Landtag Brandenburg Drucksache 6/10506 6. Wahlperiode Eingegangen: 28.01.2019 / Ausgegeben: 04.02.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4163 der Abgeordneten Rainer Genilke (CDU-Fraktion) und Andreas Gliese (CDU-Fraktion) Drucksache 6/10282 Sanierung der Ortsdurchfahrten an der L45 / L452 in Bahro, Ossendorf und Treppeln Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: Die L45 und L452 sind wichtige Landesstraßen im Osten Brandenburgs, die in Vergangenheit und Gegenwart auch immer wieder als wichtige Umleitungsstrecke gedient haben. Insbesondere die Ortsdurchfahrten in Bahro, Ossendorf und Treppeln weisen einen schlechten Zustand auf mit entsprechenden Folgen für Anwohner und Anlieger, auch in Form von Lärmbelastung. Der Reparaturstau ist seit Jahren evident. Die letzte größere Teilsanierung erfolgte Mitte der 90er Jahre. Insbesondere infolge des Baus der Oder-Neiße-Trasse diente die L45 als Umleitungsstraße. Die Folgen des monatelangen Umleitungsverkehrs, darunter sehr viele LKW-Schwerlasttransporte, sind bis heute nicht behoben. Insbesondere die Randbereiche der Straße sind von Schäden betroffen . Auch im letzten Jahr diente die Strecke für mehrere Monate als Umleitungsstrecke. Bis heute liegt keine Entscheidung für eine grundhafte Sanierung der Straße vor. Die Landesregierung hatte zuletzt angekündigt, bei ihren zusätzlich bereitgestellten Aufwendungen für die Infrastruktur insbesondere auch berlinferne und ländliche Regionen zu berücksichtigen . 1. Wie sind die Zustandsnoten der L45 und L452 in den oben genannten Bereichen, gemäß Zustandserfassung und -bewertung (ZEB)? Wie haben sich diese Werte seit Einführung der ZEB entwickelt? zu Frage 1: Die Zustandserfassung und -bewertung (ZEB) aus dem Jahr 2015 weist folgende Zustandsnoten aus: In der Ortsdurchfahrt (OD) Bahro wurden Zustandsnoten von 3,2 bis 5,0 ermittelt. In den ODen Treppeln und Ossendorf lagen die Zustandsnoten zwischen 4,8 und 5,0. Im Vergleich zu den ZEB 2007 und 2011 sind nur geringe Schwankungen der Zustandsnoten erkennbar, wie nachfolgende Übersicht verdeutlicht: Ortsdurchfahrt Straße Abschnitt Zustandsnoten Zustandsnoten Zustandsnoten Landtag Brandenburg Drucksache 6/10506 - 2 - 2007 (i. M.) 2011 (i. M.) 2015 (i. M.) Bahro L 45 25 4,8 4,6 3,2 L 45 30 5,0 5,0 5,0 L 45 40 5,0 4,8 4,9 L 452 40 5,0 4,9 4,8 Treppeln L 45 40 4,7 4,9 4,9 Ossendorf L 452 40 5,0 5,0 5,0 2. Wurden in dem genannten Streckenabschnitt in den letzten fünf Jahren Maßnahmen durchgeführt (wie z.B. Behebung von Winterschäden, Ausbesserung von Schlaglöchern , etc.)? zu Frage 2: Ja, im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht wurden Maßnahmen der baulichen Unterhaltung und Instandhaltung durchgeführt. Es handelt es sich um folgende Maßnahmen: Einbau von Heißmischgut in Schlaglöcher und Senken im Handeinbau durch die SM Reparaturen im Patchverfahren Verschließen von Einzelrissen und Nähten durch Aufweiten und Vergießen Beseitigung von Schäden an Banketten, Mulden und Gräben. 3. Falls ja, welche Maßnahmen wurden zu welchem Zeitpunkt wo durchgeführt und welche Kosten sind dafür jeweils angefallen? zu Frage 3: Die genauen Kosten für die Leistungen lassen sich nicht auf einzelne Streckenabschnitte ermitteln, da es sich um Leistungen handelt, die im Zusammenhang mit Rahmenverträgen der Unterhaltung und Instandhaltung an unterschiedlichen Straßenabschnitten erbracht wurden. 4. Gibt es Überlegungen, den Streckenabschnitt ganz oder teilweise zu sanieren bzw. umfassend instand zu setzen? Falls nein, warum nicht? zu Frage 4: Die Landesstraßen (L) 45 und 452 sind Bestandteil des Grünen Netzes. Zum zukünftigen Umgang mit dem Grünen Netz, in dem in den vergangenen Jahren vorrangig Maßnahmen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht durchgeführt wurden, wurde ein Konzept erarbeitet. Demnach ist beabsichtigt die L45 und L 452 im Landkreis Oder-Spree abzustufen, dazu sind Gespräche mit dem Landkreis beabsichtigt. Deshalb kann zu notwendigen Sanierungsmaßnahmen und möglichen Planungsbeginnen für die Ortsdurchfahrten Bahro, Treppeln und Ossendorf derzeit keine Aussagen gemacht werden. Die Befahrbarkeit der Straßenabschnitte wird jedoch auch zukünftig durch Unterhaltungsund Instandsetzungsmaßnahmen gewährleistet. 5. Wie hoch ist das tatsächliche Verkehrsaufkommen - mit und ohne Umleitungsverkehr? Welche Daten liegen aufgrund von Verkehrszählungen der vergangenen zehn Jahre für den betroffenen Abschnitt der L45 und L452 vor? Bitte aufschlüsseln nach Kfz- Verkehr, Schwerverkehr, durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke der Kraftfahrzeuge und des Schwerverkehrs. Landtag Brandenburg Drucksache 6/10506 - 3 - zu Frage 5: Der Landesregierung liegen aus den Straßenverkehrszählungen 2010 und 2015 für die betreffende Region für Abschnitte der L 43 und L 45 folgende Werte für die durchschnittlich tägliche Verkehrsstärke (DTV) bzw. für den Schwerverkehr (DTV SV) - jeweils für beide Richtungen - vor: Straße Von Bis DTV 2010 DTV 2015 DTV SV 2010 DTV SV 2015 L 43 Treppeln (L 45) Friedland (B 168) 750 676 68 53 L 45 Steinsdorf (B 112) Treppeln (L 43) 610 504 56 49 Für die L 452 liegen keine Zähldaten vor. 6. Wie hoch sind die Kosten für die Prüfung, Planung und Bau der Sanierung der Ortsdurchfahrten ? Bitte einzeln aufschlüsseln. Mit welchen Kosten kann insgesamt gerechnet werden, wenn es zur Realisierung des Projektes kommt? zu Frage 6: Aus den in der Antwort zu Frage 4 benannten Gründen sind Kosten für die Planung und den Bau der drei Ortsdurchfahrten nicht bekannt. zu Frage 5: Der Landesregierung liegen aus den Straßenverkehrszählungen 2010 und 2015 für die betreffende Region für Abschnitte der L 43 und L 45 folgende Werte für die durchschnittlich tägliche Verkehrsstärke (DTV) bzw. für den Schwerverkehr (DTV SV...