Landtag Brandenburg Drucksache 6/10594 6. Wahlperiode Eingegangen: 13.02.2019 / Ausgegeben: 18.02.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4219 der Abgeordneten Dr. Andreas Bernig (Fraktion DIE LINKE) und Andrea Johlige (Fraktion DIE LINKE) Drucksache 6/10436 Straf- und Gewalttaten in Brandenburg nach dem Definitionssystem “Politisch motivierte Kriminalität - rechts” (PMK-rechts) - Dezember 2018 Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Die Zahl rechtsextremistisch motivierter Straf- und Gewalttaten in Brandenburg bewegt sich nach wie vor auf einem hohen Niveau. Die Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus und rechter Gewalt wird auch zukünftig ein Arbeitsschwerpunkt für alle demokratischen Kräfte sein. Um diese Arbeit in der Fläche zu erleichtern ist es notwendig, Brennpunkte rechtsextremistischer Gewalt möglichst zeitnah zu erkennen , um informiert und vorbereitet in die Auseinandersetzungen zu gehen. Frage 1: Wie viele Straftaten wurden im Dezember 2018 in dem Bereich “PMK-rechts” (Politisch motivierte Kriminalität - rechts) insgesamt registriert? Bitte aufführen nach: 1. Gewalttaten, 2. terroristischen Straftaten, 3. Störungen der Totenruhe, 4. Bildung einer kriminellen Vereinigung und 5. sonstigen Straftaten? zu Frage 1: Im Monat Dezember 2018 (Stand: 22.01.2019) wurden im Rahmen des „Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität“ (KPMD- PMK) 93 Politisch motivierte Straftaten im Phänomenbereich PMK-rechts- registriert. Der KPMD-PMK ist eine Eingangsstatistik und unterliegt deshalb bis zum jahresbezogenen Meldeschluss einer ständigen Aktualisierung aufgrund von Nachmeldungen/Korrekturen im Ergebnis der Ermittlungen in den relevanten Strafverfahren. Die nachfolgende Tabelle enthält eine dezidierte Aufstellung gemäß der Frage 1. Landtag Brandenburg Drucksache 6/10594 - 2 - Kategorie Anzahl der Fälle - Dezember 2018 Gewaltdelikte 4 Terroristische Straftaten 0 Störung der Totenruhe gem. § 168 StGB 0 Bildung einer kriminellen Vereinigung 0 Sonstige Straftaten 89 Gesamt 93 Frage 2: Um welche Gewalttaten - tabellarisch aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis, Datum, Herkunftsland der/s Opfer/s, Anzahl der Opfer und der Täter, Straftat nach dem Strafgesetzbuch - handelte es sich? Welche dieser Straftaten waren extremistisch ausgeprägt? Welchen Kategorien im Themenfeld Hasskriminalität (fremdenfeindlich, antisemitisch, Gewalt gegen Linke, Gewalt gegen sonstige politische Gegner) sind diese Taten zuzuordnen? zu Frage 2: Im Referenzzeitraum wurden vier politisch rechtsmotivierte Gewaltstraftaten erfasst. Alle Gewaltstraftaten wurden als extremistisch bewertet. Eine dezidierte Aufstellung zu den weiteren Punkten der Fragestellung ist der Anlage 1 zu entnehmen. Frage 3: Sind der Landesregierung terroristische Straftaten bekannt, die in den Phänomenbereich PMK-rechts- fallen? Wenn ja, um welche Taten, aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis und Datum, Herkunftsland der/s Opfer/s soweit möglich, Anzahl der Opfer und der Täter, eventuelle Organisation oder Kameradschaft, die hinter der Tat/den Tätern steht und um welche Straftat nach dem Strafgesetzbuch handelt es sich? zu Frage 3: Für den Monat Dezember 2018 wurden keine terroristischen Straftaten gemeldet , die in den Phänomenbereich PMK-rechts- fallen. Frage 4: Sind der Landesregierung Störungen der Totenruhe bekannt geworden, die in den Phänomenbereich PMK-rechts- fallen? Wenn ja, um welche Taten, aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis und Datum, Anzahl der Täter, eventuelle Organisation oder Kameradschaft, die hinter der Tat/den Tätern steht, handelt es sich? zu Frage 4: Für den Monat Dezember 2018 wurde keine Straftat gemäß § 168 StGB (Störung der Totenruhe) im Phänomenbereich PMK-rechts- registriert. Frage 5: Sind der Landesregierung die Bildungen terroristischer und/oder krimineller Vereinigungen bekannt, die in den Phänomenbereich PMK-rechts- fallen? Wenn ja, um welche Vereinigungen handelt es sich hierbei? Bitte aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis, Datum des Bekanntwerdens. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über die Vernetzungen bzw. personellen Überschneidungen zu anderen rechten Strukturen, wie rechten Kameradschaften, Parteien o. ä.? zu Frage 5: Im Phänomenbereich PMK-rechts- liegen für den Monat Dezember 2018 keine Erkenntnisse im Zusammenhang mit der Bildung bzw. Existenz von terroristischen und/oder kriminellen Vereinigungen im Land Brandenburg vor. Landtag Brandenburg Drucksache 6/10594 - 3 - Frage 6: Aus welchen Straftaten setzen sich die “sonstigen Straftaten” im Phänomenbereich PMK-rechts- zusammen? Wie viele Delikte gab es in den jeweiligen Kategorien im Dezember 2018? zu Frage 6: Die nachfolgende Auflistung enthält eine Aufschlüsselung der in Beantwortung der Frage 1 aufgeführten 89 „sonstigen Straftaten“. Bezeichnung der Straftat Verletzte Rechtsnorm Anzahl der Fälle Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB 73 Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB 1 Volksverhetzung § 130 StGB 6 Beleidigung § 185 StGB 5 Sachbeschädigung § 303 StGB 1 Verstöße gg. das Straßenverkehrsgesetz 1 Verstöße gg. das Versammlungsgesetz 2 Anzahl der sonstigen Delikte im Land BB 89 Frage 7: Wie viele Nachmeldungen rechtsextremistisch motivierter Straftaten gab es bis zum 31. Dezember für das Jahr 2018? zu Frage 7: Es wurden bis zum Zeitpunkt dieser Erhebung für die Monate Januar bis November 2018 insgesamt 191 Straftaten nachgemeldet. Frage 8: Wie viele dieser nachgemeldeten Straftaten waren Gewalttaten? Bitte aufgeschlüsselt nach Ort, Delikt, Tatzeit, Tatort, Landkreis, Herkunftsland der/s Opfer/s, Anzahl der Opfer und der Täter, Tat nach dem Strafgesetzbuch angeben. Welche dieser Straftaten waren extremistisch ausgeprägt? Welchen Kategorien im Themenfeld Hasskriminalität (fremdenfeindlich, antisemitisch, Gewalt gegen Linke, Gewalt gegen sonstige politische Gegner) sind diese Taten zuzuordnen? zu Frage 8: Bei den in der Antwort zu Frage 7 aufgeführten nachgemeldeten Straftaten handelt es sich in 16 Fällen um Gewaltstraftaten. Zu 15 Fällen wurde bereits berichtet (KA Nr. 3426, Anlage 2, KA Nr. 3505, Anlage 2, KA Nr. 3693, Anlage 2, KA 3920, Anlage 2, KA 4007, Anlage 2 und KA 4079, Anlage 2). Eine dezidierte Aufstellung zu den Punkten der Fragestellung für den aktuell als extremistisch bewerteten Fall, ist der Anlage 2 dieser Anfrage zu entnehmen. Anlage/n: 1. Anlage 1 2. Anlage 2 Stand 22.01.2019 Anlage 1 KA 4219 lfd. Nr. Tatzeit Delikt (§§) Tatort Landkreis/kreisfreie Stadt Themenfelder Anzahl der ermittelten Tatverdächtigen Anzahl der ermittelten Opfer Herkunftsland der Opfer 1 01.12.2018 224 Spremberg Spree-Neiße gegen Asylbewerber/Flüchtlinge, fremdenfeindlich, Rassismus 1 1 Syrien 2 03.12.2018 224 Boitzenburger Land Uckermark gegen Asylbewerber/Flüchtlinge, fremdenfeindlich 3 1 Afghanistan 3 06.12.2018 224 Cottbus Cottbus gegen Asylbewerber/Flüchtlinge, fremdenfeindlich 1 1 Syrien 4 23.12.2018 223 Frankfurt (Oder) Frankfurt (Oder) gegen Asylbewerber/Flüchtlinge, fremdenfeindlich, Verherrlichung/Propaganda 0 1 Afghanistan Politisch motivierte Kriminalität -rechtszu Frage 2: Gewaltdelikte -rechts- Stand 22.01.2019 Anlage 2 KA 4219 lfd. Nr. Tatzeit Delikt (§§) Tatort Landkreis/kreisfreie Stadt Themenfelder Anzahl der ermittelten Tatverdächtigen Anzahl der ermittelten Opfer Herkunftsland der Opfer 1 16.11.2018 223 Potsdam Potsdam fremdenfeindlich,antisemitisch 1 1 Deutschland Politisch motivierte Kriminalität -rechtszu Frage 8: Nachmeldungen Gewaltdelikte -rechts-