliktgruppen wurden entsprechend der Nennung in Frage 6 gewählt. Frage 3: Wie lang ist die bisherige Aufenthaltsdauer der gegenwärtig nach § 63 StGB Untergebrachten? Bitte aufschlüsseln nach Gruppen (bis 4 Jahre, 5 bis 9 Jah- re, 10 bis 14 Jahre, 15 bis 19 Jahre und über 19 Jahre) und Kliniken. zu Frage 3: Zur Statistik zur Aufenthaltsdauer siehe nachfolgende Tabelle; bei einer über zehn Jahre liegenden Aufenthaltsdauer wird danach nicht weiter differenziert. Das Ministe- rium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (MASGF) wird jedoch aus Anlass der Fragestellung die Statistik künftig entsprechend erweitern. Aufenthaltsdauer der gemäß § 63 StGB Untergebrachten am 28.02.2015 Anzahl Patienten bis < 2 Jahre 39 2 - < 4 Jahre 25 4 - < 6 Jahre 30 6 - < 8 Jahre 29 8 - < 10 Jahre 20 10 Jahre und mehr 84 Gesamt 227 Frage 4: Wie lang ist die gegenwärtige durchschnittliche Verweildauer der nach § 63 StGB Untergebrachten? zu Frage 4: Die durchschnittliche Verweildauer beträgt zum Stichtag 28.02.2015: 3.083 Tage Frage 5: Wie alt waren die nach § 63 StGB Untergebrachten zum Zeitpunkt ihrer Aufnahme? Bitte aufschlüsseln nach Gruppen (bis 20 Jahre, 21-24 Jahre, 25-29 Jah- re, 30-34 Jahre, 35-39 Jahre, 40-44 Jahre, 45-49 Jahre und über 49 Jahre) und nach Klinken? zu Frage 5: Zum Alter der nach § 63 StGB Untergebrachten zum Zeitpunkt der Aufnahme wird keine Statistik geführt, so dass hierzu keine Angaben gemacht werden können. Frage 6: Wie hoch ist die jährliche Belegung mit Patienten, die nach § 63 StGB seit 2000 in dem Maßregelvollzug des Landes Brandenburg eingewiesen worden sind? Bitte aufschlüsseln nach Geschlecht, nach den Kliniken und nach Deliktgruppen (Tö- tungsdelikte, Sexualdelikte und sonstiges). zu Frage 6: Angaben zur jährlichen Belegung mit Patientinnen und Patienten, die nach § 63 StGB seit 2000 in den Maßregelvollzug des Landes Brandenburg eingewiesen wur- den, können nur nach Geschlecht differenziert werden. Eine Aufschlüsselung nach Kliniken und Deliktgruppen ist auf Basis der vorhandenen statistischen Erfassungen nicht möglich. Jahr männlich weiblich gesamt 2000 116 2 118 2001 118 2 120 2002 131 3 134 2003 146 3 149 2004 164 4 168 2005 174 7 181 2006 192 8 200 2007 209 9 218 2008 221 10 231 2009 232 10 242 2010 235 10 245 2011 236 10 246 2012 226 9 235 2013 228 9 237 2014 216 11 227 Frage 7: Wie hoch ist die Anzahl der jährlichen Anordnungen nach § 63 StGB (An- ordnungsstatistik) seit 2000? zu Frage 7: Anordnungen von Unterbringungen nach § 63 StGB werden nicht gesondert statis- tisch erfasst. Es können deshalb nur die Aufnahmen in den Maßregelvollzugseinrich- tungen des Landes Brandenburg dargestellt werden. Jahr Aufnahmen ge- mäß § 63 StGB 2000 30 2001 21 2002 35 2003 30 2004 18 2005 22 2006 38 2007 32 2008 35 2009 17 2010 23 2011 20 2012 14 2013 15 2014 10 Frage 8: Wie viele nach § 63 StGB eingewiesene Patienten sind seit 2000 jedes Jahr entlassen worden? Bitte aufschlüsseln nach denjenigen, die auf Bewährung entlassen worden sind und denjenigen, bei denen die Maßregel für erledigt erklärt worden ist. Angaben wiede- rum nach Kliniken und Deliktgruppen treffen. zu Frage 8: Die jährlichen Entlassungen der nach § 63 StGB Untergebrachten seit 2000 ergeben sich aus der tabellarischen Darstellung. Eine weitere Aufschlüsselung nach Bewäh- rung, Erledigung, Kliniken und Deliktgruppen ist in der für die Beantwortung der Klei- nen Anfrage zur Verfügung stehenden Frist und mit den vorhandenen Statistiken nicht möglich. Jahr Entlassungen ge- mäß § 63 StGB 2000 10 2001 11 2002 10 2003 12 2004 3 2005 4 2006 10 2007 11 2008 12 2009 20 2010 17 2011 21 2012 21 2013 27 2014 22 Frage 9: Wie viele nach § 63 StGB eingewiesene Patienten sind seit 2000 entlassen worden, weil die Fortdauer der Unterbringung unverhältnismäßig war? Bitte aufschlüsseln nach Anzahl, Kliniken, Deliktgruppen und Jahren. zu Frage 9: Seit 2000 ist nur ein männlicher Patient – Deliktgruppe „Sonstiges“ - aus dem AS- KLEPIOS Fachklinikum Teupitz aufgrund der Unverhältnismäßigkeit der Unterbrin- gung entlassen worden. Die Entlassung erfolgte im Jahr 2008. Frage 10: Wie viele der gegenwärtig Untergebrachten im Brandenburger Maßregel- vollzug haben Voraufenthalte in der Allgemeinpsychiatrie zu verzeichnen? Bitte aufschlüsseln nach freiwilligem Aufenthalt und Zwangseinweisung. zu Frage 10: Eine Statistik zur Beantwortung der Frage liegt der Landesregierung nicht vor und kann in der zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Frist aus den vorhandenen Unterlagen des Maßregelvollzugs leider nicht zusammenge- stellt werden. Das MASGF nimmt jedoch auch diese Frage zum Anlass für eine ent- sprechende Erweiterung der künftigen statistischen Erfassung.