Landtag Brandenburg Drucksache 6/10510 6. Wahlperiode Eingegangen: 29.01.2019 / Ausgegeben: 04.02.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4174 der Abgeordneten Andrea Johlige (Fraktion DIE LINKE) Drucksache 6/10306 Einsatz der Wasserwerferstaffel der Brandenburger Polizei im 2. Halbjahr 2018 Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin: Das Ministerium für Inneres und Kommunales hat eine Wasserwerferstaffel für die Brandenburger Polizei angeschafft. Nachdem die Wasserwerfer im Jahr 2012 aus Kostengründen an den Bund zurückgegeben worden waren, wurde im vergangenen Jahr entschieden, dieses Einsatzmittel auch wieder in Brandenburg vorhalten zu wollen. Mittlerweile ist die Wasserwerferstaffel aufgebaut. Vorbemerkungen der Landesregierung: Im Zuge der Beantwortung der Kleinen Anfragen 3007 (Landtagsdrucksache 6/7339) und 3728 (Landtagsdrucksache 6/9163) berichtete die Landesregierung zu einzelnen Fragestellungen bereits ausführlich. 1. Aus welchen Fahrzeugen besteht aktuell die Wasserwerferstaffel? Sind im 2. Halbjahr 2018 zusätzliche Fahrzeuge bzw. weitere technische Ausstattung angeschafft worden? Welche Kosten sind dafür entstanden und durch wen wurden diese aus welchem Haushaltstitel bestritten? zu Frage 1: Die Wasserwerferstaffel besteht aktuell aus einem Wasserwerfer 10.000 (WaWe10), einem Wasserwerfer 9.000 (WaWe 9), zwei Sonderwagen 4 und einem Führungsfahrzeug. Im zweiten Halbjahr 2018 wurden keine zusätzlichen Fahrzeuge bzw. zusätzliche technische Ausstattungen beschafft. 2. Bei wie vielen Lagen in Brandenburg wurden im 2. Halbjahr 2018 die Brandenburger Wasserwerfer vorgehalten und/oder eingesetzt? Bitte nach Datum, Ort, Veranstaltungen (mit Titel/Motto und TeilnehmerInnenzahl) und Vorhalten bzw. Einsatz von Wasserwerfern aufschlüsseln! Welche Lageeinschätzungen lagen dem jeweils zugrunde? 3. Bei wie vielen Lagen außerhalb Brandenburgs wurde im 2. Halbjahr 2018 die Brandenburger Wasserwerferstaffel vorgehalten und/oder eingesetzt? Bitte nach Datum, Ort, Veranstaltungen (mit Titel/Motto und TeilnehmerInnenzahl) und Vorhalten bzw. Einsatz von Wasserwerfern aufschlüsseln! Landtag Brandenburg Drucksache 6/10510 - 2 - 4. In wie vielen Fällen wurden im 2. Halbjahr 2018 Wasserwerfer von Dritten (bspw. anderen Bundesländern) in Brandenburg eingesetzt? Von wem wurden diese gestellt? Bitte nach Jahren, Veranstaltungen (mit Titel/Motto) und Vorhalten bzw. tatsächlichem Einsatz von Wasserwerfern aufschlüsseln! zu den Fragen 2, 3 und 4: Die Einsatzlagen im Sinne der Fragestellung sind in der nachfolgenden Übersicht aufgeführt. Eine Wasserabgabe erfolgte ausschließlich bei den Einsatzmaßnahmen zur Brandbekämpfung . Einsatz der WaWe-Staffel im Land Brandenburg 2. Halbjahr 2018: 29.07.2018 Fußballspiel 3. Liga (Cottbus), 15.035 Teilnehmer 05.08.2018 Fußballspiel Regionalliga (Babelsberg), 2.247 Teilnehmer 03.11.2018 Fußballspiel Regionalliga (Babelsberg), 2.712 Teilnehmer 10.11.2018 Versammlungen zum Thema „Verschärfung Polizeigesetz“ (Potsdam), ca. 1.340 Teilnehmer 03.12.2018 Versammlung „Schaut hin, wehrt euch“ (Königs Wusterhausen), ca. 400 Teilnehmer 15.12.2018 Fußballspiel 3. Liga (Cottbus), 6.020 Teilnehmer 26.-30.07.2018 Unterstützung Landkreis PM Waldbrandbekämpfung 23.-25.08.2018 Unterstützung Landkreis TF Waldbrandbekämpfung Einsatz außerhalb Land Brandenburg 2. Halbjahr 2018: 05.08.2018 Fußballspiel 2. Liga (Magdeburg), 24.156 Teilnehmer 22.09.2018 Versammlung AfD „Islamisierung Stoppen“ (Rostock), ca. 4.700 Teilnehmer 26.10.2018 Fußballspiel 2. Liga (Magdeburg), 23.132 Teilnehmer Einsatz einer WaWe-Staffel anderer Bundesländer in Brandenburg 2. Halbjahr 2018: 29.07.2018 Fußballspiel 3. Liga (Energie Cottbus-Hansa Rostock) ein WaWe 10 der Polizei Sachsen-Anhalt, 15.035 Teilnehmer 5. Wurden die Brandenburger Wasserwerfer mit Reizstoffen befüllt? Wenn ja, bei welchen Lagen? Kamen diese Reizstoffe zum Einsatz? Welche Lageeinschätzung lag diesen Einsätzen zugrunde? zu Frage 5: Nein. 6. Sind durch den Einsatz von Brandenburger Wasserwerfern bei Veranstaltungslagen Personen verletzt worden und traten weitere bzw. andere Gesundheitsschäden auf? Wenn ja, bitte nach Datum, Ort, Personenzahl, Art der Verletzung bzw. der Gesundheitsschäden aufschlüsseln! zu Frage 6: Nein, Verletzungen oder andere Gesundheitsschäden wurden nicht bekannt. Landtag Brandenburg Drucksache 6/10510 - 3 - 7. Welche Kosten verursachte die Wasserwerferstaffel Brandenburgs im 2. Halbjahr 2018? Bitte nach Halbjahr, Veranstaltung (wenn zuordenbar), Unterhaltungs- und Einsatz-, Personal- und Fortbildungskosten getrennt auflisten! Bitte auch auflisten, wenn einzelne Kosten durch Dritte (bspw. bei Anschaffung oder Einsatz in anderen Bundesländern) erstattet wurden bzw. wenn zusätzliche Kosten durch den Einsatz von Wasserwerfern Dritter (bspw. anderer Bundesländer) in Brandenburg entstanden! 8. Welche Kosten wird die Wasserwerferstaffel Brandenburgs voraussichtlich im Jahr 2019 verursachen? Bitte nach Veranstaltung (wenn zuordnenbar), Unterhaltungs- und Einsatz-, Personal- und Fortbildungskosten getrennt auflisten! Bitte auch auflisten, wenn einzelne Kosten durch Dritte (bspw. bei Anschaffung oder Einsatz in anderen Bundesländern) voraussichtlich erstattet werden bzw. wenn voraussichtlich zusätzliche Kosten durch den Einsatz von Wasserwerfern Dritter (bspw. anderer Bundesländer) in Brandenburg entstehen! zu den Fragen 7 und 8: Das Land Brandenburg ist aufgrund der Bestimmung des Verwaltungsabkommens über die Bereitschaftspolizei zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Brandenburg verpflichtet, die für den Betrieb der Wasserwerferstaffel anfallenden Unterhaltskosten (Betriebs- und Reparaturkosten) zu tragen. Bezogen auf den Zeitraum belaufen sich die Unterhaltskosten auf: zweites Halbjahr 2018 WaWe 9 14.120,15 EUR WaWe10 2.735,50 EUR SW4 10.134,03 EUR Führungsfahrzeug 3.191,53 EUR gesamt 30.181,21 EUR Die Abrechnung von Unterstützungseinsätzen zwischen den einzelnen Bundesländern erfolgt auf der Basis der „Verwaltungsvereinbarung über vereinfachte Regelungen und einheitliche Pauschalen für die Abrechnung von Unterstützungseinsätzen zwischen den Ländern und dem Bund“ in der derzeit gültigen Fassung und basiert auf pauschalisierten Abrechnungssätzen. Im zweiten Halbjahr 2018 stellte das Land Brandenburg in drei Fällen Wasserwerfer einem anderen Bundesland zur Verfügung (siehe Antwort zu Fragen 2 und 3). Für diese Einsätze wurden den Ländern Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen Anhalt 8.838,77 EUR berechnet. Wasserwerfer anderer Bundesländer bzw. des Bundes wurden im gleichen Zeitraum einmal angefordert und eingesetzt (siehe Antwort zu Frage 4, einsatzbezogene Kosten 3.969,56 EUR). Auf Basis der Planungsunterlagen wird unter Berücksichtigung des gegenwärtigen Kenntnisstandes für das Jahr 2019 von ca. 80.000 € für die Unterhaltung und den Betrieb der Wasserwerferstaffel ausgegangen. Konkrete Aussagen zu Ausgaben bzw. Einnahmen aufgrund von Unterstützungseinsätzen sind erst nach vollständiger Abrechnung und Anerkennung durch das jeweilige Bundesland möglich. Landtag Brandenburg Drucksache 6/10510 - 4 - Zu den Personalkosten liegen der Landesregierung keine Angaben vor. Bisher fielen keine Lehrgangsgebühren an, da die Ausbildung über die Bundespolizeiakademie kostenfrei erfolgte. Es ist davon auszugehen, dass dies weiterhin Bestand hat. 9. Wie viel Personal wurde mit welchem Zeitbudget im 2. Halbjahr 2018 für das Vorhalten bzw. den Einsatz der Wasserwerfer eingesetzt? Bitte trennen zwischen Vorhalten der Wasserwerferstaffel und konkreten Einsätzen! 10. Wie viel Personal wird mit welchem Zeitbudget im Jahr 2019 voraussichtlich für das Vorhalten bzw. den Einsatz der Wasserwerfer eingesetzt? Bitte trennen zwischen Vorhalten der Wasserwerferstaffel und konkreten Einsätzen! zu den Fragen 9 und 10: Für den Einsatz der Wasserwerfer sind 10 Beamte vorgesehen. Das Personal einer Technischen Einsatzeinheit muss gemäß dem Organisations- und Gliederungsplan für die Bereitschaftspolizeien der Länder multifunktional als Einsatzbeamte verwendbar sein. Aus diesem Grund kann keine Aussage zum ausschließlich für den Betrieb der Wasserwerfer benötigten Zeitansatz erfolgen. 11. Gab es im 2. Halbjahr 2018 Situationen oder Einsatzlagen, bei denen Wasserwerfer von Dritten angefordert wurden und nicht zur Verfügung gestellt werden konnten? Wenn ja, wann, welche Lagen betraf dies und welche Gründe lagen dafür jeweils vor? zu Frage 11: Nein. 12. In den vergangenen Jahren wurde im Land Brandenburg bei verschiedenen Lagen in der Regel auf Deeskalation gesetzt. Ergaben sich Änderungen an der Einsatzstrategie bei Veranstaltungslagen durch das Vorhandensein der Staffel? Wenn ja, bitte ausführlich schildern! zu Frage 12: Nein.