Landtag Brandenburg Drucksache 6/10501 6. Wahlperiode Eingegangen: 29.01.2019 / Ausgegeben: 04.02.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4168 des Abgeordneten Péter Vida (fraktionslos) Drucksache 6/10287 Nachfrage - Wildkorridore Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Leider stellt die zugeleitete Antwort (Drucksache 6/10207) keine Antwort im Sinne der Fragestellung dar. Die Antwort liest sich eher wie aus einem fertigen allgemeinen Text entnommen. 1. Die Querungshilfen im Bundesprogramm der Wiedervernetzung sind von regionaler und überregionaler Bedeutung, da sie die Vernetzung von Biotopverbundsystemen sichern und erhalten. Da die Regionalplanung und die Landesentwicklungsplanung das Bundesprogramm Wiedervernetzung berücksichtigen müssen, stellt sich hier im Rahmen der Anpassung die Nachfrage, wann die Planungskapazitäten und Haushaltsmittel für diese Maßnahmen an der A 24 (bzgl. der Grünbrücken im Gebiet Walsleben Rossow/Darsikow vorgesehen waren oder sind. Wie ist dbzgl. die Sachlage ? zu Frage 1: Planung, Bau und Betrieb der Autobahnen im Land Brandenburg und damit auch die diese Straßen überführenden, bereits bestehenden oder noch zu planenden, Grünbrücken verbleiben noch bis zum 31.12.2020 in der Baulast des Landes Brandenburg . Zum 01.01.2021 geht die Baulast auf die bundeseigene "Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen" (IGA) über. Die Landesregierung hat keine Kenntnis darüber, wann die IGA die entsprechenden Planungskapazitäten und Haushaltsmittel zur Verfügung stellt. 2. Ist das „Bundesprogramm Wiedervernetzung“ in der Landesentwicklungsplanung (LEP B-B/LEP HR 2. Entwurf) des Landes Brandenburg überhaupt aufgenommen und berücksichtigt worden? Wenn ja, bitte um Nennung der Texte mit Seitenangabe. zu Frage 2: Da der LEP B-B bereits im Jahr 2009 rechtsverbindlich wurde, konnte das Bundesprogramm Wiedervernetzung von 2012 erst bei der Erarbeitung des LEP HR Berücksichtigung finden. Dies ist im Rahmen der Abgrenzung des Freiraumverbundes erfolgt. Dessen Herleitung ist im 2. Entwurf des LEP HR vom 19. Dezember 2017 in der Begründung zum Plansatz Z 6.2 auf den Seiten 98 ff. erläutert. Die identifizierten und nach Maßgabe der angewandten Methodik berücksichtigten Grünbrücken sind in den Materialien zum 2. Entwurf des LEP HR auf S. 391 dokumentiert.