Datum des Eingangs: 08.04.2015 / Ausgegeben:13.04.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1059 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 368 der Abgeordneten Iris Schülzke fraktionslos Drucksache 6/800 Kosten bei Trichinenschau bei Wildschweinen Wortlaut der Kleinen Anfrage 368 vom 06.03.2015: Seit Jahren steigen die Kosten für die Pflichtige Trichinenschau beim Schwarzwild. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch sind die Kosten für die Trichinenschauen pro Tier in den einzelnen Landkreisen? (Bitte einzeln auflisten samt Entwicklung seit 2010) 2. Jäger berichten, dass Ihnen Fahrstrecken bis über 30 km Entfernung zugemutet werden. Ist es richtig dass es solche Fälle gibt und die Annahmezeiten in verschiedenen Fällen so geregelt sind, dass berufstätige Jäger gar nicht mehr in der Lage sind, diese Proben abzugeben? (bitte die Öffnungszeiten der einzelnen Annahmestellen aufführen) 3. Jäger berichten, dass die Erlegung eines Frischlings bis 20 kg regelmäßig mehr Kosten verursacht als durch den Erlös des Wildbretverkaufs hereinkommt. Besonders hinsichtlich der drohenden Gefahr der Afrikanischen Schweinepest sowie der Ausbreitung des Dunckerschen Muskelegels ist dies kontraproduktiv – es müssen dringend Anreize zur Frischlingsbejagung vor allen Dingen im Frühjahr und Sommer gesetzt werden. Wie will die Landesregierung dies erreichen? 4. Ist es aus Sicht der Landesregierung vertretbar, den Jägern die unverhältnismäßigen Kosten allein zuzuordnen und somit das Risiko einzugehen, dass die Jagd auf Frischlinge erst im Herbst intensiviert wird, wenn die Wildbretgewichte eine kostendeckende Vermarktung versprechen? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Den Landkreisen und kreisfreien Städten sind mit dem Gesetz zur Ausführung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches und weiterer Vorschriften (AGLFGB) u.a. auch die Aufgaben im Bereich Fleischhygiene, wie beispielsweise die Durchführung der Fleischuntersuchung einschließlich Trichinenuntersuchung, als Pflichtaufgaben nach Weisung übertragen worden. Frage 1: Wie hoch sind die Kosten für die Trichinenschauen pro Tier in den einzelnen Land- kreisen? (Bitte einzeln auflisten samt Entwicklung seit 2010) Frage: 2 Jäger berichten, dass Ihnen Fahrstrecken bis über 30 km Entfernung zugemutet werden. Ist es richtig dass es solche Fälle gibt und die Annahmezeiten in verschiedenen Fällen so geregelt sind, dass berufstätige Jäger gar nicht mehr in der Lage sind, diese Proben abzugeben? (bitte die Öffnungszeiten der einzelnen Annahmestellen aufführen) zu Frage 1 und 2: Der Landesregierung liegen aggregierte Daten dazu nicht vor. Frage 3: Jäger berichten, dass die Erlegung eines Frischlings bis 20 kg regelmäßig mehr Kosten verursacht als durch den Erlös des Wildbretverkaufs hereinkommt. Besonders hinsichtlich der drohenden Gefahr der Afrikanischen Schweinepest sowie der Ausbreitung des Dunckerschen Muskelegels ist dies kontraproduktiv – es müssen dringend Anreize zur Frischlingsbejagung vor allen Dingen im Frühjahr und Sommer gesetzt werden. Wie will die Landesregierung dies erreichen? Frage 4: Ist es aus Sicht der Landesregierung vertretbar, den Jägern die unverhältnismäßigen Kosten allein zuzuordnen und somit das Risiko einzugehen, dass die Jagd auf Frischlinge erst im Herbst intensiviert wird, wenn die Wildbretgewichte eine kostendeckende Vermarktung versprechen? zu Frage 3 und 4: Nach den Maßgaben von § 23 Bundesjagdgesetz (BJagdG) obliegt den Jagdausübungsberechtigten der Jagdschutz. Dieser stellt als Teil der Hege eine Verpflichtung aus § 1 Abs. 2 Satz 2 BJagdG dar. Dazu gehört auch der Schutz des Wildes vor Wildseuchen. Insoweit zählt es zu den gesetzlichen Aufgaben der Jagdausübungsberechtigten, durch eine intensive Bejagung des Schwarzwildes und insbesondere der Frischlinge auch präventiv zur Abwehr von Wildseuchen wie z. B. der Afrikanischen Schweinepest beizutragen.