Landtag Brandenburg Drucksache 6/10597 6. Wahlperiode Eingegangen: 13.02.2019 / Ausgegeben: 18.02.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4201 des Abgeordneten Detlef Baer (SPD-Fraktion) Drucksache 6/10386 Insolvenz der Bäckereikette „Lila Bäcker“ Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Die Bäckereikette „Lila Bäcker“ hat Insolvenz angemeldet . Auch wenn der Verkauf weitergehen soll, sind durch die Insolvenz hunderte Arbeitsplätze gefährdet. Auch im Land Brandenburg verfügt das Unternehmen über viele Filialen. Medienberichten zufolge seien die Gehälter der Beschäftigten nur noch bis Ende Februar gesichert, da die Löhne für Dezember und Januar bereits durch das Insolvenzausfallgeld gezahlt worden seien. Frage 1: Wie viele Arbeitsplätze sind im Land Brandenburg durch die Insolvenz gefährdet? zu Frage 1: Aus den Presseberichten geht hervor, dass das Insolvenzverfahren für die Bäckereikette in Eigenverwaltung durchgeführt werden soll. Der Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Berlin-Brandenburg liegen gegenwärtig keine länderspezifischen Daten für das Land Brandenburg vor (Stand: 23.01.2019). Die Landesregierung verfügt aktuell über keine Erkenntnisse, in welchem Umfang Arbeitsplätze durch das Insolvenzverfahren gefährdet sind. Frage 2: Sind in der Vergangenheit Fördermittel des Landes an den „Lila Bäcker“ geflossen ? zu Frage 2: Nein. Frage 3: Welche Informationen hat die Landesregierung zur Sozialstruktur der betroffenen Mitarbeiter (Geschlecht, Alter, Qualifikation, Beschäftigungsverhältnis)? zu Frage 3: Der Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Berlin-Brandenburg liegen derzeit für das Land Brandenburg keine länderspezifischen Daten vor (Stand: 23.01.2019). Die Landesregierung verfügt aktuell über keine Erkenntnisse zur Sozialstruktur der betroffenen Mitarbeiter. Frage 4: Welche Möglichkeit zur Unterstützung der betroffenen Beschäftigten hat die Landesregierung ? Landtag Brandenburg Drucksache 6/10597 - 2 - zu Frage 4: Den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern steht ein Anspruch auf Insolvenzgeld zu. Das Insolvenzgeld sichert das Arbeitsentgelt für die dem Insolvenzereignis vorausgehenden letzten drei Monate der Beschäftigung. Weitere Unterstützungsmöglichkeiten werden von Seiten der Landesregierung derzeit nicht gesehen. Frage 5: Wie viele Auszubildende drohen durch die Insolvenz ihre Arbeitsplätze zu verlieren ? zu Frage 5: Im Land Brandenburg sind derzeit neun Ausbildungsverhältnisse bei den zuständigen Stellen eingetragen. Frage 6: Welche Möglichkeiten hat die Landesregierung, Auszubildende bei der Suche nach einem neuen Ausbildungsplatz zu unterstützen? zu Frage 6: Erste Ansprechpartner nach der Kündigung der Auszubildenden sind die jeweils zuständigen Kammern und die Bundesagentur für Arbeit. Die Ausbildungsberater /innen der Kammer beraten die Auszubildenden und helfen bei der Suche nach einem neuen Ausbildungsbetrieb. Flankierend kann über das Unterstützungsinstrument „Assistierte Ausbildung Brandenburg“ der Wechsel in einen neuen Ausbildungsbetrieb bzw. die Ausbildung im neuen Betrieb begleitet werden. Frage 7: Liegen der Landesregierung Erkenntnisse vor, dass bereits zu einem früheren Zeitpunkt eine Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens vorlag? zu Frage 7: Über frühere Zahlungsunfähigkeiten des Unternehmens liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor.