Landtag Brandenburg Drucksache 6/10500 6. Wahlperiode Eingegangen: 29.01.2019 / Ausgegeben: 04.02.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4150 des Abgeordneten Dr. Jan Redmann (CDU-Fraktion) Drucksache 6/10242 Maßnahmen der Digitalisierungsstrategie im Zuständigkeitsbereich der Staatskanzlei Namens der Landesregierung beantwortet der Chef der Staatskanzlei die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Am 11.12.2018 hat die Landesregierung die „Zukunftsstrategie Digitales Brandenburg“ im Kabinett beschlossen und der Öffentlichkeit vorgestellt . In diesem Kontext hat sie angekündigt, in den kommenden Jahren „mindestens 450 Millionen Euro“ in die Digitalisierung des Landes investieren zu wollen. Auf Nachfrage war die Landesregierung allerdings nicht in der Lage zu spezifizieren, wie genau sich diese Investitionssumme zusammensetzt. Auch Angaben dazu, in welcher Höhe bereits Gelder in den aktuellen Doppelhaushalt 2019/20 eingestellt sind, um die im Maßnahmenkatalog der Digitalisierungsstrategie aufgelisteten Einzelmaßnahmen in den kommenden zwei Jahren tatsächlich zu finanzieren, konnten nicht gemacht werden. Weiterhin fehlen in der Strategie Aussagen dazu, welche der vorgeschlagenen Maßnahmen bereits laufen (oder sogar abgeschlossen sind) und welche zukünftig stattfinden sollen bzw. für welche konkreten Zeitpunkte die Maßnahmen jeweils geplant sind. Von den aufgelisteten 202 Maßnahmen der Digitalisierungsstrategie fallen 9 entweder ganz oder teilweise in den Zuständigkeitsbereich der Staatskanzlei (Stk). Frage 1: Wie viele und welche der aufgelisteten Maßnahmen, die in den Zuständigkeitsbereich der Stk fallen, sind bereits abgeschlossen (bitte anhand der in der Strategie verwendeten Bezeichnung und Nummerierung einzeln auflisten) und welche Haushaltsmittel wurden dafür aus welchem Ansatz (Kapitel, Titel, Jahr) bereitgestellt? In welcher Höhe sind diese Mittel bis dato abgeflossen? zu Frage 1: Die Maßnahme Nr. 182 (Medienprivileg im Datenschutz sichern) ist abgeschlossen . Es handelt sich um gesetzgeberische Maßnahmen, die bereits umgesetzt wurden , da die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bereits seit dem 25. Mai 2018 in Kraft bzw. unmittelbar gültig wurde. Haushaltsmittel waren dafür nicht erforderlich. Frage 2: Wie viele und welche der aufgelisteten Maßnahmen, die in den Zuständigkeitsbereich der Stk fallen, laufen derzeit bereits und welche Laufzeit ist für diese Maßnahmen jeweils vorgesehen (bitte anhand der in der Strategie verwendeten Bezeichnung und Nummerierung einzeln auflisten und Start- und Enddatum benennen). welche Haushaltsmittel wurden bzw. werden dafür aus welchem Ansatz (Kapitel, Titel, Jahr) bereitgestellt? Landtag Brandenburg Drucksache 6/10500 - 2 - In welcher Höhe sind diese Mittel bis dato abgeflossen? zu Frage 2: Mit den nachfolgenden acht von neun Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich der Staatskanzlei wurde 2018 begonnen: Nr. 192 - Verbraucher- und Jugendschutz bei Telemedien sichern Es handelt sich um gesetzgeberische Maßnahmen im Rahmen der Novellierung des Rundfunkstaatsvertrages (dreiundzwanzigster Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge, 23. RÄStV) und des Staatsvertrages über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich der Medien (MStV). Die gesetzgeberischen Vorarbeiten laufen. Die Novellierung des MStV soll 2019 in Kraft treten. Wann der 23. RÄStV in Kraft tritt, ist noch nicht bekannt. Haushaltsmittel sind dafür nicht erforderlich. Nr. 195 - Smart Village App Das Projekt befindet sich in Umsetzung. 2018 wurde mit der Stadt Bad Belzig eine Kooperationsvereinbarung mit einem Finanzvolumen in Höhe von bis zu 65.000 Euro geschlossen . Im Haushaltsplan der Staatskanzlei waren dafür über den Nachtragshaushalt 2018 im Kapitel 02 010, Titel 538 67 65.000 Euro vorgesehen. Mit Stand 16.01.2019 sind 38.312,05 Euro abgeflossen. Für die Haushaltsjahre 2019/20 sind in dem Titel weitere Haushaltsmittel zur Weiterentwicklung des Projekts und Übertragung der Ergebnisse auf andere Kommunen etatisiert, 2019: 30.000 Euro und 2020: 20.000 Euro. Es ist von einem fortlaufenden Charakter des Projekts auszugehen. Nr. 196 - Konvergente Medienordnung Es handelt sich um gesetzgeberische Maßnahmen im Rahmen der Novellierung des Rundfunkstaatsvertrages (zweiundzwanzigster Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (22. RÄStV), Inkrafttreten am 1. Mai 2019 und 23. RÄStV) und des MStV. Die gesetzgeberischen Vorarbeiten laufen. Der 22. RÄStV wird am 1. Mai 2019 in Kraft treten, die Novellierung des MStV wird ebenfalls 2019 abgeschlossen sein. Wann der 23. RÄStV in Kraft tritt, ist noch nicht bekannt. Haushaltsmittel sind dafür nicht erforderlich. Nr. 197 - Steigerung der Medienvielfalt Es handelt sich um gesetzgeberische Maßnahmen im Rahmen der Novellierung des Rundfunkstaatsvertrages (23. RÄStV). Die gesetzgeberischen Vorarbeiten laufen. Wann der 23. RÄStV in Kraft tritt, ist noch nicht bekannt. Haushaltsmittel sind dafür nicht erforderlich . Nr. 198 - Vielfaltssicherung S. o. zur Antwort auf Frage 2, Maßnahme Nr. 192. Nr. 199 - Informations- und Weiterbildungsangebote zu Digitalisierung und Ehrenamt Diese Maßnahme enthält mehrere Teilprojekte. Am 17. September 2018 fand ein Fachtag zu „Brandenburg Digital Engagiert“ statt. Aufgrund des thematisch übergreifenden Charakters wurden dafür 3.067,50 Euro aus der Titelgruppe 60 Bürgerschaftliches Engagement / Ehrenamt und aus der Titelgruppe 61 Demografischer Wandel (beide Kapitel 02 010) bereitgestellt . Landtag Brandenburg Drucksache 6/10500 - 3 - Für das Jahr 2019 ist das Modellprojekt „Erwerb der Datenbank Freinet zur Etablierung einer landesweiten, webbasierten Infrastruktur der Freiwilligenagenturen“ vorgesehen, das auf Antrag mit rd. 14.000 Euro aus Lottomitteln des Ministerpräsidenten gefördert werden soll. Für 2019 und die darauffolgenden Jahre wird geprüft, ob weitere Maßnahmen im Rahmen der Titelgruppen 60/61 umgesetzt werden können. Nr. 201 - Digitale Angebote des Landes weiterentwickeln Diese Maßnahme ist fortlaufend. Haushaltsmittel sind dafür nicht erforderlich. Nr. 202 - Digitales Engagement sichtbar machen und stärken Diese Maßnahme wird im Rahmen der Auszeichnungsformate der Staatskanzlei „Ehrenamtler des Monats“ und „Demografiebeispiel des Monats“ umgesetzt. Haushaltsmittel sind dafür nicht erforderlich. Die Förderung digitaler Projekte über Lottomittel des Ministerpräsidenten „Kontingent Ehrenamt“ oder über einen Ideenwettbewerb werden geprüft. Frage 3: Wie viele und welche der aufgelisteten Maßnahmen, die in den Zuständigkeitsbereich der Stk fallen, sollen in den kommenden beiden Haushaltsjahren 2019/2020 beginnen bzw. vollständig umgesetzt werden (bitte anhand der in der Strategie verwendeten Bezeichnung und Nummerierung einzeln auflisten und geplantes Start- und Enddatum benennen) und welche Haushaltsmittel sollen dafür aus welchem Ansatz (Kapitel, Titel, Jahr) bereitgestellt werden? zu Frage 3: Die Maßnahme Nr. 182 ist abgeschlossen. Mit sämtlichen übrigen Maßnahmen wurde 2018 begonnen. Davon sollen folgende Maßnahmen 2019/2020 vollständig umgesetzt werden: Nr. 192, 196, 197, 198. Zu den dafür zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln vgl. die Antwort auf Frage 2. Frage 4: Wie viele und welche der aufgelisteten Maßnahmen, die in den Zuständigkeitsbereich der Stk fallen, sollen nicht in den kommenden beiden Haushaltsjahren 2019/2020, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt werden (bitte anhand der in der Strategie verwendeten Bezeichnung und Nummerierung einzeln auflisten und geplantes Startund Enddatum benennen) und in welchem Umfang sollen dann dafür Haushaltsmittel bereitgestellt werden? zu Frage 4: Die Maßnahmen Nr. 195, 199, 201, 202 werden nicht 2019/2020, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt werden, da sie einen fortlaufenden und sich entwickelnden Charakter haben (dazu s.o. Antwort auf Frage 2). In welchem Umfang dafür Haushaltsmittel bereitgestellt werden, bleibt der zukünftigen Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers vorbehalten. Frage 5: Für wie viele und welche der aufgelisteten Maßnahmen, die in den Zuständigkeitsbereich der Stk fallen, ist der Startzeitpunkt und die Investitionssumme noch unklar und zu welchem Zeitpunkt wird jeweils mit einer Konkretisierung der Maßnahmenplanung gerechnet (bitte anhand der in der Strategie verwendeten Bezeichnung und Nummerierung einzeln auflisten und Konkretisierungszeitpunkt benennen)? zu Frage 5: Es wird auf die Antworten zu den Fragen 2 bis 4 verwiesen. Landtag Brandenburg Drucksache 6/10500 - 4 - Frage 6: Wie viele und welche der aufgelisteten Maßnahmen, die in den Zuständigkeitsbereich der Stk fallen, werden teilweise aus anderen als landeseigenen Mitteln finanziert? Wie teilt sich in diesen Fällen die Finanzierung zwischen Land, Bund und anderen beteiligten Geldgebern auf? (Bitte anhand der in der Strategie verwendeten Bezeichnung und Nummerierung einzeln auflisten und die dazugehörigen Finanzierungsanteile (oder - proporz) der einzelnen Mittelgeber benennen.) zu Frage 6: Keine. Frage 7: Wie viele und welche der aufgelisteten Maßnahmen, die in den Zuständigkeitsbereich der Stk fallen, werden vollständig aus anderen als landeseigenen Mitteln finanziert? (Bitte anhand der in der Strategie verwendeten Bezeichnung und Nummerierung einzeln auflisten und die dazugehörigen Mittel und Mittelgeber benennen.)? zu Frage 7: Keine. Frage 8: Welcher Teilbetrag der angekündigten 450 Millionen entfällt auf Ausgaben im Zuständigkeitsbereich der Stk und wie setzt sich dieser zusammen (bitte nach in der Strategie verwendeter Bezeichnung, Nummer und mit dazugehöriger Investitionssumme einzeln auflisten)? zu Frage 8: Zu den Kostenvolumina der Einzelprojekte wird auf die Antworten auf die Fragen 1 bis 3 verwiesen. Bei den in der Pressemitteilung zur Digitalisierungsstrategie genannten „mindestens 450 Millionen Euro“ handelt es sich nicht um ein verbindliches Kostenvolumen , sondern um eine valide geschätzte Größenordnung dessen, was nach heutiger Auffassung bis zum Jahr 2022 für die Digitalisierung des Landes aufgewendet werden muss: Der Finanzbedarf hängt nicht nur von zukünftigen Entscheidungen des Haushaltsgesetzgebers ab (vgl. Antwort auf Frage 4), sondern auch von der weiteren konzeptionellen und technischen Entwicklung der einzelnen Projektideen. Das Thema Digitalisierung bringt es mit sich, dass eine Eins-zu-Eins-Umsetzbarkeit und auch eine Einzelkostenausweisung und Addition nach Projektnummern (insbesondere mit mittel- und langfristigen Horizont) schon aufgrund der rasanten technologischen und rechtlichen Änderungen nicht zu gewährleisten ist. Es ist der Landesregierung wichtig, bei Wahrung des Haushaltsvorbehaltes nicht nur finanziell gesicherte Maßnahmen aus dem Doppelhaushalt 2019/20 zu skizzieren, sondern darüber hinaus auch Konzepte, mit denen eine gute digitale Zukunft in Brandenburg erreicht werden kann. Die Strategie ist insoweit als „lernendes System“ konzipiert , das auf Zielrichtungen setzt. Vorbemerkungen des Fragestellers: Am 11.12.2018 hat die Landesregierung die „Zukunftsstrategie Digitales Brandenburg“ im Kabinett beschlossen und der Öffentlichkeit vorgestellt. In diesem Kontext hat sie angekündigt, in den kommenden Jahren „mindesten...