Landtag Brandenburg Drucksache 6/10548 6. Wahlperiode Eingegangen: 01.02.2019 / Ausgegeben: 06.02.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4171 der Abgeordneten Andrea Johlige (Fraktion DIE LINKE) Drucksache 6/10303 Straftaten gegen Menschen mit Behinderungen Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin: Für die Einschätzung der Situation von Menschen mit Behinderung in Brandenburg ist es wichtig, das Ausmaß der Straftaten gegen sie zu kennen . Bei den Fragen 4 bis 8 bitte nur Veränderungen angeben, die sich seit der Beantwortung der Anfrage zu den Vorjahreszeiträumen ergeben haben. Vorbemerkungen der Landesregierung: Zur Erhebung der Fallzahlen für den Betrachtungszeitraum 01.01.2018 bis 31.12.2018 wurden alle im Rahmen des „Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität“ (KPMD-PMK) gemeldeten Straftaten mit dem Oberthemenfeld „Hasskriminalität“; Unterthema „Behinderung“ berücksichtigt und einer manuellen Auswertung unterzogen. Opfer im Sinne der Verfahrensregeln zur Erhebung von Fallzahlen im Bereich der Politisch motivierten Kriminalität sind natürliche Personen, die durch die mit Strafe bedrohte Handlung körperlich geschädigt wurden oder werden sollten. Demzufolge werden im KPMD-PMK nur die Geschädigten von Gewaltstraftaten nachgehalten. 1. Wie viele Straftaten gegen Menschen mit Behinderungen wurden im Jahr 2018 in Brandenburg erfasst und welche Ermittlungsverfahren schlossen mit welchem Ergebnis ab? (Bitte nach Datum, Ort, Delikt, Alter und Geschlecht des/der Opfer sowie des/der Täter darstellen!)? zu Frage 1: Im Berichtszeitraum wurden zwei Straftaten im Begründungszusammenhang „Behinderung“ im Land Brandenburg registriert. Eine dezidierte Aufstellung der Straftaten ist der Anlage zu entnehmen. 2. Welche Nachmeldungen gab es für den Vorjahreszeitraum, die in der Antwort auf die vorangegangene Antrage nicht erfasst waren? zu Frage 2: Es wurde keine Straftat aus dem Vorjahreszeitraum nachgemeldet. 3. Welche der unter der Frage 1 aufgelisteten Straftaten wurden seitens der Sicherheitsund Ermittlungsbehörden als politisch motivierte Straftaten eingeordnet? Landtag Brandenburg Drucksache 6/10548 - 2 - zu Frage 3: Die zu Frage 1 aufgeführten Straftaten wurden seitens der Sicherheitsbehörden als politisch motivierte Straftaten einklassifiziert. 4. Wie hoch schätzt die Landesregierung die Dunkelziffer bei solchen Straftaten ein? zu Frage 4: Auf die Antwort der Landesregierung zur Beantwortung der Frage 4 der KA 3227 wird verwiesen. Sie hat weiterhin Bestand. 5. Welche Gründe gibt es aus Sicht der Landesregierung für nicht angezeigte Straftaten gegen Menschen mit Behinderungen und welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen oder vor zu ergreifen, um das Anzeigeverhalten von Opfern solcher Straftaten zu verbessern? zu Frage 5: Auf die Antwort der Landesregierung zur Beantwortung der Frage 5 der KA 3227 wird verwiesen. Sie hat weiterhin Bestand. 6. Ist der Umgang mit Opfern von Straftaten gegen Menschen mit Behinderungen Bestandteil der Polizeiausbildung bzw. gibt es besondere Schulungsangebote? zu Frage 6: Auf die Antwort der Landesregierung zur Beantwortung der Frage 6 der KA 3227 wird verwiesen. Sie hat weiterhin Bestand. 7. Welche Hilfs- bzw. Beratungsangebote für Opfer von Straftaten gegen Menschen mit Behinderungen existieren in Brandenburg? Sind weitere in der Zukunft geplant? zu Frage 7: Auf die Antwort der Landesregierung zur Beantwortung der Frage 7 der KA 3227 wird verwiesen. Sie hat weiterhin Bestand. 8. Wie schätzt die Landesregierung die Gefährdungslage für Menschen mit Behinderungen in Brandenburg ein? zu Frage 8: Auf die Antwort der Landesregierung zur Beantwortung der Frage 8 der KA 3227 wird verwiesen. Sie hat weiterhin Bestand. Anlage/n: 1. Anlage ! " # $ " % & ' ( ) ' ) ) #*+ *+ # $,- # # $,- # ) #*+ *+ # . /*+ 0/ *+ 0/ *+ # . /*+ # # 1 - + # ". -2 0 ( ! " # 3# ( 4 5 # 0 ' ( 6$ -/ ! " - - 7