Datum des Eingangs: 08.04.2015 / Ausgegeben:13.04.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1056 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 376 der Abgeordneten Birgit Bessin der AfD-Fraktion Drucksache 6/812 Diagnose: Unbeschulbar Wortlaut der Kleinen Anfrage 376 vom 09.03.2015: Nicht nur Grundschullehrer in Bayern, sondern auch in anderen Bundesländern, kämpfen mit der Problematik der „Unbeschulbarkeit“ aus den unterschiedlichsten Gründen. Jedes fünfte Kind ist z.B. nach Aussagen des Bayrischen Lehrerverbandes schwer oder unbeschulbar. Diese Zahlen sind erschreckend und haben Auswirkungen in vielerlei Bereichen. Ich frage die Landesregierung: 1.) Wie viele Kinder galten in Brandenburg in den letzten fünf Jahren als unbeschul- bar? Bitte nach Landkreisen aufschlüsseln. 2.) Bei wie vielen Kindern wurde diese Diagnose bereits bei der Einschulungsunter- suchung gestellt? 3.) Für wie viele Kinder traf dieses Testat im Zuge des frühzeitigen Einschulungster- mins zu und konnte im Nachhinein entsprechend revidiert werden? 4.) Gibt es generell Unterschiede nach den Geschlechtern und wie beziffern sich diese? 5.) Welche möglichen Gründe werden für Unbeschulbarkeit hauptsächlich angeführt? 6.) Welche Initiativen, Programme, Maßnahmen gibt es seitens der Landesregierung hier gegenzusteuern? 7.) Hat die Landesregierung zu dieser Thematik je eine Studie in Auftrag gegeben und wenn ja, mit welchem Ergebnis? 8.) Auf welche Art und Weise werden Kinder mit der beschriebenen Diagnose weiter betreut? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Offenbar wird von der Fragestellerin Bezug auf die „Bild am Sonntag“ vom 01.03.2015 genommen. In dieser Ausgabe erklärt der Präsident des Bayerischen Lehrerverbandes, Kinder würden „zu Hause alles bekommen und dürfen, ohne etwas dafür zu tun“. Jedes fünfte Kind sei „schwer“ oder gänzlich „unbeschulbar“. Es geht um Kinder, die mit dem Schulalltag überfordert sind, also vernachlässigte Kinder, aber auch solche, die überbehütet aufwachsen. Frage 1: Wie viele Kinder galten in Brandenburg in den letzten fünf Jahren als unbeschulbar? Bitte nach Landkreisen aufschlüsseln. Zu Frage 1: Im Land Brandenburg wird kein Kind als „unbeschulbar“ zurückgelassen. Der Artikel 29 Absatz 1 der Verfassung des Landes Brandenburg gewährleistet ein Recht auf Bildung. Dieses Recht gestaltet § 3 Absatz 1 des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) aus, indem festgelegt wird, dass die Schulen so zu gestalten sind, „dass gleicher Zugang, unabhängig von der wirtschaftlichen und sozialen Lage, der nationalen Herkunft, der politischen oder religiösen Überzeugung und des Geschlechts , gewährleistet wird. Es ist Aufgabe aller Schulen, jede Schülerin und jeden Schüler individuell zu fördern. Schülerinnen und Schüler mit besonderen Begabungen , sozial benachteiligte Schülerinnen und Schüler sowie Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen sind besonders zu fördern.“ Gemäß § 36 Absatz 4 BbgSchulG kann das Landesschulamt vollzeitschulpflichtige Schülerinnen oder Schüler auf Antrag der Eltern von der Pflicht zum Schulbesuch befreien, wenn ein wichtiger Grund dies rechtfertigt und eine entsprechende gleichwertige Förderung anderweitig gewährleistet ist. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Sicherung des Bildungsanspruchs eine therapeutisch oder anderweitig begleitete angemessene Wissensvermittlung außerhalb der Schule erfordert. Die Schülerinnen und Schüler, die aufgrund ihrer erheblichen Behinderung oder psychischen Erkrankung die Schule zeitweise oder über längere Zeiträume nicht besuchen können, haben Anspruch auf Klinik- bzw. Hausunterricht. Daraus folgt, dass alle Kinder – mit oder ohne sonderpädagogischen Förderbedarf – in die Schule aufgenommen werden und eine Beschulung und Förderung auf der Grundlage ihrer individuellen Leistungsfähigkeit in oder im Einzelfall außerhalb der Schule erfolgen. Frage 2: Bei wie vielen Kindern wurde diese Diagnose bereits bei der Einschulungsuntersuchung gestellt? Frage 3: Für wie viele Kinder traf dieses Testat im Zuge des frühzeitigen Einschulungstermins zu und konnte im Nachhinein entsprechend revidiert werden? Frage 4: Gibt es generell Unterschiede nach den Geschlechtern und wie beziffern sich diese? Frage 5: Welche möglichen Gründe werden für Unbeschulbarkeit hauptsächlich angeführt? Frage 6: Welche Initiativen, Programme, Maßnahmen gibt es seitens der Landesregierung hier gegenzusteuern? Frage 7: Hat die Landesregierung zu dieser Thematik je eine Studie in Auftrag gegeben und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Zu den Fragen 2 bis 7: Da es im Sinne der Fragestellung eine Diagnose oder ein Testat „Unbeschulbarkeit“ im Land Brandenburg nicht gibt, können die Fragen nicht beantwortet werden.