Landtag Brandenburg Drucksache 6/10560 6. Wahlperiode Eingegangen: 06.02.2019 / Ausgegeben: 11.02.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4181 der Abgeordneten Anke Schwarzenberg (Fraktion DIE LINKE) Drucksache 6/10314 Nachhaltige Waldbewirtschaftung in Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin: Laut Landeswaldgesetz soll die nachhaltige Bewirtschaftung des Waldes die Schutz-, Nutz- und Erholungsfunktionen stetig und auf Dauer gewährleisten. Zur Umsetzung dieses Ziels im Landeswald wurden 2004 die Waldbaurichtlinie und 2011 die „Waldvision 2030“ erlassen. Wichtige Themen im Zusammenhang mit einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung sind unter anderem der Waldumbau und die Verminderung von Verbissschäden im Wald. Vorbemerkung der Landesregierung: Brandenburg ist mit ca. 1,1 Mio ha Waldfläche zu etwa ⅓ mit Wald bedeckt. Ein vielfältiges Waldeigentum kennzeichnet die Struktur des Waldbesitzes, wobei ca. 60 % des Waldes sich in Privatbesitz befinden. Neben den rechtlichen Rahmenbedingungen, wie sie durch den Gesetzgeber im Landeswaldgesetz (LWaldG) für jeden Waldbesitzenden verbindlich gefasst sind, hat die Landesregierung in ihrem langfristigen Waldprogramm aus dem Jahr 2011 die Umsetzung der Ziele des Waldgesetzes beschrieben. Für den Landeswald liegt eine deutlich stärkere Zielbindung vor. Diese ergibt sich zum einen aus § 26 LWaldG und ist zum anderen durch die Waldvision 2030 in einem strategischen Konzept untersetzt. Zusätzlich ist der Wald vollflächig nach dem PEFC- und in Teilen auch nach dem FSC-Standard zertifiziert. Frage 1: Wie bewertet die Landesregierung die Erfüllung der in der Waldvision 2030 formulierten fünf Grundsätze und mit welchen konkreten Zielen und daraus abgeleiteten Maßnahmen werden diese umgesetzt? Bitte jeden einzelnen Grundsatz betrachten. Zu Frage 1: Die strategische Ausrichtung der Bewirtschaftung des Landeswaldes, wie sie in der Waldvision 2030 gefasst ist, kennt in Umsetzung der vielfältigen Ansprüche aus Landeswaldgesetz und Waldnutzung ein Hauptziel. Demnach wird angestrebt, den Landeswald standortgerecht, naturnah, klimaplastisch und produktiv zu erhalten, zu entwickeln und ökonomisch, ökologisch und sozial nachhaltig zu bewirtschaften. Weil diese abstrakten Ziele, für konkrete Maßnahmen zu wenig greifbar sind, werden sie in den 5 Grundsätzen jeweils mit einer eigenen Perspektive betrachtet. Die Nutz-, Schutz-, Erholungs - und die Bildungsfunktion des landeseigenen Waldes erfahren damit eine konkrete Umsetzung mit Maßnahmen und Aufgaben im Landeswald. Landtag Brandenburg Drucksache 6/10560 - 2 - Grundsatz 1 - Wald erhält Struktur Dieser Grundsatz betrachtet unmittelbar den Wald selbst. Demnach sollen Stabilität und Elastizität der Wälder durch Erhalt und Verbesserung der Waldstrukturen und durch Sicherung der biologischen Vielfalt als Voraussetzung nachhaltig gesicherter Waldfunktionen gewährleistet werden. Hierzu sind die folgenden Maßnahmen vorgesehen: 1. der Laubbaumanteil wird erhöht; 2. die Baumarten der natürlichen Waldgesellschaften werden beteiligt; 3. eine natürliche Verjüngung wird anstrebt; 4. die Entwicklung horizontaler und vertikaler Bestandesstrukturen werden durch geeignete waldbauliche und jagdliche Maßnahmen ermöglicht; 5. die Holznutzung wird differenziert nach Holzvorrat und Zielstärke im Hinblick auf Baumart, Standort und Holzqualität vorgenommen; 6. durch die Erhaltung einzelner alter und starker sowie abgestorbener Bäume wird die Sicherung von Totholzanteilen sowie die Förderung wertvoller Biotop- und Habitatstrukturen ermöglicht; 7. die genetische Vielfalt wird insbesondere durch die gezielte Unterstützung von Rand- und Reliktpopulationen mit besonderen Anpassungsmerkmalen gesichert. Alle diese Maßnahmen werden im Landeswald verfolgt, entsprechende Regelungen liegen im LFB vor. Grundsatz 2 - Boden begründet Leben Es ist evident, dass Grundlage eines stabilen und produktiven Waldes die Bewahrung bzw. Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit der Waldböden ist, weshalb Degradationen des Bodens auszuschließen sind. Um dieses zu gewährleisten werden im Landeswald die folgenden Maßnahmen umgesetzt: 1. auf flächige Nutzungen über 0,5 Hektar wird grundsätzlich verzichtet; 2. auf Vollumbruch wird verzichtet; 3. auf eine in den Mineralboden eingreifende Bodenbearbeitung wird verzichtet, die Bodenbearbeitung wird auf das notwendige Maß reduziert; 4. der Einsatz von Forstmaschinen hat sich an den Belangen des Bodenschutzes und den vielfältigen Strukturen des Waldes zu orientieren; 5. auf ertragssteigernde Düngung wird verzichtet; 6. waldbauliche Maßnahmen sind auf den Erhalt und die Verbesserung des Landschaftswasserhaushaltes auszurichten. Gerade der Bodenschutz hat in den vergangenen Jahren, auch in Anwendung der Zertifizierungsstandards , in der Landeswaldbewirtschaftung eine hohe Aufmerksamkeit erfahren . Hierzu hat der LFB umfangreiche Regelungen zur Bodenbearbeitung, zum Einsatz von Maschinen im Wald (Holzernteentscheidungshilfe Brandenburg – HEEB) und zur Nutzungsnachhaltigkeit entwickelt. In der Landeswaldbewirtschaftung wird Bodenschutz vorbildlich umgesetzt. Grundsatz 3 - Holz schöpft Werte Der Arbeits- und Wirtschaftsraum steht im Fokus des dritten Grundsatzes. Das Wirtschaftsziel ist im Landeswald unter Beachtung der ökologischen Gegebenheiten und unter Wahrung des ökonomischen Prinzips zu erreichen. Natürliche Prozesse zur Erreichung Landtag Brandenburg Drucksache 6/10560 - 3 - des Wirtschaftsziels sind konsequent zu nutzen und zu fördern. Eine Umsetzung erfährt es in den folgenden Maßnahmen im Landeswald: 1. natürliche Verjüngungsverfahren haben in geeigneten Beständen Vorrang; 2. standortgerechte Verjüngungsziele sollen ohne Wildschutz erreicht werden; 3. es erfolgt eine kontinuierliche Waldpflege in Pflegeblöcken; 4. der Nachhaltshiebssatz wird im Forsteinrichtungszeitraum ausgeschöpft. Der Landeswald wird seit 2015 ohne Zuschüsse bewirtschaftet. Im Hinblick auf konkurrierende ökonomische und ökologische Ziele folgt der LFB regelmäßig dem Maßstab einer ökologisch vorbildlichen Waldbewirtschaftung. Grundsatz 4 - Natur verdient Schutz Die Belange des Naturschutzes werden in die naturnahe und standortgerechte Bewirtschaftung des Landeswaldes in besonderem Maße integriert. Die Lebensräume der einheimischen Tier- und Pflanzenarten werden im Landeswald gesichert, entwickelt und, wo möglich, wiederhergestellt. Hierzu setzt der LFB folgende Maßnahmen um: 1. die Ansprüche gefährdeter oder vom Aussterben bedrohter Tier- und Pflanzenarten werden bei der Bewirtschaftung des Landeswaldes besonders beachtet; 2. Biotop- und Habitatbäume werden grundsätzlich erhalten und langfristig in ihre natürliche Zerfallsphase überführt; 3. Totholz wird als Lebensraum in ausreichendem Umfang und in stärkerer Dimension auf der Fläche belassen; 4. nach Naturschutzrecht besonders geschützte Biotope sowie Sonderstrukturen werden bei Bewirtschaftung erhalten; 5. seltene gebietsheimische Baum- und Straucharten werden zur Erhöhung der Biodiversität aktiv gefördert; 6. der im Landeswald betriebene ökologische Waldschutz mit integrierten Methoden orientiert sich in erster Linie an der Stabilisierung der Bestände, eine Anwendung von Pflanzenschutzmitteln erfolgt nur bei existenzieller Gefährdung des Waldes; 7. strukturreiche und gestufte Waldränder werden erhalten und entwickelt; 8. im Landeswald entsteht ein ausreichendes Netz von Naturwäldern. Viele der Maßnahmen hat der LFB in konkrete Regelungen überführt. Hierzu gehören die Grundsätze zum Erhalt von Biotopbäumen und Totholz, wie sie in den „Methusalem- Richtlinien“ zum Ausdruck kommen, die Regelungen zur Waldrandgestaltung oder die zur Nutzung gebietsheimsicher Gehölze. Ein Teil der Landeswaldfläche ist in Naturwaldreservaten oder in Wildnisgebieten der eigenen Entwicklung überlassen, in anderen Waldflächen unterstützt der LFB den Erhalt von Lebensräumen besonderer Arten wie Auerhuhn, Kreuzotter, Schreiadler, Schwarzstorch oder Sumpfschildkröte durch konkrete Artenschutzmaßnahmen . Grundsatz 5 - Erholung sucht Ort Die Belange der Erholung werden in die naturnahe und standortgerechte Bewirtschaftung des Landeswaldes in besonderem Maße integriert. Hierzu betreibt der LFB 1. eine ausgewogene Besucherlenkung zur Vermeidung von Konflikten unterschiedlicher Nutzergruppen; 2. konkrete Maßnahmen zur Sicherung einer hohen Besucherfreundlichkeit; 3. eine Ausstattung des Landeswaldes mit einer ausreichenden Erholungsinfrastruktur (u. a. Waldparkplätze, Erholungseinrichtungen). Landtag Brandenburg Drucksache 6/10560 - 4 - Die Besucherlenkung und die Ausstattung mit Erholungseinrichtungen erfolgen abgewogen mit anderen Interessengruppen, für einzelne Teilgebiete liegen konkrete Planungen zur Gestaltung des Erholungswaldes vor. Frage 2: Wurden seit 2011 Zielstellungen und Maßnahmen geändert bzw. wurden Ziele und Maßnahmen im Sinne der Waldvision 2030 ergänzt? Wenn ja, welche und warum? Zu Frage 2: Es wurden seit 2011 keine Zielstellungen oder Maßnahmen geändert oder ergänzt. Frage 3: Wie werden die Einhaltung der Grundsätze und Ziele der Waldvision kontrolliert bzw. gemessen? Welche Kriterien, Kennziffern bzw. Indikatoren wurden entwickelt, um die Sicherung der Grundsätze zu messen und gibt es Anzeiger für ein Abweichen von den entwickelten Zielstellungen? Zu Frage 3: Die Grundsätze und ein wesentlicher Teil der damit verbundenen Maßnahmen werden mit operationalisierten und messbaren Indikatoren versehen. Für jeden Indikator liegt ein Datenblatt mit Messvorschrift, das Verzeichnis der Quellen für die Datengenerierung , der Ausgangswert 2010 sowie die angestrebten Ziele für 2020 und 2030 vor. Folgende Indikatoren wurden bestimmt: Grundsatz Indikatoren Stabilität und Elastizität der Wälder sind durch Erhalt und Verbesserung der Waldstrukturen und durch Sicherung der biologischen Vielfalt als Voraussetzung nachhaltig gesicherter Waldfunktionen zu gewährleisten. Waldumbaufläche (jährliche Fläche in ha) natürliche Waldgesellschaften (Anteil Baumarten Fläche in %) Naturverjüngung (Anteil in %) Entwicklung von horizontalen und vertikalen Bestandesstrukturen (Anteil mehrschichtiger Wälder in %) Sägeholzanteile (Verhältnis Wert- und Säge- zu Industrieholz in %) Generhaltungstrategien (Anzahl der Strategien) Quantität der Saatgutbestände (Fläche in ha) Qualität der Saatgutbestände (Anteil der geprüften und qualifizierten Saatgutbestände in %) Grundlage stabiler und produktiver Wälder ist die Bewahrung bzw. Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit der Waldböden. Degradationen sind auszuschließen. Bodenbearbeitung (Anteil Bodenbearbeitung an der Verjüngungsfläche in %) Bodenschutz (Anzahl der festgestellten „Nebenabweichungen “ (PEFC) bzw. „geringen Verstößen“ (FSC) pro Jahr; „Hauptabweichungen“ und „grobe Verstöße“ werden nicht toleriert.) Das Wirtschaftsziel ist unter Beachtung der ökologischen Gegebenheiten und unter Wahrung des ökonomischen Prinzips zu erreichen. Natürliche Prozesse zur Erreichung des Wirtschaftszieles sind konsequent zu nutzen Saat (Anteil Saat zu Pflanzung in %) Wildschutz (Anteil der jährlichen Verjüngungsfläche mit Wildschutz in %) Wildschäden/Verbiss (Flächenanteil, der dem Verjüngungsziel entspricht in %) Wildschäden/Schäle (Flächenanteil, der dem Betriebsziel entspricht in %) Pflegeblock (Im Pflegeblockzyklus durchforstete Landtag Brandenburg Drucksache 6/10560 - 5 - Grundsatz Indikatoren und zu fördern. Bestände in %) Nachhaltshiebssatz (Verhältnis Holzeinschlag zu Nachhaltshiebssatz im FE-Zeitraum in %) Die Belange des Naturschutzes werden in die naturnahe und standortgerechte Bewirtschaftung des Landeswaldes in besonderem Maße integriert . Die Lebensräume der einheimischen Tier- und Pflanzenarten im Wald sind zu sichern, zu entwickeln und, wo möglich, wieder herzustellen . Biotopbäume (Anzahl Biotop-, Habitat- und Methusalembäume sowie Biogruppen am Potenzial in Stk.) Totholz (Menge in allen Altersklassen in m³/ha) Pflanzenschutzmittel gegen invasive Baum-, Straucharten (behandelte Fläche (außerhalb von Kalamitäten) in ha) Pflanzenschutzmittel gegen stark verjüngungshemmende Bodenvegetation (behandelte Fläche [außerhalb von Kalamitäten] in ha) Waldränder (Neuanlage in lfdm) Naturwälder (Fläche in ha) Die Belange der Erholungsfunktion werden in die naturnahe und standortgerechte Bewirtschaftung des Landeswaldes in besonderem Maße integriert. Erholungswälder (bedarfsgerechte gestaltete Erholungswälder der Intensitätsstufe I in %) Die Ziele werden in der jährlichen Zielvereinbarung berücksichtigt und der LFB prüft im laufenden Geschäftsbetrieb im Rahmen des betrieblichen Controllings deren Umsetzung. Mit der Erreichung des ersten Zielmeilensteins im Jahr 2020 ist Evaluierung der Waldvision 2030 vorgesehen. Frage 4: Sind aus Sicht der Landesregierung Grundsätze bzw. Ziele der Waldvision 2030 in ihrer Umsetzung gefährdet? Wenn ja, warum und um welche Grundsätze handelt es sich? Zu Frage 4: Ein Großteil der standortgerechten Verjüngungsziele ohne Wildschutz (Grundsatz 3) lässt sich bisher nur in Teilen der landeseigenen Waldflächen erreichen. Ursächlich hierfür sind die in Brandenburg vielerorts hohen Schalenwildbestände von Rot-, Dam- oder Rehwild. Frage 5: Die Waldbaurichtlinie 2004 wurde für den Landeswald verbindlich eingeführt. Gibt es seit der Inkraftsetzung dieser Richtlinie Ergänzungen und Änderungen? Wenn ja, welche ? Zu Frage 5: Die 2004 eingeführte Waldbaurichtlinie ist im Jahr 2011 in den „Grünen Ordner “ als grundsätzliche waldbauliche Regelung im Rahmen einer betrieblichen Anweisung des LFB überführt worden. Die Waldbaurichtlinie des Landes mit den entsprechenden waldbaulichen Empfehlungen liegt weiter in Verantwortung des zuständigen Fachressorts und gilt als Grundlage für Empfehlungen für den Wald aller Eigentumsarten. Durch den LFB sind die folgenden weiteren betrieblichen Anweisungen ergangen, die konkretes Handeln in der Landeswaldbewirtschaftung regeln. Landtag Brandenburg Drucksache 6/10560 - 6 - Grüner Ordner (2011) Grüner Ordner – Teil Kiefer (2011) Waldbauliche Maßnahmen an und auf Mooren (2011) Waldwegbaumaßnahmen im Landeswald (2012) Waldnaturschutzkonzept (2012) Naturwälder im Landeswald (2012) Zaunkataster (2013) Vorsorgender Bodenschutz bei der Holzernte – HEEB (2013) Anweisung zur Forsteinrichtung (2013) Forstliche Generhaltung (2014) Empfehlungen für forstliches Vermehrungsgut im Land Brandenburg (2014) PEFC-Standards im Landeswald (2015) Kennzeichnung von Bäumen im Landeswald (2015) Methusalem 2 (2016) Bewirtschaftung von forstlichen Versuchsflächen (2014, 2017) Die Waldbaurichtlinien des Landes wurden mittlerweile für die Baumarten Buche (2018) und Eiche (2018) durch das Landeskompetenzzentrum Forst Eberswalde (LFE) und das MLUL überarbeitet und gelten für den LFB damit unmittelbar. Frage 6: Nach welchen Grundsätzen, für welche Zeiträume und in welcher Höhe erfolgte die Holzeinschlagsplanung für den Zeitraum 2012 bis 2018? Wie stellen sich die geplanten im Vergleich zu den tatsächlich erzielten Holzerntemengen dar und wie begründen sich Abweichungen? Bitte für jedes Jahr angeben. Zu Frage 6: Für die Verjüngungs- und Holznutzungsplanung ist die Forsteinrichtung als mittelfristige Planung für einen 10-Jahreszeitraum primäre Planungsgrundlage. Das mit den zuständigen Naturschutzbehörden abgestimmte Ergebnis der Forsteinrichtung aus Verjüngungs- und Nutzungsplanung wurde mit Stichtag 01.01.2017 für den Landeswald bestätigt und sieht eine durchschnittliche jährliche geplante Holznutzung von 1.010.068 Erntefestmetern (Efm) vor. Die tatsächliche Holznutzung ergibt sich aus geplanten Nutzungen und Holzmengen, die auf Grund von Schadereignissen, (Insekten, Schnee, Sturm) zusätzlich genutzt werden. Im Einzelnen ergeben sich folgende Nutzungsmengen der Jahre 2012-2018. Der erhöhte Holzanfall im Jahr 2018 entstand durch die Sturmereignisse im Herbst des Jahres 2017. Jahr Plan (Efm) Ist (Efm) 2012 910.384 918.185 2013 944.109 1.041.686 2014 958.031 1.094.161 2015 1.001.541 1.057.212 2016 984.102 1.047.061 2017 1.013.124 1.033.208 2018 1.129.744 1.185.040 Frage 7: Wie und nach welchen Kriterien werden in Brandenburg die Holzvorräte gemessen ? Landtag Brandenburg Drucksache 6/10560 - 7 - Zu Frage 7: Die Holzvorräte in den Wäldern werden im Rahmen von betrieblichen Bestandesinventuren in der Forsteinrichtung gemessen, sofern die Forstbetriebe solche Inventuren durchführen. Dazu werden in der Regel die Bestandesgrundfläche und die mittlere Baumhöhe ermittelt und die Vorratswerte werden aus einem baumartenspezifischen Tabellenwerk (Ertragstafel) abgeleitet. Der Landeswald verfügt über ein digital gestütztes dynamisches Betriebswerk (Datenspeicher Wald 2 – DSW2), in dem die Holznutzung und die Waldverjüngung und damit die Änderung der Waldbestände nachvollzogen wird, so dass die Daten laufend aktuell gehalten werden. Eine betriebsbezogene Inventur zu einem Stichtag ist bei geeigneter Datenpflege damit im Landeswald nicht mehr erforderlich. Darüber hinaus werden im Rahmen von landesweiten Großrauminventuren Holzvorräte unabhängig von forstbetrieblichen Daten auf der Grundlage einer systematischen Stichprobe ermittelt. Die letzte landesweite Waldinventur (LWI) wurde 2012 durchgeführt. Dabei handelt es sich um ein repräsentatives Stichprobenverfahren mit einem Rasternetz von 2 x 2 km, mit dem unabhängig von der jeweiligen Waldeigentumsart repräsentative Walddaten ermittelt werden. Die nächste LWI ist für 2022 vorgesehen. Frage 8: Gibt es Zielzahlen für Holzvorräte? Wie hoch waren die Holzvorräte in den Jahren 2012 bis 2018? Zu Frage 8: Zielzahlen für Holzvorräte sind sowohl von standörtlichen und naturräumlichen Voraussetzungen, als auch vom aufstockenden Waldbestand und damit vom konkreten Ziel des Waldbesitzes abhängig. Es werden deshalb weder für den Landeswald noch für andere Waldeigentumsarten konkrete allgemeine Vorratsziele vorgegeben. Die LWI 2012 hat einen durchschnittlichen Holzvorrat (Vorratsfestmeter (Vfm)/ha) im Land Brandenburg von 272 Vfm/ha ermittelt. Der Holzvorrat beträgt für den Landeswald gemäß Forsteinrichtung 2017 für den Oberstand zum Stichtag 01.01.2017 im Durchschnitt 292 Vfm/ha. Frage 9: Wie haben sich die Einnahmen aus dem Rohholzverkauf im Zeitraum 2012 -2018 entwickelt? Bitte für die Jahre einzeln darstellen. Zu Frage 9: Der LFB hat die folgenden Holzeinnahmen erzielt. Jahr Erlöse (€) 2012 47.091.419 2013 44.392.942 2014 53.011.969 2015 52.373.200 2016 49.058.777 2017 46.895.620 2018 52.188.495 Frage 10: Kommen im Forstbetrieb Pferde zum Einsatz? Wenn ja für welche Arbeiten, aus welchen Gründen, in Fremd- oder Eigenleistung? Zu Frage 10: Pferde kommen im LFB zur Holzrückung und im Zuge von Verjüngungsmaßnahmen (Bodenvorbereitung mit Pferdepflug und Saat) im Rahmen von bodenschonenden Wirtschaftsmaßnahmen zum Einsatz. Der LFB hat drei eigene Pferde, weshalb der Einsatz von Pferden vornehmlich in Fremdleistung erfolgt. Landtag Brandenburg Drucksache 6/10560 - 8 - Frage 11: In welcher Höhe wurden finanzielle Mittel für Wegeinstandsetzungsmaßnahmen und Wegeneubaumaßnahmen im Zeitraum 2012 bis 2018 eingesetzt? Bitte einzeln für die Jahre darstellen. Frage 12: Wie viele Kilometer Waldwege wurden wo im Zeitraum 2012 bis 2018 neu gebaut ? Frage 13: Wie erfolgt der Wegebau (Schichtenaufbau, Materialeinsatz, Breite, Belastungsgrenze )? Zu Fragen 11, 12 und 13: Ein Neubau von Waldwegen fand in den Jahren 2012 bis 2018 im Landeswald nicht statt, weshalb hier nur die Angaben für Wegeinstandsetzungsmaßnahmen aufgeführt werden. Wegeinstandsetzung Euro 2012 3.431.270 2013 3.834.571 2014 3.958.443 2015 3.864.754 2016 4.181.387 2017 3.617.649 2018 4.099.091 Grundlage des Waldwegebaus ist die Richtlinie für den ländlichen Wegebau (RLW) der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) in der Fassung von 2018. Für den Wegebau und die Wegeinstandhaltung im Landeswald wird sie in einzelnen Punkten durch die Betriebsanweisung über Waldwegebaumaßnahmen im Landeswald ergänzt. Frage 14: Wie hat sich der Waldumbau (Voranbau, Unterbau, Erstaufforstung) entwickelt? Bitte getrennt nach Landeswald, Privatwald und Körperschaftswald für die einzelnen Jahre 2012 bis 2018 absolut und relativ bezogen auf die gesamte Holzbodenfläche angeben. Zu Frage 14: Der aktiv betriebene Waldumbau, für den Haushalts- bzw. Fördermittel genutzt wurden, erfolgte in den Jahren 2012 bis 2018 auf 12.637 ha. Das sind ca. 1,2 % der Holzbodenfläche in Brandenburg. Hinzu kommen Waldflächen, die sich auf natürliche Weise zu Mischbeständen entwickeln oder ohne eine Inanspruchnahme von Fördermitteln zu Mischwald entwickelt werden. Die langanhaltende Trockenheit im Jahr 2018 führte allerdings dazu, dass die für den Herbst geplanten Maßnahmen verschoben wurden, was den Rückgang der umgesetzten Fläche im Jahr 2018 erklärt. Die Fläche der Erstaufforstungen (Neuanlage von Wald) beträgt im gleichen Zeitraum 117 ha, dieses ist aber kein Waldumbau und wird deshalb in der nachfolgenden Tabelle nicht berücksichtigt. Jahr Landeswald (ha) Privatwald (ha) Körperschaftswald (ha) Waldumbaufläche (ha) 2012 1.190 909 85 2.184 2013 1.156 1.190 65 2.402 Landtag Brandenburg Drucksache 6/10560 - 9 - 2014 1.372 686 40 2.098 2015 1.244 15 2 1.261 2016 1.302 667 60 2.029 2017 1.056 372 20 1.448 2018 845 360 10 1.215 Frage 15: In welchem Umfang wurden bisher bewirtschaftete Waldflächen im Zeitraum 2012 bis 2018 aus der Nutzung genommen bzw. wurden Nutzungseinschränkungen festgeschrieben ? Zu Frage 15: Im Zeitraum 2012 bis 2018 wurden ca. 500 ha Wald per Rechtsverordnung aus der Nutzung genommen. Es handelt sich hierbei insbesondere um kleinflächige Naturwälder für die Naturwaldforschung sowie um Flächen zur Sicherung der Kernzone des Biosphärenreservates „Flusslandschaften Elbe-Brandenburg“. Darüber hinaus werden ca. 6.000 ha Landeswaldflächen in Eigenbindung des LFB nicht bewirtschaftet. Es handelt sich hier um die für den Prozessschutz übernommenen Naturerbe-Flächen, um in Ausweisungsverfahren stehende Naturwaldflächen, um Biotopbaumareale der Richtlinie Methusalem 2 sowie um nicht betretbare bzw. nicht zu bewirtschaftende Waldflächen. Soweit erforderlich , wurden im Rahmen der Sicherung von FFH-Gebieten auch Nutzungseinschränkungen für den Landeswald in der jeweiligen NSG-Verordnung fixiert und in die Forsteinrichtung übernommen. Es handelt sich um ca. 40.000 ha. Frage 16: Wie viele Verwaltungsjagdbezirke, gemeinschaftliche Jagdbezirke und Eigenjagdbezirke gibt es in Brandenburg jeweils mit welcher Gesamtfläche? Zu Frage 16: Die Anzahl der im Land Brandenburg vorhandenen Jagdbezirke mit Stand Jagdjahr 2017/2018, kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Anzahl Hektar Verwaltungsjagdbezirke 198 273.725 Eigenjagdbezirke 1.419 628.700 Gemeinschaftliche Jagdbezirke 2.392 1.659.313 Frage 17: Wie entwickelte sich jeweils die Jagdstrecke (Rotwild, Damwild, Rehwild, Schwarzwild) in den Verwaltungsjagdbezirken, den gemeinschaftlichen Jagdbezirken und den Eigenjagdbezirken in den Jagdjahren 2011/12 bis 2017/18? Zu Frage 17: Eine Differenzierung zwischen den Strecken aus gemeinschaftlichen- und Eigenjagdbezirken kann nicht vorgenommen werden. Jagdjahr 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 Rotwild Land Bbg. gesamt 8.499 9.964 9.936 10.488 10.272 10.677 8.901 davon Verwaltungsjagd 1.699 2.180 2.232 2.277 2.262 2.049 1.582 Rehwild Land Bbg. gesamt 67.568 73.875 73.106 69.401 67.863 68.550 61.373 davon Verwal- 7.300 10.503 9.947 9.613 11.271 11.006 8.961 Landtag Brandenburg Drucksache 6/10560 - 10 - Jagdjahr 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 tungsjagd Damwild Land Bbg. gesamt 12.858 14.357 12.986 12.377 12.451 12.399 10.735 davon Verwaltungsjagd 2.673 2.948 2.647 2.485 2.601 2.381 2.078 Schwarzwild Land Bbg. gesamt 60.847 71.837 63.254 70.857 71.364 76.512 89.819 davon Verwaltungsjagd 5.616 7.011 6.102 7.292 7.708 8.023 9.280 Frage 18: Wie entwickelten sich die Wildschäden in den Verwaltungsjagdbezirken, den gemeinschaftlichen Jagdbezirken und den Eigenjagdbezirken im Zeitraum 2012 bis 2018? Wie bewertet die Landesregierung diese Entwicklung? Zu Frage 18: Die Entwicklung der Wildschäden wird nicht nach Jagdbezirken differenziert gemeldet. Die Forstbehörde hat im Jahr 2017 begonnen, im Rahmen einer regelmäßigen und im fünfjährigen Turnus wiederkehrenden Waldinventur die Beeinflussung der Waldvegetation durch verbeißende oder schälende Wildarten zu erheben. Diese Inventur erfolgt landkreisweise und ermöglicht den Dienststellen der beiden Behörden auf der Grundlage der erhobenen Daten und ihrer Auswertung beratend und anleitend gegenüber Waldbesitzenden und Jägerschaft tätig zu werden. Die Ergebnisse sind im Internet unter der Adresse https://forst.brandenburg.de/sixcms/detail.php/876931 einsehbar. Eine Auswertung der ersten beiden Landkreise Potsdam-Mittelmark und Oberhavel zeigt, dass vielerorts eine Verjüngung nur durch aufwändigen Wildschutz möglich ist. Frage 19: ln welchem Umfang hat der Landesbetrieb Forst Waldflächen erworben bzw. übertragen bekommen? Zu Frage 19: Seit Beginn der Bilanzierung im Jahr 2011 hat der Landesbetrieb Forst Brandenburg bis Ende 2018 Flächen im Umfang von 1.594 ha erworben. Darüber hinaus wurden Flächen im Umfang von 3.374 ha auf Grundlage des Vermögenszuordnungsgesetzes dem Landesbetrieb Forst unentgeltlich zugeordnet. Eine Aufteilung nach Nutzungsarten ist nicht zusammengefasst vorhanden. Es handelt sich jedoch überwiegend um Waldflächen. Frage 20: In welchem Umfang wurden Landeswaldflächen verkauft bzw. getauscht? Wenn ja, aus welchen Gründen? Zu Frage 20: Verkäufe von Flächen aus dem wirtschaftlichen Eigentum des LFB belaufen sich seit 2011 auf insgesamt 259 ha. Solche Verkäufe erfolgen ausschließlich zur Arrondierung von Flächen angrenzender Eigentümer, sofern es sich um landeseigene unwirtschaftliche Splitterflächen handelt, oder zur Beteiligung an infrastrukturellen Maßnahmen des Bundes, des Landes oder von Kommunen. Beim Flächentausch müssen mehrere Kategorien unterschieden werden. Im Zuge von Bodenordnungsverfahren (Abgang 1.210 ha; Zugang 1.327 ha) weist die Flächenbilanz ein positives Ergebnis von 117 ha aus. Bei notariellen oder freiwilligen Landtauschverfahren (Abgang 480 ha; Zugang 538 ha) beträgt der Flächengewinn zugunsten des LFB insgesamt 58 ha. Einen Sonderfall bei der Abgabe von Waldflächen stellt die abschließende Übertragung von 3.447 ha an die Stiftung Stift Neu- Landtag Brandenburg Drucksache 6/10560 - 11 - zelle dar, die im Jahr 2014 erfolgte. Frage 21: Welche Regelungen bzw. Kriterien sind zu beachten beim Kauf von Waldflächen (Privatwald/Landeswald/Körperschaftswald) durch Beamte, Bedienstete bzw. Angestellte des Landesforstbetriebes bzw. des Fachministeriums? Wie erfolgt die Kontrolle und gab es Verstöße? Zu Frage 21: Der Verkauf von Landeswald an Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes des Landes Brandenburg regelt sich nach den Festlegungen des § 57 LHO. Über den Umfang dieser Verfahren ist jährlich Bericht gegenüber dem MLUL zu erstatten. Frage 22: Wie viele Beschäftigte erhielten im Landesbetrieb Forst im Jahr 2018 aufgrund der Neuordnung von Aufgaben und Zuständigkeiten oder Altersabgängen veränderte Arbeitsverträge ? Bitte Anzahlen nach Gründen aufschlüsseln. Zu Frage 22: Im Jahr 2018 gab es keine grundsätzliche Neuordnung von Aufgaben und Zuständigkeiten im LFB und keine Änderung von Arbeitsverträgen. Frage 23: Wie viele Mehrarbeitsstunden wurden in welchen Arbeitsbereichen aufgrund welcher besonderen Arbeitssituation im Zeitraum 2015 bis 2018 geleistet? Zu Frage 23: Insbesondere Schadereignisse wie Waldbrände, Sturmschäden oder der Befall mit Schadinsekten können zu temporär erhöhtem Arbeitsaufkommen der Forstverwaltung führen. Da der LFB aber über eine weitgehende Gleitzeitregelung verfügt, werden diese Mehrarbeitsstunden durch Freizeitausgleich abgegolten. Eine konkrete Zuordnung von temporärer Mehrarbeit in Stunden zu bestimmten Aufgaben erfolgt nicht. Frage 24: Wie entwickelte sich in den Jahren 2015 bis 2018 der Krankenstand der Beschäftigten ? Bitte aufgliedern nach Aufgabenbereichen. Zu Frage 24: Die Entwicklung des Krankenstandes im LFB stellt sich wie folgt dar. Der Krankenstand kann nicht nach Aufgabenbereichen ermittelt werden. 2015 2016 2017 2018 LFB gesamt 26,3 28,7 32,1 30,6