Landtag Brandenburg Drucksache 6/10588 6. Wahlperiode Eingegangen: 11.02.2019 / Ausgegeben: 18.02.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4207 des Abgeordneten Andreas Kalbitz (AfD-Fraktion) Drucksache 6/10397 Nachfrage zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nummer 4108 - Durch Linksextremisten begangene Angriffe auf die Infrastruktur im Land Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Die Landesregierung teilte in ihrer Antwort mit, dass es seit 2014 sieben als linksextremistisch motiviert registrierte Angriffe auf Bahnanlagen im Land Brandenburg gegeben habe; davon allein drei im Jahr 2017. Anschlagsziel waren in der Mehrzahl der Fälle Kabelschächte. Die Ermittlungen in den vier Fällen von 2014 bis einschließlich 2016 seien bereits abgeschlossen, in den Fällen von 2017 dauerten die Ermittlungen noch an. Frage 1: Wurden in den vier mitgeilten Fällen aus den Jahren 2014 bis 2016 (Brandanschlag auf Kabelschacht bei Karstädt, Brandanschlag auf S-Bahnbrücke bei Hennigsdorf, versuchter Brandanschlag auf Kabelschacht bei Dallgow-Döberitz und Brandanschlag auf Kabelschacht bei Guben) Täter ermittelt? Wenn ja, kam es mittlerweile zu Verurteilungen (falls ja, bitte Strafe mitteilen)? Frage 2: Für den Fall, dass Täter ermittelt werden konnten: Waren die ermittelten Täter in der Vergangenheit bereits durch einschlägige politisch motivierte Delikte in Erscheinung getreten? Frage 3: Konnten in den drei Fällen aus dem Jahr 2017 (Brandstiftung an Schaltschrank der Deutschen Bahn AG bei Finkenkrug, Brandanschlag auf Kabelschacht bei Groß Behnitz und Brandanschlag auf Kabelschacht bei Nassenheide) Täter ermittelt werden? Wenn ja, traten diese vor der jeweiligen Tat schon durch politisch motivierte Straftaten in Erscheinung? (Bitte Delikte und jeweiligen Verfahrensstand angeben.) zu den Fragen 1 bis 3: Zu den benannten Straftaten konnten bislang keine Täter ermittelt werden. Frage 4: Hat die Landesregierung seit dem letzten mitgeteilten Anschlag im Dezember 2017 Maßnahmen ergriffen, um Bahnanlagen besser vor Anschlägen zu schützen? Landtag Brandenburg Drucksache 6/10588 - 2 - zu Frage 4: Es wird auf die Zuständigkeit der Bundespolizei verwiesen. Nach dem Gesetz über die Bundespolizei (BPolG) hat diese die Aufgabe, auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren , die den Benutzern, den Anlagen oder dem Betrieb der Bahn drohen oder beim Betrieb der Bahn entstehen oder von den Bahnanlagen ausgehen (§ 3 Absatz 1 BPolG). Die der Bundespolizei obliegenden Aufgaben der Gefahrenabwehr umfassen dabei auch die Verhütung von Straftaten (§ 1 Absatz 5 BPolG).