Landtag Brandenburg Drucksache 6/10515 6. Wahlperiode Eingegangen: 30.01.2019 / Ausgegeben: 04.02.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4180 der Abgeordneten Dr. Andreas Bernig (Fraktion DIE LINKE) und Andrea Johlige (Fraktion DIE LINKE) Drucksache 6/10313 Straf- und Gewalttaten in Brandenburg nach dem Definitionssystem “Politisch motivierte Kriminalität - rechts” (PMK-rechts) - November 2018 Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Die Zahl rechtsextremistisch motivierter Straf- und Gewalttaten in Brandenburg bewegt sich nach wie vor auf einem hohen Niveau. Die Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus und rechter Gewalt wird auch zukünftig ein Arbeitsschwerpunkt für alle demokratischen Kräfte sein. Um diese Arbeit in der Fläche zu erleichtern ist es notwendig, Brennpunkte rechtsextremistischer Gewalt möglichst zeitnah zu erkennen, um informiert und vorbereitet in die Auseinandersetzungen zu gehen. Frage 1: Wie viele Straftaten wurden im November 2018 in dem Bereich “PMK-rechts” (Politisch motivierte Kriminalität - rechts) insgesamt registriert? Bitte aufführen nach: 1. Gewalttaten, 2. terroristischen Straftaten, 3. Störungen der Totenruhe, 4. Bildung einer kriminellen Vereinigung und 5. sonstigen Straftaten? zu Frage 1: Im Monat November 2018 (Stand: 06.01.2019) wurden im Rahmen des „Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität“ (KPMD- PMK) 102 Politisch motivierte Straftaten im Phänomenbereich PMK-rechts- registriert. Der KPMD-PMK ist eine Eingangsstatistik und unterliegt deshalb bis zum jahresbezogenen Meldeschluss einer ständigen Aktualisierung aufgrund von Nachmeldungen/Korrekturen im Ergebnis der Ermittlungen in den relevanten Strafverfahren. Die nachfolgende Tabelle enthält eine dezidierte Aufstellung gemäß Frage 1. Landtag Brandenburg Drucksache 6/10515 - 2 - Kategorie Anzahl der Fälle November 2018 Gewaltdelikte 5 Terroristische Straftaten 0 Störung der Totenruhe gem. § 168 StGB 0 Bildung einer kriminellen Vereinigung 0 Sonstige Straftaten 97 Gesamt 102 Frage 2: Um welche Gewalttaten - tabellarisch aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis, Datum, Herkunftsland der/s Opfer/s, Anzahl der Opfer und der Täter, Straftat nach dem Strafgesetzbuch - handelte es sich? Welche dieser Straftaten waren extremistisch ausgeprägt? Welchen Kategorien im Themenfeld Hasskriminalität (fremdenfeindlich, antisemitisch, Gewalt gegen Linke, Gewalt gegen sonstige politische Gegner) sind diese Taten zuzuordnen? zu Frage 2: Im Referenzzeitraum wurden fünf politisch rechtsmotivierte Gewaltstraftaten erfasst. Alle Gewaltstraftaten wurden als extremistisch bewertet. Eine dezidierte Aufstellung ist der Anlage zu entnehmen. Frage 3: Sind der Landesregierung terroristische Straftaten bekannt, die in den Phänomenbereich PMK-rechts fallen? Wenn ja, um welche Taten, aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis und Datum, Herkunftsland der/s Opfer/s soweit möglich, Anzahl der Opfer und der Täter, eventuelle Organisation oder Kameradschaft, die hinter der Tat/den Tätern stehen und um welche Straftat nach dem Strafgesetzbuch handelt es sich? zu Frage 3: Für den Monat November 2018 wurden keine terroristischen Straftaten gemeldet , die in den Phänomenbereich PMK-rechts- fallen. Frage 4: Sind der Landesregierung Störungen der Totenruhe bekannt geworden, die in den Phänomenbereich PMK-rechts fallen? Wenn ja, um welche Taten, aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis und Datum, Anzahl der Täter, eventuelle Organisation oder Kameradschaft , die hinter der Tat/den Tätern stehen, handelt es sich? zu Frage 4: Für den Monat November 2018 wurde im Phänomenbereich PMK-rechtskeine Straftat gemäß § 168 StGB (Störung der Totenruhe) registriert. Frage 5: Sind der Landesregierung die Bildungen terroristischer und/oder krimineller Vereinigungen bekannt, die in den Phänomenbereich PMK- rechts fallen? Wenn ja, um welche Vereinigungen handelt es sich hierbei? Bitte aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis, Datum des Bekanntwerdens. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über die Vernetzungen bzw. personellen Überschneidungen zu anderen rechten Strukturen, wie rechten Kameradschaften, Parteien o. ä.? zu Frage 5: Im Phänomenbereich PMK-rechts- liegen für den Monat November 2018 keine Erkenntnisse im Zusammenhang mit der Bildung bzw. Existenz von terroristischen und/oder kriminellen Vereinigungen im Land Brandenburg vor. Landtag Brandenburg Drucksache 6/10515 - 3 - Frage 6: Aus welchen Straftaten setzen sich die “sonstigen Straftaten” im Phänomenbereich PMK-rechts zusammen? Wie viele Delikte gab es in den jeweiligen Kategorien im November 2018? zu Frage 6: Die nachfolgende Auflistung enthält eine Aufschlüsselung der in Beantwortung der Frage 1 aufgeführten 97 „sonstigen Straftaten“. Bezeichnung der Straftat Verletzte Rechtsnorm Anzahl der Fälle Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB 76 Volksverhetzung § 130 StGB 6 Beleidigung § 185 StGB 9 Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener § 189 StGB 1 Nötigung § 240 StGB 1 Sachbeschädigung § 303 StGB 2 Versammlungsgesetz 2 Anzahl der sonstigen Delikte im Land BB 97 Frage 7: Wie viele Nachmeldungen rechtsextremistisch motivierter Straftaten gab es bis zum 30. November für das Jahr 2018? zu Frage 7: Es wurden bis zum Zeitpunkt dieser Erhebung (Stand 06.01.2019) für die Monate Januar bis Oktober 2018 insgesamt 167 Straftaten nachgemeldet. Frage 8: Wie viele dieser nachgemeldeten Straftaten waren Gewalttaten? Bitte aufgeschlüsselt nach Ort, Delikt, Tatzeit, Tatort, Landkreis, Herkunftsland der/s Opfer/s, Anzahl der Opfer und der Täter, Tat nach dem Strafgesetzbuch angeben. Welche dieser Straftaten waren extremistisch ausgeprägt? Welchen Kategorien im Themenfeld Hasskriminalität (fremdenfeindlich, antisemitisch, Gewalt gegen Linke, Gewalt gegen sonstige politische Gegner) sind diese Taten zuzuordnen? zu Frage 8: Bei den in der Antwort zu Frage 7 benannten 167 nachgemeldeten Straftaten handelt es sich in 15 Fällen um PMK-Gewaltstraftaten. Zu allen 15 Fällen wurde bereits berichtet (KA 3426, 3505, 3693, 3920, 4007 und 4079, jeweils Anlage 2). Anlage/n: 1. Anlage Stand 06.01.2019 Anlage KA 4180 lfd. Nr. Tatzeit Delikt (§§) Tatort Landkreis/kreisfreie Stadt Themenfelder Anzahl der ermittelten Tatverdächtigen Anzahl der ermittelten Opfer Herkunftsland der Opfer 1 03.11.2018 224 Potsdam Potsdam gegen Polizei, gegen den Staat, seine Einrichtungen und Symbole 1 2 Deutschland 2 03.11.2018 224 Potsdam Potsdam gegen Polizei, gegen den Staat, seine Einrichtungen und Symbole 1 1 Deutschland 3 09.11.2018 224 Prenzlau Uckermark gegen Asylbewerber/Flüchtlinge, fremdenfeindlich 3 1 Syrien 4 10.11.2018 224 Prenzlau Uckermark gegen Asylbewerber/Flüchtlinge, fremdenfeindlich, Völkischer Nationalismus 2 1 Afghanistan 5 20.11.2018 223 Rathenow Havelland gegen Abtrünnige/Aussteiger/Mitglieder der eigenen Gruppe 1 1 Deutschland Politisch motivierte Kriminalität -rechtszu Frage 2: Gewaltdelikte -rechts-