Datum des Eingangs: 08.04.2015 / Ausgegeben: 13.04.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1057 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 405 des Abgeordneten Andreas Kalbitz der AfD-Fraktion Drucksache 6/875 Förderung von Regional- und Minderheitensprachen Wortlaut der Kleinen Anfrage 405 vom 16.3.2015 Förderung von Regional- und Minderheitensprachen Die Europäische Charta für Regional- und Minderheitensprachen, die 1999 von der Europäischen Union verabschiedet und auch von Brandenburg unterzeichnet wurde, verpflichtet die Länder Regional- und Minderheitensprachen zu erhalten. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Regional- und Minderheitensprachen werden vom Land Brandenburg in welchem Umfang gefördert (bitte Auflistung nach Projekt und Förderung)? 2. Welche weiteren Fördermaßnahmen plant das Land Brandenburg? 3. Hat das Land Brandenburg ein Konzept für die Umsetzung der europäischen Charta für Regional- und Minderheitensprachen? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Wissenschaft, For- schung und Kultur die Kleine Anfrage wie folgt: Die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen liegt in Verantwor- tung des Europarates und nicht wie vom Fragesteller vermutet der Europäischen Union. Unter den Schutz der Charta fallen in Deutschland die Minderheitensprachen Dänisch, Nord- und Saterfriesisch, Romanes, Ober- und Niedersorbisch sowie die Regionalsprache Niederdeutsch. Frage 1: Welche Regional- und Minderheitensprachen werden vom Land Brandenburg in wel- chem Umfang gefördert (bitte Auflistung nach Projekt und Förderung)? zu Frage 1: Für Niedersorbisch wurden konkrete Verpflichtungen nach Teil III der Charta über- nommen. Die Förderung der niedersorbischen Sprache ist im Land Brandenburg entsprechend gesetzlich durch die Landesverfassung, das Sorben/Wenden-Gesetz und weitere Rechtsvorschriften geregelt. Niederdeutsch ist in Brandenburg entspre- chend der allgemeinen Grundsätze und Ziele aus Teil II geschützt. Das Land finanziert Projekte für das Niedersorbische vorrangig durch die Beteiligung an der gemeinsam mit Sachsen und dem Bund mischfinanzierten Stiftung für das sorbische Volk. Der Brandenburger Anteil betrug im Jahr 2014 2,9417 Mio. €. Der Stiftungshaushalt umfasst insgesamt 17,8524 Mio. €. Die Stiftung gewährt aus die- sen Mitteln sowohl institutionelle Förderung für sorbische/wendische Institutionen, die dann wiederum sprachfördernde Projekte durchführen, als auch direkte Projektförde- rung. Zu den geförderten Institutionen und Verbänden zählen das Sorbische Natio- nalensemble, der Domowina-Verlag, das Sorbische Institut, die Domowina mit dem WITAJ-Sprachzentrum, das Deutsch-Sorbische Volkstheater, das Wendische Muse- um Cottbus/Chóśebuz und die Schule für niedersorbische Sprache und Kultur. Die Projektförderung der Stiftung bezog sich 2014 auf insgesamt 134 Projekte mit einer Fördersumme in Höhe von 917.890,99 €. Zusätzlich wird das Projekt "Effektive Ver- mittlung der niedersorbischen/wendischen Sprache im Kindertagesstättenbereich" des WITAJ-Sprachzentrums mit 10.000 € jährlich (bis 2014: 7.000 €) durch das Mi- nisterium für Bildung, Jugend und Sport gefördert. Am Institut für Sorabistik der Uni- versität Leipzig finanziert das Land eine Lehrkraft für besondere Aufgaben im Be- reich der niedersorbischen Sprachpraxis (Bestandteil der Lehrkräfteausbildung für das Fach Sorbisch/Wendisch an Brandenburger Schulen) im Umfang von 40.000 € jährlich mit. Eine vollständige Auflistung von Einzelprojekten im Sinne der Fragestellung ist nicht möglich, da Sprach- und Kulturförderung nicht immer zu trennen sind und der Bran- denburger Anteil durch die Mischfinanzierung von Bund, Freistaat Sachsen und Land Brandenburg einerseits und das Bundesländergrenzen übergreifende Agieren der sorbischen/wendischen Institutionen andererseits nicht vollständig erfasst werden kann. Zur Sprachförderung zählen zudem nicht nur Projekte, sondern auch weitere gesetz- lich definierte Aufgaben, deren Höhe, wie beispielsweise im Fall der Verwendung der zweisprachigen Ortsnamen bei der Beschriftung von Verkehrszeichen oder den sor- bischen/wendischen Unterrichtsangeboten in Schulen, nicht im Einzelnen darstellbar ist. Die Regionalsprache Niederdeutsch wird in Form von Einzelprojekten gefördert. Im Jahr 2014 wurde das Projekt „Niederdeutsch in Brandenburg“ mit 46.000 € mit Kul- turfördermitteln unterstützt. 2015 wird das 1. überregionale Platt-Festival am 14. Juni in Großderschau in Höhe von 1.680 € aus Landesmitteln gefördert. Weitere Projekte werden ehrenamtlich durchgeführt. Fragen 2 und 3: Welche weiteren Fördermaßnahmen plant das Land Brandenburg? Hat das Land Brandenburg ein Konzept für die Umsetzung der europäischen Charta für Regional- und Minderheitensprachen? zu Fragen 2 und 3: Für das Niedersorbische sind die Vorgaben der Sprachencharta zur Sprachförderung in der Landesgesetzgebung berücksichtigt und werden entsprechend in Zusammen- arbeit mit den sorbischen/wendischen Verbänden und Institutionen schrittweise um- gesetzt. Für das Niederdeutsche soll in Zukunft gemeinsam mit dem 2014 gegründeten Ver- ein für Niederdeutsch im Land Brandenburg e.V. nach Möglichkeiten der Sprachför- derung im Rahmen der durch den Landeshaushalt zur Verfügung stehenden Mittel gesucht werden.