Landtag Brandenburg Drucksache 6/10595 6. Wahlperiode Eingegangen: 12.02.2019 / Ausgegeben: 18.02.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4190 des Abgeordneten Carsten Preuß (Fraktion DIE LINKE) Drucksache 6/10338 Putenmastanlage in Roddahn Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Im Jahr 1999 und im Jahr 2001 wurden jeweils eine Putenmastanlage in Roddahn, Ortsteil Neustadt (Dosse), in Betrieb genommen. Seit Jahren beklagen die Anwohner*innen überhöhte Geruchsimmissionen und Tierleiden. Im Jahr 2016 hat das Landesamt für Umwelt (LfU) eine nachträgliche Anordnung zur Reduktion der Geruchsimmissionen auf einen Immissionswert von 0,2 (gemäß Geruchsimmissions- Richtlinie) erlassen. Presseberichten zufolge ist der Betreiber gerichtlich gegen die nachträgliche Anordnung vorgegangen. Ich frage die Landeregierung: 1. Wurden die ursprünglichen Auflagen zur Genehmigung der beiden Anlagen jeweils erfüllt? Wenn ja, wann und durch welche Maßnahmen? zu Frage 1: Die Auflagen der Genehmigungen wurden durch Herstellung der Anlage entsprechend den Nebenbestimmungen des Genehmigungsbescheides erfüllt. Dies wurde mit Erstrevision nach Abschluss der Errichtung am 27.07.2010 festgestellt. Die Nebenbestimmung Nr. 5.3 zur Einhaltung von Geruchshäufigkeiten wurde ausweislich der in den Jahren 2013 bis 2015 erstellten externen Geruchsgutachten nicht erfüllt. Die Auflage 5.4 zu Ableitbedingungen der Stallentlüftung wurde durch Unterschreitung der geforderten Höhe der Abluftschächte nicht eingehalten. 2. Wie ist der Stand der Umsetzung der nachträglichen Anordnung? Wann wurden welche Maßnahmen umgesetzt? Welche Maßnahmen stehen ggf. noch aus und wann werden diese umgesetzt? zu Frage 2: Bisher wurden keine Maßnahmen umgesetzt, da die nachträgliche Anordnung des Landesamtes für Umwelt (LfU) nicht bestandskräftig ist. Ein Widerspruch des Betreibers gegen die Anordnung wurde unter Anordnung der sofortigen Vollziehung zurückgewiesen . Hiergegen sind derzeit ein Klageverfahren in der Hauptsache und ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage beim Verwaltungsgericht Potsdam anhängig , so dass das LfU derzeit an einer Durchsetzung der nachträglichen Anordnung mit Mitteln des Verwaltungszwangs gehindert ist. Die Umsetzung der Maßnahmen kann daher erst nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts erfolgen. Landtag Brandenburg Drucksache 6/10595 - 2 - 3. Wurde der Geruchsimmissionswert für eine Dorfstruktur von 0,15 gemäß Geruchsimmissions -Richtlinie bzw. der nachträglichen Anordnung in Höhe von 0,2 im Jahr 2017 und im Jahr 2018 überschritten? Wenn ja in welchem Ausmaß? zu Frage 3: Aufgrund der gutachterlich festgestellten erheblichen Überschreitungen der Geruchsimmissionshäufigkeiten in den Jahren 2013 bis 2015 und des unveränderten Anlagenbetriebes ist auch für die Jahre 2017 und 2018 von unveränderten Geruchshäufigkeiten auszugehen. Aufgrund der anhängigen Gerichtsverfahren wurden keine weiteren externen Begutachtungen zu Geruchsimmissionen beauftragt. Die Kontrollen an der Anlage durch das Landesamt für Umwelt am 25.05.2018 und 12.06.2018 ergaben eine geringe Geruchsbelastung im Umfeld. 4. Liegt eine überdurchschnittliche hohe Krankheitsrate mit Atemwegserkrankungen bei den Schülern der Schule in Roddahn vor? zu Frage 4: Eine zentrale Erfassung der Erkrankung von Schülerinnen und Schülern erfolgt nicht. Der Landesregierung liegen daher keine Informationen hierzu vor. 5. Was ergaben die tier- und veterinärärztlichen Kontrollen in 2017 und 2018? Bitte auflisten , wann, welche Kontrollen durchgeführt wurden und mit welchen Ergebnissen. zu Frage 5: Die Frage des Abgeordneten wird so aufgefasst, dass die in 2017 und 2018 durchgeführten tierschutzrechtlichen Kontrollen und in deren Rahmen festgestellte Verstöße aufzuführen sind. Nach Angaben des Amtes für Verbraucherschutz und Landwirtschaft des Landkreises Ostprignitz-Ruppin erfolgten in den Jahren 2017 und 2018 in den zwei Putenmastanlagen in Roddahn die in der Tabelle aufgeführten tierschutzrechtlichen Kontrollen/Betriebsbesuche . Sanktionsrelevante, tierschutzrechtliche Verstöße wurden bei keiner dieser Kontrollen festgestellt. Datum Betrieb Datum Betrieb 2017 2018 29.01.2017 Gut Jäglitz Farm Roddahn 07.04.2018 Gut Jäglitz Farm Roddahn 07.03.2017 Gut Jäglitz Farm Roddahn 09.04.2018 Gut Jäglitz Farm Roddahn 12.03.2017 Gut Jäglitz Farm Roddahn 11.04.2018 Gut Jäglitz Farm Roddahn 17.06.2017 Gut Jäglitz Farm Roddahn 19.07.2018 Gut Jäglitz Farm Roddahn 14.07.2017 Gut Jäglitz Farm Roddahn 20.08.2018 Gut Jäglitz Farm Roddahn 19.07.2017 Gut Jäglitz Farm Roddahn 03.12.2017 Gut Jäglitz Farm Roddahn 22.01.2018 Für‘ s Tier GmbH 24.04.2018 Für' s Tier GmbH 21.04.2017 Für' s Tier GmbH 30.05.2018 Für' s Tier GmbH 05.09.2017 Für' s Tier GmbH 07.10.2018 Für‘ s Tier GmbH Landtag Brandenburg Drucksache 6/10595 - 3 - 6. Was ergaben die Kontrollen des Überwachungsreferats des LfU in 2017 und 2018? Bitte auflisten. zu Frage 6: Im Jahr 2017 wurden keine Anlagenkontrollen vorgenommen. Zu 2018 siehe Frage 3.