Landtag Brandenburg Drucksache 6/10504 6. Wahlperiode Eingegangen: 29.01.2019 / Ausgegeben: 04.02.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4153 des Abgeordneten Dr. Jan Redmann (CDU-Fraktion) Drucksache 6/10245 Maßnahmen der Digitalisierungsstrategie im Zuständigkeitsbereich des MASGF Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Am 11.12.2018 hat die Landesregierung die „Zukunftsstrategie Digitales Brandenburg“ im Kabinett beschlossen und der Öffentlichkeit vorgestellt . In diesem Kontext hat sie angekündigt, in den kommenden Jahren „mindestens 450 Millionen Euro“ in die Digitalisierung des Landes investieren zu wollen. Auf Nachfrage war die Landesregierung allerdings nicht in der Lage zu spezifizieren, wie genau sich diese Investitionssumme zusammensetzt. Auch Angaben dazu, in welcher Höhe bereits Gelder in den aktuellen Doppelhaushalt 2019/20 eingestellt sind, um die im Maßnahmenkatalog der Digitalisierungsstrategie aufgelisteten Einzelmaßnahmen in den kommenden zwei Jahren tatsächlich zu finanzieren, konnten nicht gemacht werden. Weiterhin fehlen in der Strategie Aussagen dazu, welche der vorgeschlagenen Maßnahmen bereits laufen (oder sogar abgeschlossen sind) und welche zukünftig stattfinden sollen bzw. für welche konkreten Zeitpunkte die Maßnahmen jeweils geplant sind. Von den aufgelisteten 202 Maßnahmen der Digitalisierungsstrategie fallen 29 entweder ganz oder teilweise in den Zuständigkeitsbereich des MASGF. Vorbemerkungen zu den nachfolgenden Antworten: - Die Untersetzung von Maßnahmen mit konkreten Angaben zu Haushaltsansätzen bzw. zum Mittelabfluss lässt sich in einer Reihe von Fällen nicht sachgerecht zwischen „digitalen “ und „nicht digitalen“ Anteilen aufteilen, insbesondere nicht beim Einsatz von Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF). In diesen mit * gekennzeichneten Fällen werden jeweils die gesamten eingesetzten Haushaltsmittel aufgeführt. Soweit Mittel des ESF eingesetzt werden, sind diese bei den Antworten zu den Fragen 2 und 3 mit aufgeführt. - Bei bereits laufenden Maßnahmen, bei denen die zugrunde liegenden Programme schon vor dem Haushaltsjahr 2018 begonnen haben, werden die ggf. vor dem Haushaltsjahr 2018 bereitgestellten und abgeflossenen Haushaltsmittel nicht aufgeführt. Ursächlich hierfür ist, dass im Einzelplan 07 vor 2018 im Regelfall eine gesonderte haushaltsmäßige Erfassung von Maßnahmen, Programmen oder Programmbestandteilen unter dem Aspekt der Digitalisierung nicht erfolgte. Landtag Brandenburg Drucksache 6/10504 - 2 - Frage 1: Wie viele und welche der aufgelisteten Maßnahmen, die in den Zuständigkeitsbereich des MASGF fallen, sind bereits abgeschlossen (bitte anhand der in der Strategie verwendeten Bezeichnung und Nummerierung einzeln auflisten) und welche Haushaltsmittel wurden dafür aus welchem Ansatz (Kapitel, Titel, Jahr) bereitgestellt? In welcher Höhe sind diese Mittel bis dato abgeflossen? zu Frage 1: Die aufgelisteten Maßnahmen des MASGF sind ausnahmslos noch nicht abgeschlossen . Frage 2: Wie viele und welche der aufgelisteten Maßnahmen, die in den Zuständigkeitsbereich des MASGF fallen, laufen derzeit bereits und welche Laufzeit ist für diese Maßnahmen jeweils vorgesehen (bitte anhand der in der Strategie verwendeten Bezeichnung und Nummerierung einzeln auflisten und Start- und Enddatum benennen). welche Haushaltsmittel wurden bzw. werden dafür aus welchem Ansatz (Kapitel, Titel, Jahr) bereitgestellt? In welcher Höhe sind diese Mittel bis dato abgeflossen? zu Frage 2: Fünfzehn der im Bericht der Landesregierung aufgelisteten Maßnahmen, die in den Zuständigkeitsbereich des MASGF fallen, laufen bereits seit 2018 oder haben vorher begonnen. Im Einzelnen sind dies: Lfd.Nr Maßnahme Laufzeit bereitgestellte HH-Mittel (für 2019/20: „bis zu“) in Euro Kap./Titel/Jahr davon bereits abgeflossen in 2018 –Euro** 49 Lebenslanges Lernen für die ältere Generation gestalten 07/2017- unbefr. 07070/68491 2018 - 10.000 2019 - 10.000 2020 - 10.000 9.100 53 Gründung innovativ (Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung – EFRE)* 03/2015-12/2020 08 050/683 74 2018 - 1.400.000 2019 - 3.266.500 2020 - 4.005.000 1.551.500 59 Arbeitsgruppe der Arbeits - und Sozialministerkonferenz „Arbeit 4.0“ 08/18 – unbefr. lfd. Verw. und Personalkosten - 60 Förderung von Projekten zum Themenkomplex „Modernisierung der Arbeitsorganisation zur Gestaltung von Arbeit 4.0/ digitaler Arbeitswelt im Sinne Guter Arbeit“* 07/2016-12/2020 07 030/684 78 2018 – 2.333.369 2019 – 1.555.580 2020 – 1.555.580 600.360,47 61 Förderung von Studien im Auftrag der WFBB zum Themenkomplex „Arbeit 4.0 in Brandenburg “ 2016 – unbefr. Detailplanung noch nicht abgeschlossen . Beauftragung im Rahmen der für die WFBB insgesamt vorgesehenen Förderung 62 ESF-Projekt „Innovationen brauchen Mut“* 11/2017-12/2020 07 030/684 78 und 684 79 2018 – 469.000 2019 – 623.000 2020 - 573.000 65.147,82 Landtag Brandenburg Drucksache 6/10504 - 3 - 63 Projekte zur sozialen Gestaltung der digitalen Transformation in der Arbeitswelt* 08/2018-06/2022 07 030/684 78 und 684 79 2018 – 2.000.000 2019 – 2.000.000 2020 - 2.000.000 0 91 ESF-Projektförderung „Innovative, modellhafte Weiterbildungskonzepte zur Entwicklung modellhafter Curricula in der beruflichen Weiterbildung "* 04/2017-12/2020 07 030/684 78 2018 – 800.000 2019 - 800.000 2020 – 1.117.273 649.289,63 92 Förderung betrieblicher Weiterbildungsmaßnahmen * 04/2017-12/2020 07 030/684 78 2018 – 1.886.847 2019 – 1.886.847 2020 – 2.635.326 632.724,64 93 ESF-Projektförderung im Rahmen der qualifizierten Ausbildung im Verbundsystem , hier Zusatzqualifizierungen * 06/2018-07/2022 Förderelement allgemeine Verbundausbildung : 07 030/684 78 2018 – 2.362.372 2019 – 1.820.000 2020 - 1.820.000 1.435.682,35 117 Brandenburger Pflegefachtag 11/2018 - jährlich 07070/68493 2018 – 20.000 20.400 118 Digitalisierungspauschale für Krankenhäuser* 09/2018-12/2020 07050/89160 2018 - 20.000.000 2019 - 20.000.000 2020 - 20.000.000 20.000.000 119 Telematikinfrastruktur und die Einführung elektronischer Patientenakten 09/2017 – unbefr. lfd. Verw. und Personalkosten - 123 Schwerpunktthema in der Arbeitsplanung des Landespflegeausschusses 2018 - unbefristet lfd. Verw. und Personalkosten - 136 ElterngeldDigital 1 2016 - 2022 keine entfällt **Bei ESF - Maßnahmen ist der Mittelabfluss insbesondere vom Zeitpunkt des Inkrafttretens der Richtlinie bzw. der Inanspruchnahme durch Zuwendungsempfänger abhängig. Frage 3: Wie viele und welche der aufgelisteten Maßnahmen, die in den Zuständigkeitsbereich des MASGF fallen, sollen in den kommenden beiden Haushaltsjahren 2019/2020 beginnen bzw. vollständig umgesetzt werden (bitte anhand der in der Strategie verwendeten Bezeichnung und Nummerierung einzeln auflisten und geplantes Start- und Enddatum benennen) und welche Haushaltsmittel sollen dafür aus welchem Ansatz (Kapitel, Titel, Jahr) bereitgestellt werden? zu Frage 3: Acht der im Bericht der Landesregierung aufgelisteten Maßnahmen, die in den Zuständigkeitsbereich des MASGF fallen, sollen in den Haushaltsjahren 2019/2020 beginnen . Im Einzelnen sind dies: 1 s. auch Antwort der Landesregierung zu den Fragen 7 und 8 der Kleinen Anfrage Nr. 4009 „Einführung ElterngeldDigital in Brandenburg“ (LT-DS 6/10063) Landtag Brandenburg Drucksache 6/10504 - 4 - Lfd.Nr Maßnahme Laufzeit bereitgestellte HH-Mittel des Landes bis zu … Euro Kap./Titel/Jahr 64 Etablierung eines „regionalen Zukunftszentrums “ in Brandenburg zur Gestaltung der Arbeit der Zukunft 2019-2020 Bundesrichtlinie zum Mittelumfang liegt noch nicht vor 68 Verstärkung der Zusammenarbeit der brandenburgischen Wirtschaft mit den brandenburgisch -berliner Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen im Bereich Digitalisierung 2019 unbefr. lfd. Verw. und Personalkosten soweit das MASGF beteiligt ist 69 BahnTechnologie Campus Havelland (BTC Havelland)* 2019-2020 enthalten in den Finanzierungsanteilen von Maßnahme Nr.92 94 Modellvorhaben „Prozessbegleitung Duale Ausbildung Digital“ 2019-2020 07030/68463 2019 -125.000 2020 -125.000 124 Digitalisierung in der neuen generalistischen Berufsausbildung zur Pflegefachfrau / zum Pflegefachmann verankern 2019-2022 Vorhaben in Planung, Finanzierung ggf. teilweise aus Drittmitteln 125 Chancen der Digitalisierung im Bereich Altenhilfe und Pflege aufzeigen* (Teilmaßnahme im Arbeitsfeld „Altenpflege und Altenhilfe“ des LIGA-Vertrages. Der Betrag, der für die Durchführung der Maßnahme erforderlich sein wird, ist derzeit nicht bezifferbar.) 2019-2021 07070/68411 2019 – 1.649.900 2020 - 1.649.900 138 (Modell-)Projekte der Familienbildung (§ 16 SGB VIII) 2019 – unbefr. 070780/65 2019 -30.000 2020 -30.000 139 Stärkung der Medien- und Verbraucherkompetenz von Familien beim Umgang mit digitalen Medien* 2019-2021 07070/68411 2019 -1.649.900 2020 -1.649.900 Frage 4: Wie viele und welche der aufgelisteten Maßnahmen, die in den Zuständigkeitsbereich des MASGF fallen, sollen nicht in den kommenden beiden Haushaltsjahren 2019/2020, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt werden (bitte anhand der in der Strategie verwendeten Bezeichnung und Nummerierung einzeln auflisten und geplantes Start- und Enddatum benennen) und in welchem Umfang sollen dann dafür Haushaltsmittel bereitgestellt werden? zu Frage 4: Zwei der im Bericht der Landesregierung aufgelisteten Maßnahmen, die in den Zuständigkeitsbereich des MASGF fallen, sollen erst nach dem Haushaltsjahr 2020 beginnen . In welchem Umfang dafür Haushaltsmittel bereitgestellt werden, bleibt der zukünftigen Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers vorbehalten. Im Einzelnen sind dies: Lfd.Nr Maßnahme Vorgesehene Laufzeit 120 Such- und Vermittlungsportal für freiberuflich tätige Hebammen und Praxen von Heilmittelerbringern Startzeitpunkt ist abhängig von den Ergebnissen des Brandenburger Hebammengutachtens und der diesbezüglichen Entwicklung in anderen Ländern und beim Bund 137 Weiterentwicklung des Familien- und Kinderpolitischen Programms / Maßnahmenpaktes der Landesregierung 7. Wahlperiode des Brandenburger Landtags Landtag Brandenburg Drucksache 6/10504 - 5 - Frage 5: Für wie viele und welche der aufgelisteten Maßnahmen, die in den Zuständigkeitsbereich des MASGF fallen, ist der Startzeitpunkt und die Investitionssumme noch unklar und zu welchem Zeitpunkt wird jeweils mit einer Konkretisierung der Maßnahmenplanung gerechnet (bitte anhand der in der Strategie verwendeten Bezeichnung und Nummerierung einzeln auflisten und Konkretisierungszeitpunkt benennen)? zu Frage 5: Für vier der im Bericht der Landesregierung aufgelisteten Maßnahmen, die in den Zuständigkeitsbereich des MASGF fallen, sind Startzeitpunkt und Investitionssumme noch unklar. Im Einzelnen sind dies: Lfd.Nr Maßnahme Konkretisierungszeitpunkt 65 Gestaltung des digitalen Wandels in der Arbeitswelt Voraussichtlich 2020 im Rahmen der Erstellung des ESF- Programms für das Land Brandenburg im Zeitraum 2021-2027 121 Entwicklung einer Landkarte mit Digitalisierungsprojekten im Gesundheitswesen Voraussichtlich Ende 2019 122 Werbeportal für alle Berufe im Gesundheitswesen (für eine Tätigkeit im Land Brandenburg) Im Laufe des Jahres 2020 148 Anmeldung (Registrierung) zu den staatlichen Prüfungen in den Gesundheitsberufen Im Laufe des Jahres 2020 Frage 6: Wie viele und welche der aufgelisteten Maßnahmen, die in den Zuständigkeitsbereich des MASGF fallen, werden teilweise aus anderen als landeseigenen Mitteln finanziert ? Wie teilt sich in diesen Fällen die Finanzierung zwischen Land, Bund und anderen beteiligten Geldgebern auf? (Bitte anhand der in der Strategie verwendeten Bezeichnung und Nummerierung einzeln auflisten und die dazugehörigen Finanzierungsanteile (oder - proporz) der einzelnen Mittelgeber benennen.) zu Frage 6: Sieben der im Bericht der Landesregierung aufgelisteten Maßnahmen, die in den Zuständigkeitsbereich des MASGF fallen, werden teilweise aus anderen als landeseigenen Mitteln finanziert. Im Einzelnen sind dies: Lfd.Nr Maßnahme Mittelgeber und deren Anteil an der Gesamtfinanzierung 61 Förderung von Studien im Auftrag der WFBB zum Themenkomplex „Arbeit 4.0 in Brandenburg“ Landesmittel 25%, ESF 75% (Förderung Fachund Arbeitskräfte in Brandenburg – WFBB) 62 ESF-Projekt „Innovationen brauchen Mut“* Landesmittel 20 %, ESF 80 % (Existenzgründungsrichtlinie ) 63 Projekte zur sozialen Gestaltung der digitalen Transformation in der Arbeitswelt* Landesmittel 20 %, ESF 80 % (RL zur Förderung der sozialen Innovation) 64 Etablierung eines „Regionalen Zukunftszentrums“ in Brandenburg zur Gestaltung der Arbeit der Zukunft Bund 90%, Land 10% 65 Gestaltung des digitalen Wandels in der Arbeitswelt Aufteilung noch nicht möglich, siehe Antwort zu Frage 5 136 ElterngeldDigital Bund (Anteil nicht bezifferbar, da Gesamtkosten unklar) 138 (Modell-)Projekte der Familienbildung (§ 16 SGB VIII) Eigenmittel bzw. eingeworbene Drittmittel seitens der Projektträger (mindestens 10 %) Landtag Brandenburg Drucksache 6/10504 - 6 - Frage 7: Wie viele und welche der aufgelisteten Maßnahmen, die in den Zuständigkeitsbereich des MASGF fallen, werden vollständig aus anderen als landeseigenen Mitteln finanziert ? (Bitte anhand der in der Strategie verwendeten Bezeichnung und Nummerierung einzeln auflisten und die dazugehörigen Mittel und Mittelgeber benennen.) zu Frage 7: Fünf der im Bericht der Landesregierung aufgelisteten Maßnahmen, die in den Zuständigkeitsbereich des MASGF fallen, werden vollständig aus anderen als landeseigenen Mitteln finanziert (vollständige Drittmittelfinanzierung). Im Einzelnen sind dies: Lfd.Nr Maßnahme Mittelgeber und deren Umfang an der Gesamtfinanzierung (In EURO) 53 Gründung innovativ (Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung – EFRE) EFRE 75 % , Drittmittel (Eigenmittel) der geförderten Unternehmen 25 % (Richtlinie des MASGF zur Förderung von Neugründungen und Übernahmen innovativer Unternehmen im Land Brandenburg (Gründung innovativ)) 69 BahnTechnologie Campus Havelland (BTC Havelland )* ESF 50 %, Unternehmen 50 % (Weiterbildungsrichtlinie – Förderung der Weiterbildung in Unternehmen) 91 ESF-Projektförderung „Innovative, modellhafte Weiterbildungskonzepte zur Entwicklung modellhafter Curricula in der beruflichen Weiterbildung"* ESF 90 %, Träger 10 % (Weiterbildungsrichtlinie – innovative, modellhafte Weiterbildungskonzepte ) 92 Förderung betrieblicher Weiterbildungsmaßnahmen * ESF 50 %, Unternehmen 50 % (Weiterbildungsrichtlinie – Förderung der Weiterbildung in Unternehmen) 93 ESF-Projektförderung im Rahmen der qualifizierten Ausbildung im Verbundsystem, hier Zusatzqualifizierungen * ESF 90 %, Unternehmen 10 % Frage 8: Welcher Teilbetrag der angekündigten 450 Millionen entfällt auf Ausgaben im Zuständigkeitsbereich des MASGF und wie setzt sich dieser zusammen (bitte nach in der Strategie verwendeter Bezeichnung, Nummer und mit dazugehöriger Investitionssumme einzeln auflisten)? zu Frage 8: Verwiesen wird auf die Antworten zu den Fragen 1 bis 3 und im Übrigen auf die Antwort zu Frage 8 der Kleinen Anfrage 4150.