Datum des Eingangs: 02.04.2015 / Ausgegeben: 08.04.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1053 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 351 des Abgeordneten René Wilke der Fraktion DIE LINKE Drucksache 6/753 Grenzüberschreitende Rettungsdiensteinsätze Wortlaut der Kleinen Anfrage 351 vom 02.03.2015: Am 21. Dezember 2011 wurde das Deutsch-Polnische Rahmenabkommen zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Rettungsdienst auf nationaler Ebene durch die Gesundheitsminister in Warschau unterzeichnet, das am 28. Mai 2013 in Kraft getreten ist. Damit wurde auf nationaler Ebene der rechtliche Rahmen für eine rasche und wirksame gegenseitige Hilfe und Unterstützung im deutsch-polnischen Grenzraum geschaffen. Brandenburg war 2013 Vorreiter bei der Suche nach modellhaften Lösungen für die technischen Probleme grenzüberschreitender Rettungsdiensteinsätze. Es wurden Sprachprojekte gefördert und die Gründung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe des Wojewodschaftsamtes Lebuser Land und der Stadt Frankfurt (Oder) unterstützt. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung des Rahmenabkommens? 2. Welche aktuellen Initiativen unternimmt die Landesregierung zur Umsetzung des Rahmenabkommens? 3. Sind der Landesregierung Probleme in der Durchführung grenzüberschreiten- der Rettungsdiensteinsätze bekannt? 4. Wie ist der aktuelle Stand bei der Erarbeitung einer modellhaften Lösung für die Organisation grenzüberschreitender Rettungsdienste im BrandenburgischLebuser Land? 5. In welchem Rhythmus tagt die gemeinsame Arbeitsgruppe des Wojewodschaftsamtes Lebuser Land und der Stadt Frankfurt (Oder)? 6. Wie unterstützt die Landesregierung die Arbeit der Arbeitsgruppe und gemeinsame Rettungsdienst-Übungen? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit , Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung des Rahmenabkommens? zu Frage 1: Nach dem Inkrafttreten des Rahmenabkommens fand im September 2013 auf Initiative und kofinanziert durch das damalige Brandenburger Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz eine Sprachschule für deutsche und polnische Teilnehmer als INTERREG-Projekt der Landesrettungsschule e.V. Bad Saarow und dem Woijewodschaftsamt Lebuser Land statt. Die Sprachschule endete mit einer Netzwerkveranstaltung, an der alle Bundesländer entlang der deutsch-polnischen Grenze, alle Wojewodschaftsverwaltungen und die zuständigen ministeriellen Verantwortlichen von Deutschland und Polen teilnahmen. Als Ergebnis dieser Netzwerkveranstaltung wurde die Arbeitsgruppe „Modellregion zur Umsetzung einer regionalen Kooperationsvereinbarung Frankfurt (Oder)-Slubice“ initiiert. Bisher wurden noch keine Kooperationsvereinbarungen nach Artikel 4 des Rahmenabkommens durch die regional zuständigen Verwaltungen beider Seiten unterzeichnet . Frage 2: Welche aktuellen Initiativen unternimmt die Landesregierung zur Umsetzung des Rahmenabkommens? Zu Frage 2: Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat das Bundesgesundheitsministerium und hierüber auch das Auswärtige Amt in Warschau über den aktuellen Verhandlungsstand der Arbeitsgruppe „Modellregion zur Umsetzung einer regionalen Kooperationsvereinbarung Frankfurt (Oder)-Slubice“ im Februar 2015 unterrichtet. Das Bundesgesundheitsministerium führt aktuell Gespräche mit der polnischen Seite zur Förderung des Rahmenabkommens. Zudem wird sich auch der Ausschuss für grenznahe Zusammenarbeit der DeutschPolnischen Regierungskommission für regionale und grenznahe Zusammenarbeit auf seiner 34. Sitzung im April 2015 zum wiederholten Mal mit der Thematik befassen . Es ist geplant, dass ein polnischer Vertreter zu den Umsetzungsfragen berichtet . Frage 3: Sind der Landesregierung Probleme in der Durchführung grenzüberschreitender Rettungsdiensteinsätze bekannt? Zu Frage 3: Grenzüberschreitende Rettungseinsätze finden auf Anforderung derzeit einseitig in Frankfurt (Oder) zur Nachbarregion Slubice statt. Diese Rettungseinsätze können auf Grund des Rahmenabkommens stattfinden. Polnische Rettungsfahrzeuge werden auf deutschem Gebiet nicht tätig. Der Grund dafür ist eine nicht ausreichende Haftpflichtversicherung der polnischen Einsatzfahrzeuge . Um diese zu schaffen, ist eine Änderung der polnischen rettungsdienstlichen Gesetzgebung notwendig. Die Novellierung des polnischen Rettungsdienstgesetzes ist derzeit in der Umsetzung, wobei noch nicht abzusehen ist, wann das Gesetz verabschiedet und sodann in Kraft treten wird. Für die Stadt Frankfurt (Oder) bedeuten diese Einsätze über die Grenze zurzeit auf Grund der nichtgeregelten Kostenübernahme eine finanzielle Mehrbelastung ohne Ausgleich. Allgemein werden auf Nachfrage bei den zuständigen deutschen Landkreisen der Grenzregion im Zusammenhang mit möglichen grenzüberschreitenden Rettungseinsätzen neben der Kostenregelung auch Sprachprobleme genannt. Frage 4: Wie ist der aktuelle Stand bei der Erarbeitung einer modellhaften Lösung für die Organisation grenzüberschreitender Rettungsdienste im BrandenburgischLebuser Land? Zu Frage 4: Die letzte Sitzung der Arbeitsgruppe „Modellregion zur Umsetzung einer regionalen Kooperationsvereinbarung Frankfurt (Oder)-Slubice“ fand am 8.12.2014 in Potsdam statt. Als Ergebnis gibt es einen abgestimmten Textentwurf für eine mögliche Kooperationsvereinbarung , einschließlich der dazugehörigen Anlagen mit den notwendigen logistischen Informationen und Formularen zur Verfahrensweise. Diese Dokumente sind der polnischen Seite im Februar 2015 zugeleitet worden. Sollte eine Haftpflichtversicherung einer Partei nicht ausreichen und nur einseitige Einsätze zulassen (so die jetzige Situation in Frankfurt/ Oder –Slubice), soll nach dem Textentwurf für die Frage der Kostenübernahme von grenzüberschreitenden Rettungseinsätzen der Notfallpatient oder die Notfallpatientin so zu behandeln sein, als würde er oder sie sich in einem anderen als dem zuständigen Mitgliedstaat im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29.4.2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit aufhalten. Frage 5: In welchem Rhythmus tagt die gemeinsame Arbeitsgruppe des Wojewodschaftsamtes Lebuser Land und der Stadt Frankfurt (Oder)? Zu Frage 5: Die gemeinsame Arbeitsgruppe des Wojewodschaftsamtes Lebuser Land und der Stadt Frankfurt (Oder) hat neben der konstituierenden Sitzung am 12.12.2013 in Frankfurt (Oder), am 30.1.2014 in Slubice und am 8.12.2014 in Potsdam getagt. Darüber hinaus haben beide Seiten an der durch das Wojewodschaftsamt Westpommern durchgeführten Polnisch-Deutschen Akademie des Rettungsdienstes vom 25.-26.9.2014 in Szczecin teilgenommen. Frage 6: Wie unterstützt die Landesregierung die Arbeit der Arbeitsgruppe und gemeinsame Rettungsdienst-Übungen? Zu Frage 6: Die Landesregierung hat die Arbeit der Arbeitsgruppe neben der moderierenden Tätigkeit finanziell unterstützt. 2013 und 2014 wurden vom damaligen Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Kosten für Dolmetscher- /Übersetzungsleistungen und Teilnehmer-Versorgung anlässlich der Sitzungen in Frankfurt/Oder und Potsdam übernommen.