Datum des Eingangs: 08.04.2015 / Ausgegeben: 13.04.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1060 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 310 des Abgeordneten Henryk Wichmann der CDU-Fraktion Drucksache 6/676 Kontrollen und personelle Ausstattung der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter in Brandenburg Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 310 vom 23.02.2015: Die Überwachung von Lebens- und Futtermitteln sowie die Einhaltung der Tier- schutzbestimmungen bzw. der Vorgaben der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung in den tierhaltenden Betrieben sowie bei den Nutztierhaltern sind im Land Branden- burg unterschiedlich organisiert. Im Bereich der amtlichen Futtermittelüberwachung sind die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und kreis- freien Städte zuständig für die Kontrolle der Futtermittelherstellung auf der Stufe der landwirtschaftlichen Primärproduktion, die von den Landwirten zu beachtenden Füt- terungsvorschriften sowie für Landwirte, sofern sie selbst als Futtermittelhersteller oder Futtermittelhändler tätig sind. Das LUGV hingegen überwacht die Futtermittel- hersteller, die Händler von Futtermitteln, die Transporteure und Lagerhalter sowie die Futtermittelimporte. Die Lebensmittelüberwachung und -kontrolle erfolgt grundsätz- lich durch die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte, wobei die Zuständigkeit in erster Linie bei der obersten Landes- behörde liegt. Die labortechnische Untersuchung entnommener Futter- und Lebens- mittelproben erfolgt durch das Landeslabor Berlin-Brandenburg. Die Einhaltung tier- schutzrechtlicher Vorgaben wird ebenfalls durch die Veterinär- und Lebensmittel- überwachungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte kontrolliert und über- wacht, so auch in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung und bei Tierhaltern. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche einzelnen Kontrollen und Überwachungen führen die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte in den Bereichen Futtermittelüberwachung und Tierschutz in den Tierhaltungs- betrieben bzw. bei Tierhaltern konkret durch? (bitte auflisten) 2. In welcher Form und in welchem Umfang finden die Kontrollen durch die Ve- terinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte in den Tierhaltungsbetrieben und bei Tierhaltern i. d. R. statt? 3. Wie viele Tierhaltungsbetriebe bzw. Tierhalter wurden in den vergangenen 5 Jahren durch die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Land- kreise und kreisfreien Städte kontrolliert? (bitte nach Jahr und Landkreis auf- listen) 4. Wie oft wurden die jeweiligen Betriebe und Tierhalter in den letzten 5 Jahren durch die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte kontrolliert? (bitte nach Betriebsgröße, Jahr und Land- kreis auf-listen) 5. Welche jeweiligen Beanstandungen gab es durch die Veterinär- und Le- bensmittelüberwachungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte in den letzten fünf Jahren in den kontrollierten Tierhaltungsbetrieben bzw. bei Tier- haltern? 6. Wie stellte sich die Personalausstattung in den Veterinär- und Lebensmittel- überwachungsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte seit 2009 jeweils dar? (bitte jährliche Angaben ab 2009 jeweils zum Stichtag 01.01. und nach Landkreisen differenzieren) 7. Wie bewertet die Landesregierung die aktuelle personelle Ausstattung in den Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern der Landkreise und kreis- freien Städte bezüglich der gesetzlich vorgegebenen und somit pflichtigen Aufgaben sowie deren Umfang? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche einzelnen Kontrollen und Überwachungen führen die Veterinär- und Le- bensmittelüberwachungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte in den Berei- chen Futtermittelüberwachung und Tierschutz in den Tierhaltungsbetrieben bzw. bei Tierhaltern konkret durch? (bitte auflisten) zu Frage 1: Es werden grundsätzlich folgende Kontrollen durch die Veterinär- und Lebensmittel- überwachungsämter (VLÜÄ) durchgeführt: - Regelkontrollen (= planmäßige Kontrollen) sind risikoorientiert durchzuführen; sie finden unangemeldet statt, außer in Fällen, in denen eine vorherige Unterrichtung bzw. die Anwesenheit des/der für den Betrieb Verantwortlichen unabdingbar er- forderlich ist. Dabei ist sicherzustellen, dass das Zeitintervall zwischen den Kon- trollen nicht vorhersehbar ist und jährlich ein statistisch repräsentativer Teil der Tierhaltungen kontrolliert wird. - Nachkontrollen werden durchgeführt, wenn bei einer vorausgehenden Kontrolle Mängel festgestellt und Maßnahmen eingeleitet wurden, die eine kurzfristige Überprüfung erforderlich machen (z. B. Nachkontrolle zur Überprüfung der Um- setzung von fristgebundenen Auflagen nach Ablauf der Frist). - Kontrollen aus besonderem Anlass Ein besonderer Anlass liegt z. B. vor bei • Verdacht des Verstoßes gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen • wesentlicher Änderung der Tierhaltung (z. B. Anzeige bzw. Registrierung nach der Viehverkehrsverordnung). Eine Kombination der Kontrollarten ist möglich. Frage 2: In welcher Form und in welchem Umfang finden die Kontrollen durch die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte in den Tierhaltungsbetrieben und bei Tierhaltern i. d. R. statt? zu Frage 2: Die tierschutzrechtlichen Kontrollen der Nutztierhaltungen werden durch die zustän- digen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter (VLÜÄ) der Landkreise und kreisfreien Städte des Landes Brandenburg gemäß der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebens- mittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz (Kontrollverordnung) risikoorientiert überwacht. Tierhalter bei denen Ver- stöße festgestellt wurden, bekommen eine höhere Risikoeinstufung und werden so- mit häufiger kontrolliert. Die Risikobeurteilung durch die VLÜÄ erfolgt auf der Basis eines Erlasses des für Tierschutz zuständigen Ministeriums. Für die amtliche Futtermittelüberwachung der Primärerzeuger sind neben den o. g. Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern in drei Landkreisen und einer kreisfreien Stadt Landwirtschaftsämter zuständig. Im Rahmen der Überwachung werden risikobasiert alle den Futtermittelunternehmen unterstehenden Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen und die Einhaltung der Fütterungsvorschriften durch die Tierhalter überprüft. Das Verfahren der Risikobeurteilung für Futtermittelun- ternehmen wird gemäß Anlage 1a der AVV Rüb (2. AVV zur Änderung der AVV Rahmenüberwachung vom 14. August 2013) vorgenommen. Grundlage für die amtliche Futtermittelüberwachung ist das auf kritische Bereiche der Futtermittelkette ausgerichtete "Kontrollprogramm Futtermittel für die Jahre 2012 bis 2016". Dieses Kontrollprogramm ist zugleich ein wesentlicher Bestandteil des Mehr- jährigen Nationalen Kontrollplans (MNKP) zur Durchführung der Bestimmungen ge- mäß Artikel 41 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechtes sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz. Die Häufigkeit und die Art der planmäßigen Kontrollen sowie die Anzahl der zu untersuchenden Proben und die Analyseparameter richten sich nach dem o. g. bundeseinheitlichen Kontrollpro- gramm. Darüber hinaus werden in Brandenburg jedes Jahr anlassbezogene, landes- spezifische Kontrollschwerpunkte vorgegeben. Festgestellte Verstöße gegen das Futtermittelrecht können - je nach Schwere des Verstoßes - zu einer erhöhten Kon- trollfrequenz des jeweiligen Betriebes führen. Der Umfang der tierschutz- und futtermittelrechtlichen Kontrollen ist in den Antworten zu Frage 3 und 4 dargestellt. Frage 3: Wie viele Tierhaltungsbetriebe bzw. Tierhalter wurden in den vergangenen 5 Jahren durch die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und kreis- freien Städte kontrolliert? (bitte nach Jahr und Landkreis auflisten). zu Frage 3: Die Anzahl der Kontrollen der Tierhaltungsbetriebe bzw. Tierhalter der vergangenen 5 Jahre für Tierschutz sowie der Futtermittelunternehmen/Primärerzeuger für die amtliche Futtermittelüberwachung ist in den nachfolgenden Tabellen dargestellt. Der Anteil der Tierhalter an den Primärerzeugern beträgt im Landesdurchschnitt ca. 87 %. Für 2014 liegen die futtermittelrechtlichen Daten noch nicht vor. Landkreise/ kreisfreie Städte Anzahl der kontrollierten Tierhaltungsbetriebe bzw. Tierhalter im Bereich Tierschutz in Nutztierhaltungen 2010 2011 2012 2013 2014 BAR 131 87 155 131 106 EE 227 333 132 135 342 HVL 99 165 129 146 155 LDS 60 104 115 144 98 LOS 65 36 16 25 39 MOL 22 40 36 43 51 OHV 99 66 80 11 33 OPR 65 62 78 52 96 OSL 168 152 136 148 158 PM 5 14 18 29 39 PR 37 45 44 40 55 SPN 200* 185* 208* 159* 205* UM 111 136 96 125 203 TF 87 103 149 151 231 BRB 8 0 1 5 5 FF 43 40 26 21 26 P 7 16 1 16 7 *) Zahlen für Cottbus in SPN enthalten. Landkreise/ kreisfreie Städte Anzahl der kontrollierten Primärerzeuger/Futtermittelunternehmen im Bereich Futtermittelüberwachung 2010 2011 2012 2013 2014 **) BAR 82 137 195 171 EE 141 202 190 195 HVL 92 156 133 122 LDS 104 124 164 191 LOS 90 118 93 95 MOL 99 170 200 190 OHV 58 62 83 70 OPR 102 101 148 61 OSL 29 65 105 77 PM 89 131 100 138 PR 232 204 198 214 SPN 124 104 128 120 UM 176 159 148 132 TF 149 155 195 180 BRB 1 9 0 3 FF 2 4 4 6 P 10 13 6 6 CB 8 4 7 ***) **) Jahresstatistik 2014 liegt noch nicht vor. ***) Zahlen in SPN mit enthalten. Frage 4: Wie oft wurden die jeweiligen Betriebe und Tierhalter in den letzten 5 Jahren durch die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte kontrolliert? (bitte nach Betriebsgröße, Jahr und Landkreis auflisten) zu Frage 4: In Anbetracht des erheblichen Aufwandes zur Erfassung der Daten durch die VLÜÄ bezüglich tierschutzrechtlicher Kontrollen werden hier beispielhaft fünf Landkreise und eine kreisfreie Stadt dargestellt, wobei zusätzlich eine Differenzierung nach Tier- arten erfolgt. Diese Kontrollhäufigkeiten lassen sich grundsätzlich verallgemeinern. Rinderhaltung/Betriebsgröße: 1 bis 99 Tiere Landkreis/ kreisfreie Stadt Tierhalter Anzahl Anzahl der Kontrollen im jeweiligen Betrieb nach Jahren (Wie oft wurde der Betrieb kontrolliert?) 2010 2011 2012 2013 2014 BAR 111 31 23 43 29 29 EE 45 18 30 19 24 19 HVL 155 6 8 14 22 11 LDS 381 13 22 12 19 10 PR 34 10 13 10 6 6 FF (Oder) 1 2 2 1 1 2 Rinderhaltung/Betriebsgröße: 100 bis 499 Tiere Landkreis/ kreisfreie Stadt Tierhalter Anzahl Anzahl der Kontrollen im jeweiligen Betrieb nach Jahren (Wie oft wurde der Betrieb kontrolliert?) 2010 2011 2012 2013 2014 BAR 22 22 4 9 16 15 EE 16 9 8 7 10 10 HVL 77 0 17 20 11 9 LDS 43 2 6 5 3 13 PR 81 20 18 15 17 15 FF (Oder) keine - - - - - Rinderhaltung/Betriebsgröße: über 500 Tiere Landkreis/ kreisfreie Stadt Tierhalter Anzahl Anzahl der Kontrollen im jeweiligen Betrieb nach Jahren (Wie oft wurde der Betrieb kontrolliert?) 2010 2011 2012 2013 2014 BAR 15 12 16 7 17 14 EE 32 17 13 13 21 18 HVL 23 2 17 33 6 6 LDS 26 5 14 13 9 25 PR 22 3 5 2 8 11 FF (Oder) 4 8 8 4 4 8 Schweinehaltung/Betriebsgröße: 1 bis 999 Tiere Landkreis/ kreisfreie Stadt Tierhalter Anzahl Anzahl der Kontrollen im jeweiligen Betrieb nach Jahren (Wie oft wurde der Betrieb kontrolliert?) 2010 2011 2012 2013 2014 BAR 204 22 15 35 26 25 EE 9 1 6 1 5 2 HVL 161 7 14 14 10 4 LDS 231 1 7 19 6 11 PR 13 1 4 5 0 3 FF (Oder) 2 1 4 5 0 3 Schweinehaltung/Betriebsgröße: 1.000 bis 4.999 Tiere Landkreis/ kreisfreie Stadt Tierhalter Anzahl Anzahl der Kontrollen im jeweiligen Betrieb nach Jahren (Wie oft wurde der Betrieb kontrolliert?) 2010 2011 2012 2013 2014 BAR 9 8 13 5 7 4 EE 11 5 7 87 5 10 HVL 2 0 0 3 0 1 LDS 4 2 2 2 1 2 PR 9 0 1 2 4 2 FF (Oder) 1 0 1 2 4 2 Schweinehaltung/Betriebsgröße: über 5.000 Tiere Landkreis/ kreisfreie Stadt Tierhalter Anzahl Anzahl der Kontrollen im jeweiligen Betrieb nach Jahren (Wie oft wurde der Betrieb kontrolliert?) 2010 2011 2012 2013 2014 BAR 1 0 0 0 1 2 EE 8 3 6 11 1 6 HVL 2 1 1 0 2 1 LDS 1 0 1 1 1 0 PR 5 0 1 1 1 5 FF (Oder) 3 0 1 1 1 5 Legehennenhaltung/Betriebsgröße: 1 bis 350 Tiere Landkreis/ kreisfreie Stadt Tierhalter Anzahl Anzahl der Kontrollen im jeweiligen Betrieb nach Jahren (Wie oft wurde der Betrieb kontrolliert?) 2010 2011 2012 2013 2014 BAR 2.178* 30 25 40 30 47 EE 9 1 5 1 0 5 HVL 23 1 0 1 1 1 LDS 4.284* 3 0 1 3 0 PR keine - - - - - FF (Oder) keine - - - - - *) private Tierhalter enthalten Legehennenhaltung/Betriebsgröße: 351 bis 3.000 Tiere Landkreis/ kreisfreie Stadt Tierhalter Anzahl Anzahl der Kontrollen im jeweiligen Betrieb nach Jahren (Wie oft wurde der Betrieb kontrolliert?) 2010 2011 2012 2013 2014 BAR 18 0 0 3 3 0 EE 3 0 1 1 0 2 HVL 2 0 1 0 1 0 LDS 2 1 0 0 0 0 PR keine - - - - - FF (Oder) 1 2 2 1 1 2 Legehennenhaltung/Betriebsgröße: über 3.000 Tiere Landkreis/ kreisfreie Stadt Tierhalter Anzahl Anzahl der Kontrollen im jeweiligen Betrieb nach Jahren (Wie oft wurde der Betrieb kontrolliert?) 2010 2011 2012 2013 2014 BAR keine - - - - - EE 2 4 2 1 1 2 HVL 1 (Elterntiere) 0 4 1 1 4 LDS 25 3 6 10 0 6 PR 4 0 0 1 2 4 FF (Oder) keine - - - - - Masthühnerhaltung/Betriebsgröße: 1 bis 1.000 Tiere Landkreis/ kreisfreie Stadt Tierhalter Anzahl Anzahl der Kontrollen im jeweiligen Betrieb nach Jahren (Wie oft wurde der Betrieb kontrolliert?) 2010 2011 2012 2013 2014 BAR 2 0 0 0 0 0 EE keine - - - - - HVL keine - - - - - LDS keine - - - - - PR keine - - - - - FF (Oder) keine - - - - - Masthühnerhaltung/Betriebsgröße: 1.001 bis 100.000 Tiere Landkreis/ kreisfreie Stadt Tierhalter Anzahl Anzahl der Kontrollen im jeweiligen Betrieb nach Jahren (Wie oft wurde der Betrieb kontrolliert?) 2010 2011 2012 2013 2014 BAR 1 0 0 1 2 0 EE 1 7 8 8 6 7 HVL 1 0 4 4 0 0 LDS 2 26 24 45 16 17 PR 2 0 0 1 0 3 FF (Oder) keine - - - - - Masthühnerhaltung/Betriebsgröße: über 100.000 Tiere Landkreis/ kreisfreie Stadt Tierhalter Anzahl Anzahl der Kontrollen im jeweiligen Betrieb nach Jahren (Wie oft wurde der Betrieb kontrolliert?) 2010 2011 2012 2013 2014 BAR 1 1 2 1 1 0 EE 1 0 0 4 8 5 HVL keine - - - - - LDS 5 0 4 2 1 13 PR keine - - - - - FF (Oder) keine - - - - - Putenhaltung/Betriebsgröße: 1 bis 1.000 Tiere Landkreis/ kreisfreie Stadt Tierhalter Anzahl Anzahl der Kontrollen im jeweiligen Betrieb nach Jahren (Wie oft wurde der Betrieb kontrolliert?) 2010 2011 2012 2013 2014 BAR 23 1 3 3 0 2 EE keine - - - - - HVL 21 0 0 2 0 0 LDS 50 0 0 0 0 0 PR keine - - - - - FF (Oder) keine - - - - - Putenhaltung/Betriebsgröße: 1.001 bis 20.000 Tiere Landkreis/ kreisfreie Stadt Tierhalter Anzahl Anzahl der Kontrollen im jeweiligen Betrieb nach Jahren (Wie oft wurde der Betrieb kontrolliert?) 2010 2011 2012 2013 2014 BAR keine - - - - - EE 2 11 13 4 3 9 HVL keine - - - - - LDS 1 seit 09/14 - - - - 0 PR keine - - - - - FF(Oder) keine - - - - - Putenhaltung/ Betriebsgröße: über 20.000 Tiere Landkreis/ kreisfreie Stadt Tierhalter Anzahl Anzahl der Kontrollen im jeweiligen Betrieb nach Jahren (Wie oft wurde der Betrieb kontrolliert?) 2010 2011 2012 2013 2014 BAR 1 0 0 1 0 1 EE keine - - - - - HVL 1 0 0 6 0 0 LDS keine - - - - - PR keine - - - - - FF (Oder) keine - - - - - Entenhaltung/Betriebsgröße: 1 bis 1.000 Tiere Landkreis/ kreisfreie Stadt Tierhalter Anzahl Anzahl der Kontrollen im jeweiligen Betrieb nach Jahren (Wie oft wurde der Betrieb kontrolliert?) 2010 2011 2012 2013 2014 BAR 526* 15 15 19 17 16 EE keine - - - - - HVL 395* 4 5 6 6 2 LDS 855* 1 2 4 2 6 PR keine - - - - - FF (Oder) keine - - - - - *) private Tierhalter enthalten Entenhaltung/Betriebsgröße: 1.001 bis 20.000 Tiere Landkreis/ kreisfreie Stadt Tierhalter Anzahl Anzahl der Kontrollen im jeweiligen Betrieb nach Jahren (Wie oft wurde der Betrieb kontrolliert?) 2010 2011 2012 2013 2014 BAR 2 0 0 1 0 0 EE 2 2 2 1 1 1 HVL keine - - - - - LDS 1 10 11 9 7 8 PR keine - - - - - FF (Oder) keine - - - - - Die Kontrollhäufigkeit für futtermittelrechtliche Kontrollen wird risikobasiert nach An- lage 1a der AVV Rahmenüberwachung ermittelt. Die Berechnung des Gesamtrisikos eines Futtermittelunternehmens ergibt sich aus den durchgeführten Tätigkeiten im Bereich der Erzeugung, Herstellung, Lagerung sowie dem Inverkehrbringen von Fut- termitteln für Nutz- und Heimtiere sowie aus automatisch berechneten und manuell erfassten Risikomerkmalen nach einer durchgeführten Betriebskontrolle. Für die Ermittlung des Grundrisikos des Betriebes wird der zwischen Bund und Län- dern abgestimmte Kodierkatalog nach Artikel 19 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 183/2005 herangezogen. Die Tätigkeiten gemäß Kodierkatalog wurden für die Umsetzung der Risikobeurteilung weiter spezifiziert und fünf Risikogruppen (RBA 1 bis RBA 5) zuge- ordnet. RBA 1 stellt dabei das geringste und RBA 5 das höchste Risiko dar. Für jede Risikogruppe ist eine Startpunktzahl (S_RBA), eine maximale Punktzahl (M_RBA) sowie ein Punktefenster/Intervall (I_RBA) festgelegt worden. Bei einigen Futtermittel- Kodierungen erfolgt zusätzlich die Auswertung des Betriebssortimentes sowie weite- rer betriebsartenspezifischer Merkmale. Führt ein Betrieb mehrere Tätigkeiten durch, dann wird grundsätzlich die Betriebsart mit dem höchsten Risiko für die Berechnung herangezogen. Aus dem berechneten Gesamtrisiko ergibt sich die Kontrollfrequenz für den Futtermittelbetrieb. Betriebsgröße und vorhandener Tierbestand fließen als zwei Kriterien in die Risiko- bewertung mit ein, darüber hinaus werden Produktionsmenge, -spektrum des Betrie- bes, die betriebliche Eigenverantwortung des Futtermittelunternehmers sowie die Bewertung von Ergebnissen aus der amtlichen Futtermittelkontrolle zur Ermittlung der Kontrollhäufigkeit mit einbezogen. Daraus ergibt sich, dass die Primärerzeuger durchschnittlich alle zwei bis drei Jahre zu kontrollieren sind. Das wurde in der Regel in den letzten Jahren auch so vollzogen (siehe Tabelle). Für 2014 liegen die Zahlen noch nicht vor. Kreisfreie Stadt/Landkreis Kontrollhäufigkeit der Primärerzeu- ger/Futtermittelunternehmen pro Jahr 2010 2011 2012 2013 Brandenburg (St) 0,04 0,60 0,00 0,13 Cottbus (St) 0,28 0,18 0,17 Fusion mit SPN Frankfurt (Oder) 0,12 0,24 0,25 0,35 Potsdam (St) 0,26 0,28 0,08 0,11 Barnim 0,34 0,53 0,60 0,51 Dahme- Spreewald 0,62 0,54 0,39 0,42 Elbe-Elster 0,35 0,57 0,43 0,47 Havelland 0,41 0,76 0,33 0,35 Märkisch- Oderland 0,27 0,35 0,33 0,37 Oberhavel 0,21 0,23 0,28 0,23 Oberspreewald- Lausitz 0,27 0,46 0,33 0,26 Oder-Spree 0,36 0,53 0,22 0,24 Ostprignitz- Ruppin 0,28 0,15 0,23 0,07 Potsdam- Mittelmark 0,45 0,54 0,21 0,28 Prignitz 0,43 0,40 0,30 0,34 Spree-Neiße 0,55 0,51 0,49 0,37 Teltow-Fläming 0,48 0,54 0,40 0,43 Uckermark 0,41 0,38 0,20 0,19 Land Branden- burg 0,34 0,43 0,29 0,30 Frage 5: Welche jeweiligen Beanstandungen gab es durch die Veterinär- und Lebensmittel- überwachungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte in den letzten fünf Jahren in den kontrollierten Tierhaltungsbetrieben bzw. bei Tierhaltern? zu Frage 5: Bei den amtlichen Kontrollen in den letzten fünf Jahren wurden durch die VLÜÄ ins- besondere folgende tierschutzrechtliche Beanstandungen festgestellt: - ungenügende oder keine (Eigen-) Kontrollen - unvollständig oder keine Aufzeichnungen (Dokumentation) - mangelnde Bewegungsfreiheit - verschlissene Haltungseinrichtungen - nicht ausreichend gewartete automatische und mechanische Anlagen - Mängel in den baulichen Anlagen - falsches Lichtmanagement - fehlende tierärztliche Versorgung - unzureichender Pflegezustand - Futter- und/oder Wassermangel - zu hohe Besatzdichte - Eingriffe an Tieren - mangelhafte Kontrolle der Tiere - Mängel bei der Fütterungstechnik - nicht ausreichende Schadnager- und Schädlingsbekämpfung In der Futtermittelüberwachung waren insbesondere nachfolgend aufgeführte Bean- standungen zu verzeichnen: - Mängel in der Lagerung von Futtermitteln (Hygiene), inklusive bauliche Män- gel - Mängel Fütterungstechnik - Mängel in der Schadnager- und Schädlingsbekämpfung - Mängel in der Dokumentation der Schädlingsbekämpfung und des Biozidein- satzes, der Zu- und Abgänge von Futtermitteln, der Eigenkontrollen - Mängel des HACCP-Konzeptes beim Einsatz von Zusatzstof- fen/Vormischungen - Mängel in der mikrobiologischen Futterqualität - Mängel in der Rückverfolgbarkeit - Verstöße gegen die Kennzeichnungsvorschriften der VO (EG) Nr. 767/2009 und der VO (EG) Nr. 1831/2003 (Zusatzstoffe, Vormischungen) - Mängel bei den Kennzeichnungsvorschriften gentechnisch veränderter Fut- termittel - Werbung mit Gesundheitsbezug Frage 6: Wie stellte sich die Personalausstattung in den Veterinär- und Lebensmittelüberwa- chungsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte seit 2009 jeweils dar? (bitte jährliche Angaben ab 2009 jeweils zum Stichtag 01.01. und nach Landkreisen diffe- renzieren) zu Frage 6: Die VLÜÄ haben Daten zur Personalausstattung der letzten 5 Jahre übermittelt. Die Zahlen für 2014 liegen der Landesregierung derzeit noch nicht vor. Kreisfreie Stadt/Landkreis Anzahl der Bediensteten in den Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern 2009 2010 2011 2012 2013 Brandenburg (St) 10,0 10,0 10,0 10,0 10,0 Cottbus (St) 10,4 10,4 10,2 10,2 Fusion mit Spree-Neiße Frankfurt (Oder) 7,0 7,0 7,0 7,0 7,0 Potsdam (St) 10,0 11,0 13,0 14,0 14,0 Barnim 16,7 17,0 18,0 18,0 18,0 Dahme-Spreewald 21,0 23,0 23,0 23,0 23,0 Elbe-Elster 17,5 21,0 20,0 19,0 17,7 Havelland 18,0 19,0 19,0 19,0 18,0 Märkisch-Oderland 24,0 25,0 25,0 25,0 20,0 Oberhavel 16,0 18,0 18,0 17,0 17,0 Oberspreewald-L. 20,9 18,8 18,9 19,4 19,9 Oder-Spree 26,8 26,8 25,0 25,0 30,0 Ostprignitz-Ruppin 17,7 17,0 18,1 18,1 18,0 Potsdam-Mittelmark 20,5 20,2 21,2 23,2 23,7 Prignitz 48,8 43,2 43,2 40,0 39,2 Spree-Neiße 14,5 13,8 14,0 14,5 22,6* Teltow-Fläming 20,7 20,1 18,4 19,4 20,8 Uckermark 23,0 23,0 22,8 22,8 22,6 *) Zahlen von Cottbus enthalten Frage 7: Wie bewertet die Landesregierung die aktuelle personelle Ausstattung in den Veteri- när- und Lebensmittelüberwachungsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte bezüglich der gesetzlich vorgegebenen und somit pflichtigen Aufgaben sowie deren Umfang? zu Frage 7: Der Umfang der Personalausstattung für Kontrolltätigkeiten ist abhängig von der er- forderlichen Qualifikation des Personals, der Anzahl der Kontrollobjekte im Kreis und der durch den Kreis zu erstellenden Risikobewertung hinsichtlich der erforderlichen Häufigkeit der Kontrollen in den Betrieben. Vorgaben für die Qualifikation sowie Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Qualifi- kation (Schulungen) des Kontrollpersonals zur Sicherstellung einer sachgerechten amtlichen Kontrolle sind in der EU-Kontrollverordnung (Verordnung (EG) Nr. 882/2004) in Verbindung mit dem jeweiligen Fachrecht festgelegt. Insofern bestehen qualitative Anforderungen an das Kontrollpersonal, die in Verbin- dung mit der Anzahl und Größe der Kontrollobjekte in dem/der jeweiligen Land- kreis/kreisfreien Stadt und der durch das VLÜA zu erstellenden Risikobewertung Rückschlüsse auf das erforderliche Personal zulassen. Die personelle Ausstattung bezüglich der wahrzunehmenden Aufgaben und deren Umfang sind daher in Wahrnehmung ihrer Personalhoheit durch die Kreise selbst zu bewerten.