Landtag Brandenburg Drucksache 6/10596 6. Wahlperiode Eingegangen: 11.02.2019 / Ausgegeben: 18.02.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4199 des Abgeordneten Christoph Schulze (fraktionslos) Drucksache 6/10376 Öffentlichkeitswirksame Übergabe von Förderbescheiden Namens der Landesregierung beantwortet der Chef der Staatskanzlei die Kleine Anfrage wie folgt: In den letzten Monaten fällt auf, dass Minister und Staatsekretäre „fast täglich“ Fördermittelbescheide für Freiwillige Feuerwehren, Schulen etc. übergeben. Man wundert und fragt sich schon, ob nicht „mit der Post schicken“ billiger wäre. Vor allen Dingen in Anbetracht der Tatsache, der vielen ungelösten Probleme in allen Ministerien und nachgeordneten Behörden, die immer wieder in den Fachausschüssen des Landtags, mündlichen Anfragen im Landtagsplenum, Tagesordnungspunkten im Landtag und Kleine Anfragen offenbar werden, fragt man sich, ob es nicht besser wäre, wenn Minister und Staatssekretäre in ihren Ministerien anwesend wären, um sich im Rahmen ihrer Verantwortung der Klärung dieser Probleme und durch die Anleitung ihrer Mitarbeiter zu kümmern. Stattdessenn sehen wir einen Fördermittelbescheidübergabetourismus von Ministern und Staatssekretären . Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Fördermittelbescheide wurden im Jahr 2015, 2016, 2017 und 2018 durch Mitglieder der Landesregierung (Minister, Staatssekretäre, Abteilungsleiter) jeweils aus der Staatskanzlei, aus dem Ministerium des Innern und für Kommunales, aus dem Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz, aus dem Ministerium der Finanzen, aus dem Ministerium für Wirtschaft und Energie, aus dem Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft, aus dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, aus dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur aus dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie sowie aus dem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung direkt übergeben? Bitte als Tabelle angeben mit Datum, Betreff, wer, Fördermittelhöhe. zu Frage 1: Die Art der Übermittlung eines Förderbescheides ist für das Zuwendungsverfahren ohne Bedeutung und wird deshalb in der Regel im Zuwendungsverfahren nicht erfasst . 2. Weshalb konnten die Fördermittelbescheide nicht per Post geschickt werden? Landtag Brandenburg Drucksache 6/10596 - 2 - zu Frage 2: Die weitaus größte Anzahl der Förderbescheide wird postalisch übermittelt. Sofern die Übergabe von Förderbescheiden durch Minister oder Staatssekretäre erfolgt, hat dies in der Regel einen eher symbolischen Charakter. Es ist ein Ausdruck der Wertschätzung der Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung gegenüber den Fördermittelempfängern . Im Übrigen ist die persönliche Übergabe auch Teil der Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung . Diese ist - bei Wahrung des Neutralitätsgebotes - verfassungsmäßig geboten, da so das Volk als Träger der Staatsgewalt (Art. 2 der Landesverfassung) über Maßnahmen des Verfassungsorgans Landesregierung unterrichtet wird. Eine systematische Erfassung der Übergabe von Förderbescheiden durch Minister oder Staatssekretäre erfolgt allerdings auch im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit nicht.