Landtag Brandenburg Drucksache 6/10569 6. Wahlperiode Eingegangen: 07.02.2019 / Ausgegeben: 12.02.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4197 des Abgeordneten Jan-Ulrich Weiß (AfD-Fraktion) Drucksache 6/10365 „Brandenburg. Kann so einfach sein.“ Nach 28 Jahren Landesregierung durch die SPD - dauert es 30 Minuten bei Schulbusunfall bis zum Eintreffen der Einsatzkräfte Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Am 14. Januar 2019 ereignete sich gegen 07.55 Uhr, in der Uckermark, auf der L 15, Abschnitt 25, km 3,000 ein Verkehrsunfall, an dem ein mit ca. 20 Kindern besetzter Schulbus und ein Lkw beteiligt waren. Ein hinter dem Schulbus fahrender Pkw wurde durch Fahrzeugteile des Busses beschädigt. Der Notruf an die Polizei wurde um 07.59 Uhr abgesetzt. Um 08.30 Uhr traf ein Streifenwagen der Polizei Prenzlau an der Unfallstelle an. Eine halbe Stunde später. Frage 1: Wie ist das späte Eintreffen der eingesetzten Polizisten zu erklären (Bitte eine Abschrift des Notrufprotokolls, der Einsatzübermittlung und der Einsatzdokumentation der Funkbetriebszentrale für den gesamten Einsatzzeitraum und eine Kopie der Einsatzübersicht des eingesetzten Funkwagens anfordern.)? zu Frage 1: Am 14.01.2019 ereignete sich im Landkreis Uckermark auf der Landesstraße 15 ein Verkehrsunfall zwischen einem LKW und einem Bus. Beide Fahrzeuge berührten sich im Gegenverkehr, wobei jeweils die Außenspiegel der Fahrerseite sowie beim Bus die Seitenscheibe der Fahrertür zerbrachen. Darüber hinaus wurde ein hinter dem Bus fahrender PKW durch Glassplitter beschädigt. Der am Unfall beteiligte Bus, u. a. mit Kindern besetzt, war ein Linienbus der Uckermärkischen Verkehrsgesellschaft. Um 07:59 Uhr wählte der Fahrer des beschädigten PKW den polizeilichen Notruf. Der Anrufer teilte mit, dass der Busfahrer leicht verletzt sei, aber keinen RTW wünsche. Überdies sagte er zu, die Unfallstelle mit Hilfe eines Warndreiecks abzusichern. Der Notruf endete um 08:03 Uhr. Anschließend wurde die Polizeiinspektion über den Unfall in Kenntnis gesetzt und ein Streifenwagen beauftragt. Um 08:11 Uhr fuhr der eingesetzte Streifenwagen vom Standort der Polizeiinspektion Uckermark ohne Nutzung von Sonder- und Wegerechten los und traf um 08:28 Uhr am Unfallort ein. Nach Auswertung des Einsatzprotokolls und der Notrufauszeichnungen sind keine zeitlichen Verzögerungen der Beamten erkennbar. Frage 2: Wie viele besetzte Funkwagen standen zur Einsatzzeit in Prenzlau, Polizeiinspektion Uckermark zur Verfügung (Bitte Anzahl der Einsatzwagen gemäß Einsatzstufenplan , geplantem Dienst und tatsächlich besetzten Einsatzwagen für den Zeitraum von 07.00 Uhr bis 10.00 Uhr auflisten.)? Landtag Brandenburg Drucksache 6/10569 - 2 - zu Frage 2: Für den Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Uckermark waren im o. g. Zeitraum sechs Streifenwagen geplant und besetzt. Im Revierbereich Prenzlau wurden die geplanten zwei Streifenwagen wie vorgesehen besetzt und standen für die Bearbeitung zum Zeitpunkt des Anrufs wegen o. g. Verkehrsunfalls auf der L15 zur Verfügung. Frage 3: Wurde durch die Beteiligung eines besetzten Schulbusses, außerhalb einer geschlossenen Ortschaft, in einer Kurve, mehr als ein Funkwagen entsandt? Wenn nein, warum nicht? zu Frage 3: In der Bewertung der eingegangenen Erstinformationen war das Entsenden von mehr als einem Funkstreifenwagen nicht erforderlich. Die Unfallstelle konnte durch den Anrufer mittels Warndreieck abgesichert werden. Überdies wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Frage 4: Wurde durch die Beteiligung eines Schulbusses der Einsatz von Sonder- und Wegerechten in Anspruch genommen? Wenn nein, warum nicht? zu Frage 4: Nein, Sonder- und Wegerechte nahmen die Beamten nicht in Anspruch. Im vorliegenden Fall bildete den Einsatzanlass ein Verkehrsunfall mit leichtem Sachschaden. Der Busfahrer war durch Glassplitter leicht verletzt worden, wünschte jedoch ausdrücklich keinen Einsatz von Rettungskräften vor Ort. Verkehrsbeeinträchtigungen wurden durch den Anrufer ebenfalls nicht gemeldet. Im Ergebnis waren die Voraussetzungen für die Nutzung von Sonder- und Wegerechten nicht gegeben. Überdies wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Frage 5: Wie ist zu erklären, dass kein Rettungswagen an der Unfallstelle vor Ort war, obwohl die Verletzung des Schulbusfahrers bekannt war? zu Frage 5: Der Busfahrer lehnte gegenüber dem Anrufer als auch gegenüber den Polizeibeamten den Einsatz von Rettungskräften vor Ort ab. Zudem bestand mit Blick auf die Verletzungen keine Notwendigkeit der Verständigung von Rettungskräften durch das Einsatz - und Lagezentrum der Polizei (siehe Antwort zu den Fragen 1 und 4). Frage 6: Wurden die Personalien der im Schulbus mitfahrenden Kinder aufgenommen? zu Frage 6: Bei Eintreffen der Polizeibeamten vor Ort waren keine Fahrgäste mehr im Bus. Diese wurden bereits vor Eintreffen der Polizei durch einen Ersatzbus der Uckermärkischen Verkehrsgesellschaft weiterbefördert. Daher wurden keine Personalien erhoben. Bislang wird dies auch für die weitere Bearbeitung des Verkehrsunfalls als nicht erforderlich erachtet. Frage 7: Wurden die Schulen der Kinder zeitnah informiert, um dort auf verspätete Schockreaktionen zu achten? zu Frage 7: Es erfolgte keine Information an die Schulen. Überdies wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. Frage 8: Wurden die Eltern der Kinder zeitnah über den Verkehrsunfall informiert? Landtag Brandenburg Drucksache 6/10569 - 3 - zu Frage 8: Die Eltern wurden nicht über den Verkehrsunfall informiert. Frage 9: Wann und in welcher Form fand eine Nachsorge, z. B. in Form von Gesprächen zum Unfall und zu eventuell erst später festgestellten Verletzungen statt und durch wen? zu Frage 9: Eine Nachsorge fand nicht statt. Frage 10: Durch wen wurde die Straßenwacht informiert? zu Frage 10: Der Polizei liegt zur Meldung an den Landesbetrieb Straßenwesen keine Information vor. Frage 11: Wie ist es zu erklären, dass die Straßenwacht und auch ein Ersatzbus der Uckermärker Verkehrsgesellschaft deutlich vor der Polizei eintrafen? zu Frage 11: Der Polizei liegt zur Meldung an den Landesbetrieb Straßenwesen keine Information vor (siehe Antwort zu Frage 10). Durch den Busfahrer wurde eigenständig ein Ersatzbus der Uckermärkischen Verkehrsgesellschaft organisiert. Frage 12: Wurden zum Verkehrsunfall eine Verkehrsunfallskizze und Fotos gefertigt? zu Frage 12: Im Rahmen der Verkehrsunfallaufnahme wurden eine Verkehrsunfallskizze und Fotos der Unfallstelle gefertigt.