Landtag Brandenburg Drucksache 6/10508 6. Wahlperiode Eingegangen: 29.01.2019 / Ausgegeben: 04.02.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4187 der Abgeordneten Anke Schwarzenberg (Fraktion DIE LINKE) Drucksache 6/10334 Umsetzung des Grundstücksverkehrsrechts Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin: Grundstücksverkehrsgesetz, Reichssiedlungsgesetz und Landpachtgesetz sind Instrumente, um eine vielfältige Agrarstruktur zu gewährleisten. Diese Gesetze konnten jedoch die zunehmende Eigentumskonzentration von Landwirtschaftsflächen in den Händen landwirtschaftsfremder und überregional agierender Investoren nicht verhindern. Um die gesetzlichen Möglichkeiten besser ausschöpfen zu können, hat die Landesregierung den zuständigen Behörden 2016 in einem Erlass Vollzugshinweise an die Hand gegeben. Ich frage die Landesregierung: Frage 1: Liegen der Landesregierung Erkenntnisse zur Wirkung des Erlasses des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft zum Grundstückverkehrsgesetz und zum Reichssiedlungsgesetz vom 9. März 2016 vor? Wenn ja, welche? zu Frage 1: Eine direkte Auswirkung des Erlasses auf die Zahl der Vorkaufsrechtsausübungen ist nicht festzustellen (s. Antwort auf Frage 3). Durch den Erlass wurden aber qualitative Verbesserungen des Vollzuges auch bei Verfahren zu Versagungen bewirkt. Einige Fälle der Erteilung von isolierten Versagungen (ohne Vorkaufsrechtsausübung mangels Vorliegens der Voraussetzungen), sind auf die Vermittlung der diesbezüglichen Rechtskenntnisse durch den Erlass zurückzuführen. Frage 2: Wie viele Versagungen von Genehmigungen des Verkaufs von landwirtschaftlichen Grundstücken aufgrund des Grundstücksverkehrsgesetzes gab es 2014 bis 2018 in den Landkreisen? Bitte nach Landkreisen aufschlüsseln. zu Frage 2: Isolierte Versagungen kann es nach geltendem Recht nur geben, wenn ein Versagungstatbestand des Grundstücksverkehrsgesetz (GrdstVG) erfüllt ist, während die Voraussetzungen für die Vorkaufsrechtsausübung nicht erfüllt sind (z.B. bei spekulativer Überhöhung des Kaufpreises, bei Mischverträgen, in denen auch andere als Landwirtschaftsflächen verkauft werden oder bei anderen Veräußerungsgeschäften als Kauf). Isolierte Versagungen wurden vor 2016 nicht statistisch erfasst. Landtag Brandenburg Drucksache 6/10508 - 2 - 2016 gab es zwölf und 2017 fünf isolierte Versagungen. Für 2018 liegt die Statistik noch nicht vor. Landkreis Fallzahl Isolierte Versagungen 2016 2017 Prignitz 1 0 Ostprignitz Ruppin 1 1 Oberhavel 3 0 Havelland 0 0 Barnim 0 0 Uckermark 0 0 Brandenburg a.d.H. 0 0 Potsdam 0 0 Potsdam- Mittelmark 0 0 Teltow-Fläming 0 0 Märkisch-Oderland 0 0 Frankfurt/Oder 0 0 Oder-Spree 0 0 Elbe-Elster 1 0 Oberspreewald- Lausitz 2 3 Spree-Neiße 4 1 Dahme-Spreewald 0 0 Cottbus 0 0 Brandenburg gesamt 12 5 Frage 3: Wie oft wurde das Vorkaufsrecht gemäß Reichssiedlungsgesetz in den Jahren 2014 bis 2018 ausgeübt? Bitte nach Landkreisen aufschlüsseln. zu Frage 3: Die Zahl der Fälle der Ausübung des Vorkaufsrechts von 2014 bis 2018 ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Landkreis Fallzahl Vorkaufsrechtsausübung 2014 2015 2016 2017 2018 Prignitz 1 0 1 61 1 Ostprignitz Ruppin 7 4 2 2 0 Oberhavel 1 2 0 0 1 Havelland 1 2 0 2 1 Barnim 2 0 0 2 3 1 Diese 6 Vorkaufsrechtsausübungen erfolgten nach der (teilweisen) Rücknahme der 2015 erteilten Genehmigung für 14 Verkäufe innerhalb des KTG-Konzerns. Landtag Brandenburg Drucksache 6/10508 - 3 - Uckermark 0 0 1 4 0 Brandenburg a.d.H. 1 0 0 0 0 Potsdam 0 0 0 0 0 Potsdam- Mittelmark 1 2 2 0 1 Teltow-Fläming 3 1 1 1 1 Märkisch-Oderland 1 1 1 0 0 Frankfurt/Oder 0 0 0 0 0 Oder-Spree 1 1 1 2 1 Elbe-Elster 4 0 1 2 3 Oberspreewald- Lausitz 0 1 1 1 2 Spree-Neiße 9 0 3 1 1 Dahme-Spreewald 0 1 0 0 0 Cottbus 0 0 0 0 0 Brandenburg gesamt 32 15 14 23 15 Frage 4: Die Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH nimmt in Brandenburg die Aufgaben des Siedlungsunternehmens wahr und übt das Vorkaufsrecht aus. Wie bewertet die Landesregierung die Zusammenarbeit und sind Veränderung in Geschäftsabläufen oder Geschäftsvereinbarungen vorgesehen? Wenn ja, um welche Veränderungen geht es? zu Frage 4: Die Landgesellschaft Sachsen-Anhalt nimmt für das Land Brandenburg ausschließlich die Aufgabe der Vorkaufsrechtsausübung wahr. Diese erfüllt die Landgesellschaft Sachsen-Anhalt qualifiziert und professionell und in guter Zusammenarbeit mit den brandenburgischen Behörden. Eine Veränderung der Zusammenarbeit ist nicht vorgesehen . Frage 5: Unterliegen die landwirtschaftlichen Flächen der Bergbaufolgelandschaft dem Grundstücksverkehrsrecht/Reichsiedlungsgesetz mit einem Vorkaufsrecht für ortsansässige Landwirte/Bauern? Wenn nein warum nicht? zu Frage 5: Jede Veräußerung einer landwirtschaftlichen Fläche ab einer Größe von 2 ha unterliegt dem GrdstVG und im Falle, dass das Veräußerungsgeschäft ein Verkauf ist, auch dem RSiedlG. Frage 6: Liegen der Landesregierung Daten und Fakten vor über den Erwerb von Anteilen landwirtschaftlicher Unternehmen durch landwirtschaftsferne Investoren? Wenn ja bitte nennen. zu Frage 6: Der Landesregierung liegen die Erkenntnisse vor, die das Thünen-Institut in seiner Studie „Überregional aktive Kapitaleigentümer in ostdeutschen Agrarunternehmen: Entwicklungen bis 2017“, Thünen-Report 52, den der Autor der Studie, Andreas Tietz, dem Landtag in dem Fachgespräch am 29.11.2017 vorgestellt hatte. Die Studie ist veröffentlicht unter: https://www.thuenen.de/media/publikationen/thuenen-report/Thuenen- Report_52.pdf.