Landtag Brandenburg Drucksache 6/10546 6. Wahlperiode Eingegangen: 01.02.2019 / Ausgegeben: 06.02.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4183 der Abgeordneten Iris Schülzke (fraktionslos) Drucksache 6/10319 Lübben - Geh- und Radwegbau entlang der B115 Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragestellerin: Seit 1992 bemüht sich die Stadt Lübben um den Ausbau des Geh- und Radweges entlang der B 115, Berliner Strasse/Berliner Chaussee. Dieser Bereich wird von Schulkindern genutzt, in diesem Bereich befinden sich 3 Schulen, die Evangelische Grundschule, die Liuba- Grundschule, das Paul-Gerhardt- Gymnasium, sowie eine Kita, auch Jugendwohnheime und ein Sportkomplex. Diese Straße ist die direkte Anbindung zum Wohnkomplex Lübben- Nord, auch ist er für die touristische Anbindung von großer Bedeutung. Seit 28 Jahren werden die Einwohner der Stadt vertröstet, Stadtverordnete haben im September 2018 eine erneute Beschlussvorlage eingebracht, um das Bauvorhaben Geh- und Radwegbau entlang der B 115 zum Schutz der Bürger, insbesondere der Kinder- und Jugendlichen , voranzubringen. Die Stadtverordneten wurden gebeten, ihre Beschlussvorlage bis Mitte November 2018 ruhigzustellen, da im Bauausschuss der Landesbetrieb Straßenwesen die weiteren Planungen dann vorstellen würde. Aus der Regionalpresse erfuhren die Lübbener Stadtverordneten, dass der Landesbetrieb nicht an der Bauausschusssitzung teilnehmen wird, somit auch keine Informationen zum weiteren Werdegang zur Verfügung stehen. Mit einem Brief vom 03.11.2018 baten die Abgeordneten der Stadt, den Landesbetrieb Straßenwesen, um Bereitstellung der notwendigen Unterlagen, damit die Entscheidungsfindung für den dringend benötigten Geh- und Radwegbau, auch im Rahmen der Schulwegsicherung , endlich vorbereitet werden können. Auch wurde um einen Termin, zur Besprechung dieses Problems, gebeten. Am 29. 11.2018 wurde eine weitere Mail an den Landesbetrieb, direkt an den Behördenleiter, versendet um an den Terminwunsch sowie die Bereitstellung der Unterlagen zu erinnern. Bisher stehen alle Antworten und Unterlagen aus. 1. Wie ist der Planungsstand für diesen Rad- und Gehweg? zu Frage 1: Der Landesbetrieb Straßenwesen (LS) plant in Gemeinschaft mit der Stadt Lübben den grundhaften Ausbau der B 115 einschließlich der Nebenanlagen. Die gemeinsame Planung wurde mit den Vereinbarungen vom 10.05.2017 und 06.06.2017 zwischen den beiden Vorhabensträgern geregelt. Bei dieser Maßnahme handelt es sich um eine komplexe Ausbaumaßnahme, die den grundhaften Ausbau der Fahrbahn inkl. Entwässe- Landtag Brandenburg Drucksache 6/10546 - 2 - rungsanlagen, Brückenbauwerk, Parkflächen und gemeinsamen Geh-/Radwege umfasst. Für den gesamten Bereich der Straßenausbaumaßnahme ist ein gemeinsamer Geh- /Radweg entsprechend dem Integrierten Fuß- und Radwegekonzept der Stadt Lübben geplant. Gemeinsame Geh- und Radwege unterliegen der Baulast der jeweiligen Kommune . Für die Maßnahme werden zurzeit die Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren erarbeitet . Die Einleitung des Verfahrens ist ca. Mitte 2019 vorgesehen. 2. Sind finanzielle Mittel für diesen Weg im Rahmen der Schulwegsicherung vorgesehen bzw. eingeplant? zu Frage 2: Die Stadt Lübben hat als Zuwendungsempfänger bereits Fördermittel für seine Schul- und Spielwege aus dem Landesprogramm zur Schul- und Spielwegesicherheit erhalten . Bisher wurden 6 Anträge für insgesamt 630.000 €. bewilligt. So wurden u.a. in den letzten beiden Jahren die Zuwegung zur Kita „Gute Laune“ gefördert. 3. Ist es richtig, dass diese Baumaßnahme wiederum um mehrere Jahre, so eventuell bis 2023, verschoben werden soll und was sind die Gründe? zu Frage 3: Die B 115 ist eine wichtige Verkehrsachse im Stadtgebiet von Lübben. Derzeit werden in Lübben Ausbaumaßnahmen innerhalb der B 87 umgesetzt. Eine weitere Straßenausbaumaßnahme - wie die im geplanten Umfang der B 115 erforderlich ist - würde den Verkehrsfluss im Stadtgebiet vollständig zum Erliegen bringen. Die Möglichkeit von Unterhaltungs- oder Sanierungsmaßnahmen an den vorhandenen Gehwegen für den zuständigen Träger der Baulast im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht ist durch die Planung nicht ausgeschlossen. Ansprechpartner dafür ist die Stadt Lübben. 4. Welche Planungen für Straßen- Gehweg- und Radwegbau und welche Umsetzungsmaßnahmen sind für die Bundes- und Landesstraßen in Lübben in welchen Zeiträumen vorgesehen? (Bitte vollständig auflisten und erläutern wo Konflikte eine Realisierung erschweren) Antwort zu Frage 4: Im September 2018 wurde der grundhafte Ausbau der B 87 inkl. der Nebenanlagen im Bereich der Schlossinsel durch die Stadt Lübben begonnen. An diese Maßnahme schließt sich der weitere Ausbau der B 87 inkl. der Brückenneubauten über den Schutzgraben und den Umflutkanal durch den LS an. Für diese Maßnahme ist ein Umsetzungszeitraum von ca. drei Jahren geplant. Das Ende der gesamten Bautätigkeiten an der B 87 wird somit im Jahr 2023 erwartet. 5. Wie hat sich der LKW - Verkehr seit 1992 in diesem Bereich entwickelt? (Bitte nach Jahren auflisten) zu Frage 5: Informationen zur Entwicklung der Verkehrsbelastungen in der Ortsdurchfahrt (OD) im Zuge der B 115 liegen der Landesregierung nicht vor. Die regelmäßigen amtlichen Straßenverkehrszählungen erfassen die Querschnittsbelastungen der sogenannten Freien Strecken (Bereiche außerhalb von OD). Die Entwicklung des Schwerlastverkehrs (SV) aus den vorliegenden Zählungen stellt sich für den Bereich der B 115 westlich von Lübben wie folgt dar: Landtag Brandenburg Drucksache 6/10546 - 3 - Jahr 2005 - SV = 698 Kfz/Tag; Jahr 2010 - SV = 609 Kfz/Tag; Jahr 2015 - SV = 319 Kfz/Tag. 6. Wie hat sich der gesamte Verkehr seit 1992 in diesem Bereich entwickelt? (Bitte nach Jahren auflisten) zu Frage 6: Die durchschnittlich tägliche Verkehrsstärke des Gesamtverkehrs (DTV) hat sich entsprechend den amtlichen Verkehrszählungen für den Bereich der B 115 westlich von Lübben wie folgt entwickelt: Jahr 2005 = DTV 6.284 Kfz/Tag; Jahr 2010 = DTV 5.840 Kfz/Tag; Jahr 2015 = DTV 4.133 Kfz/Tag. 7. Worin liegt die Ursache, dass Anfragen von ehrenamtlichen Abgeordneten der Stadt Lübben nicht beantwortet werden? (Bitte ausführlich schildern, wer seit September 2018 in der Stadt Lübben welche Informationen zu diesem Anliegen erhalten hat) 8. Die Abgeordneten der Stadt haben gesetzliche Aufgaben, so auch für die Sicherheit ihrer Bürger, insbesondere der Kinder, Sorge zu tragen. Nach 25 Jahren Vertröstungen und nicht erfüllten Sicherheitsbaumaßnahmen, sind schriftliche Nachfragen und Aufforderungen, ein legitimes Mittel. Die ehrenamtlichen Abgeordneten der Stadt fühlen sich von der zuständigen Landesbehörde völlig ignoriert. Welche Aktivitäten sind wann vorgesehen, diesen Missstand abzustellen und die Abgeordneten in die Lage zu versetzen, mit den seit Monaten erbetenen Unterlagen eine Entscheidungsfindung für die weitere Stadtentwicklung zu ermöglichen? zu Fragen 7 und 8: Die Ausbaumaßnahme B 115 ist eine Gemeinschaftsmaßnahme mit der Stadt Lübben. Während der gesamten Planungsphase erfolgten regelmäßige Abstimmungen mit Vertretern der Stadtverwaltung zu den Planungsdetails. Zudem fand am 04.12.2018 ein Gesprächstermin mit Vertretern des LS und der Stadt, unter anderem dem Bürgermeister, zu allen anliegenden aktuellen Planungsmaßnahmen statt. Anfragen von Stadtverordneten wurden grundsätzlich beantwortet. Für in Arbeit befindliche Prozesse können nur dann Aussagen getroffen werden, wenn sie einen belastbaren Stand erreicht haben. Die geplante Vorstellung der Planung bei den Stadtverordneten am Jahresende 2018 musste aus Krankheitsgründen mehrerer Beteiligter abgesagt werden. Dies wurde der Stadtverwaltung rechtzeitig durch den LS mitgeteilt. In Abstimmung mit dem Tiefbauamt von Lübben ist nunmehr der 13. Februar 2019 für die Vorstellung der Entwurfsplanung bei den Stadtverordneten in Lübben vorgesehen.