Datum des Eingangs: 02.04.2015 / Ausgegeben: 08.04.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1051 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 346 des Abgeordneten Christoph Schulze fraktionslos Drucksache 6/748 Mütterrente Wortlaut der Kleinen Anfrage 346 vom 3. März 2015: Durch die Bundesregierung ist nach der letzten Bundestagswahl die „Mütterrente“ eingeführt worden. Es ist interessant zu erfahren, wie viele Frauen im Land Bran- denburg von der „Mütterrente“ profitieren. Aus diesem Grunde frage ich die Landesregierung: Liegen der Landesregierung statistische Daten vor, wie viele Frauen im Land Bran- denburg von der neuen sogenannten „Mütterrente“, d.h. der Anrechnung von Gebur- ten und Erziehungszeiten, profitieren? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Ge- sundheit, Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Frage: Liegen der Landesregierung statistische Daten vor, wie viele Frauen im Land Brandenburg von der neuen sogenannten „Mütterrente“, d.h. der Anrechnung von Geburten und Erziehungszeiten, profitieren? zur Frage: Mit dem Begriff „Mütterrente“ ist eine bessere rentenrechtliche Anerkennung von Er- ziehungszeiten für Kinder gemeint, die vor 1992 geboren wurden. Für sie konnte bis- lang ein Jahr Kindererziehungszeit berücksichtigt werden. Vom 1. Juli 2014 an kann für alle Mütter oder Väter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, ein weiteres Jahr mit Kindererziehungszeiten angerechnet werden. Bestand am 30. Juni 2014 Anspruch auf eine Rente, wurde diese für jedes vor 1992 geborene Kind pauschal vom 1. Juli 2014 an um einen zusätzlichen Entgeltpunkt erhöht. Der zusätzliche Entgeltpunkt entspricht in den neuen Ländern regelmäßig einem monatlichen Rentenzahlbetrag von 26,39 Euro/Brutto und in den alten Bun- desländern von 28,61 Euro/Brutto. Der Landesregierung liegen zum gegenwärtigen Zeitpunkt die nachfolgenden Infor- mationen vor: Von dem Regionalträger Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg sind die Renten von 262.333 Frauen und Männer entsprechend erhöht worden. Des Weiteren hat er in den Versicherungskonten von 144.234 Frauen und Männern mit bereits enthaltenen Kindererziehungszeiten ohne laufenden Rentenbezug weitere 12 Monate Kindererziehungszeit maschinell gutgeschrieben. Personen mit Kindern, die bislang noch keine Zeiten der Kindererziehung bei der Rentenversicherung geltend gemacht haben und für die daher auch noch keine Kin- dererziehungszeiten im Versicherungskonto gespeichert werden konnten, ist zu emp- fehlen, bei dem für sie zuständigen Rentenversicherungsträger die Kindererzie- hungszeiten nachtragen zu lassen, um im Rentenleistungsfall auf ein mit allen ren- tenrechtlich relevanten Zeiten vervollständigtes Versicherungskonto zurückgreifen zu können.