Landtag Brandenburg Drucksache 6/10559 6. Wahlperiode Eingegangen: 05.02.2019 / Ausgegeben: 11.02.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4185 der Abgeordneten Anita Tack (Fraktion DIE LINKE) Drucksache 6/10321 Potsdam erhält zusätzlich 2,1 Millionen Euro Fördermittel von Land und Bund Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragestellerin: Am 21.12.2018 übergab die Infrastrukturministerin Kathrin Schneider mehrere Förderbescheide in Höhe von insgesamt 2,1 Millionen Euro an die Stadt Potsdam. 1,3 Millionen Euro aus Land- und Bundesmitteln sollen für die schrittweise Sanierung des Potsdamer Rathauses eingesetzt werden. 1. Woraus begründet sich die Tatsache, dass die Stadt Potsdam kurz vor Jahresende zusätzlich Städtebaumittel erhält? zu Frage 1: Die ausgereichten Mittel sind keine zusätzlichen Städtebauförderungsmittel. Es handelt sich um Städtebauförderungsmittel aus der jährlichen Verwaltungsvereinbarung . Die Ausreichung in 2018 ist auf das Inkrafttreten der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung am 28.09.2018 zurückzuführen. 2. Unter welchen Bedingungen kann die Landesregierung zusätzliche Mittel gewähren? zu Frage 2: Städtebauförderungsmittel werden nur im Rahmen der laut Verwaltungsvereinbarung festgelegten (und im Haushaltplan angemeldeten) Mittel ausgereicht. Es kann, sofern eine Kommune einen Antrag auf Mehrbedarf stellt und eine andere Kommune die festgelegten Mittel nicht in voller Höhe benötigt lediglich umverteilt werden. 3. Für welche Projekte erhielt die Stadt Potsdam die Fördermittel? zu Frage 3: Bei der Städtebauförderung handelt es sich nicht um eine Projektförderung. Es werden hier Gesamtmaßnahmen gefördert. Die Mittel werden in der Stadt Potsdam für unterschiedliche Gesamtmaßnahmen aus unterschiedlichen Förderprogrammen für die darin enthaltenen Einzelmaßnahmen bereitgestellt. Im Wesentlichen dienen die Fördermittel für die Stadt Potsdam der bauabschnittsweisen Finanzierung der Rathaussanierung, der Ausfinanzierung für die Umgestaltung des Schulhofes der Gesamtschule Am Schilfhof sowie von Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Gartenstadt-Konzept in Drewitz, der Weiterentwicklung der Bibliothek am Stern und für die Neugestaltung des Spielplatzes Hans-Grade-Ring. Landtag Brandenburg Drucksache 6/10559 - 2 - 4. Wurden für diese Potsdamer Projekte bereits Fördermittel ausgereicht? zu Frage 4: Ja. 5. Welche Anträge der Stadt bzw. Vereinbarungen mit ihr zur weiteren Förderung dieser Projekte durch das Land gibt es? zu Frage 5: Gemäß der aktuellen Städtebauförderungsrichtlinie ist Fördervoraussetzung ein von der Gemeinde beschlossenes Integriertes Stadtentwicklungskonzept sowie eine daraus abgeleitete städtebauliche Zielplanung. Diese ist mit dem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung abzustimmen und beinhaltet eine Prioritätensetzung der perspektivisch zu unterstützenden Einzelmaßnahmen, welche jeweils Gegenstand einer Gesamtmaßnahme sind. 6. Welche Städte in Brandenburg haben ebenfalls zusätzliche Städtebaumittel erhalten? Bitte konkret für welche Projekte, in welchen Städten und aus welchen Programmen? zu Frage 6: Wie bereits in der Antwort zu Frage 1 erläutert, wurden keine zusätzlichen Mittel ausgereicht.