Landtag Brandenburg Drucksache 6/10638 6. Wahlperiode Eingegangen: 18.02.2019 / Ausgegeben: 25.02.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4217 des Abgeordneten Jan-Ulrich Weiß (AfD-Fraktion) Drucksache 6/10423 Demokratie und freie Meinungsäußerung - Ja - Nationalsozialistisches Gedankengut - Nein, danke Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Am 03.12.2018 fand in Templin eine Demonstration gegen den Migrationspakt statt. Eine Nachfrage bei der zuständigen Versammlungsbehörde der örtlichen Polizeidirektion ergab nur, dass ein junger Mann diese Demonstration angemeldet hat. Dieser sei aber keiner Partei zuzuordnen. Aussagen von Presse und Teilnehmern der Gegendemonstration, sowie andere Bürger, die im nahen Umfeld zum Demonstrationszug anwesend waren, widersprachen dem jedoch und gaben an, dass definitiv die NPD und der „3. Weg“ die eigentlichen Organisatoren der Demonstration waren. 1. Welche Erkenntnisse liegen die Landesregierung und den untergeordneten Behörden über den Anmelder, der die Demonstration gegen den Migrationspakt, am 03.12.2018, in 17268 Templin anmeldete, zu dessen Zugehörigkeit, zu politischen Organisationen vor? 2. Welche Erkenntnisse liegen die Landesregierung und den untergeordneten Behörden über den Anmelder, der die Demonstration gegen den Migrationspakt, am 03.12.2018, in 17268 Templin anmeldete, zu dessen persönlichem Umfeld, aus politischen Organisationen vor? zu den Fragen 1 und 2: Es handelt sich um einen Sachverhalt mit starkem lokalem Bezug. Durch die nach der Geschäftsordnung des Landtages vorgesehene Veröffentlichung der Daten wären diese unschwer der handelnden Person zuzuordnen: Mit Blick auf § 24 des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes (BbgDSG) in Verbindung mit Artikel 9 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) genießen diese höchst sensiblen Daten besonderen Schutz. Eine Auskunftserteilung ist der Landesregierung im Rahmen einer Kleinen Anfrage nicht möglich. 3. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse vor, welche politischen Parteien und Organisationen den Anmelder unterstützten? Wenn ja, bitte nach Zugehörigkeit und Form der Unterstützung (finanziell, organisatorisch) auflisten. zu Frage 3: Der Landesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor. Landtag Brandenburg Drucksache 6/10638 - 2 - 4. Welche Erkenntnisse lagen der Landesregierung beziehungsweise der Polizei, insbesondere zur Mobilisierung durch rechtsextreme Gruppierungen, im Vorfeld der Demonstration vor? zu Frage 4: Der Termin für die Demonstration wurde über verschiedene Medien wie WhatsApp, Facebook, Twitter verbreitet. Mobilisierungen im Vorfeld der Versammlung durch rechtsextreme Gruppierungen sind nicht bekannt. Im Zuge durchgeführter Recherchen in sozialen Netzwerken konnten Veranstaltungsflyer („Asylpolitik, Migrationspaket, Systemterror Stoppen“) festgestellt werden, die weder auf eine politische Organisation, Gruppierung hin- noch auf ein Impressum aufwiesen. 5. Wurde der Demonstration bei der Anmeldung behördliche Auflagen erteilt und wenn ja, welche? 6. Wurden diese Auflagen eingehalten und wenn nicht, wurden deswegen Ermittlungsverfahren eingeleitet (Bitte auflisten nach Tatbeständen.)? zu den Fragen 5 und 6: Es wurden keine Auflagen erteilt. 7. Wie viele Straftaten wurden insgesamt im Zusammenhang mit der Demonstration begangen (Bitte auflisten nach Anzahl der Beteiligten und Tatbeständen.)? zu Frage 7: Straftaten im Zusammenhang mit dem Versammlungsgeschehen wurden polizeilicherseits nicht registriert. 8. Mit vielen Einsatzkräften war die Brandenburger Polizei im Zusammenhang mit der Demonstration (inklusive der Voraufsicht und nach Beendigung) im Einsatz? Welche anderen Behörden des Landes Brandenburg oder des Bundes waren im Zusammenhang mit der Demonstration involviert (Bitte auflisten nach Dienststellen, Einheiten und Einsatzstärke.)? zu Frage 8: Es befanden sich 151 Kräfte der Landespolizei Brandenburg im Einsatz. 9. Wie viele Versammlungsteilnehmer waren nach Angaben der Polizei bei der Demonstration ? zu Frage 9: Es wurden ca. 100 Versammlungsteilnehmer registriert. 10. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung dazu vor, woher die Versammlungsteilnehmer anreisten (Bitte auflisten nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städten und soweit bekannt nach Teilnehmern aus anderen Bundesländern (nach diesen sortiert ).)? zu Frage 10: Die Teilnehmer der Versammlung rekrutierten sich überwiegend aus dem örtlichen rechten Spektrum (Templin, Prenzlau, Schwedt/Oder). 11. Liegen der Landesregierung gesicherte Erkenntnisse darüber vor, ob der „3. Weg“ diese Demonstration aktiv oder passiv unterstützt hat? Landtag Brandenburg Drucksache 6/10638 - 3 - 12. Liegen der Landesregierung gesicherte Erkenntnisse darüber vor, ob die NPD diese Demonstration aktiv oder passiv unterstützt hat? zu den Fragen 11 und 12: Es wird auf die Antwort zu den Fragen 3 und 10 verwiesen. Weitergehende Erkenntnisse liegen der Landesregierung nicht vor. 13. Wie schätzt die Landesregierung die Aussagen des „3. Weg“ auf deren Webseite ein, die diese Demonstration und deren Vorbereitungen betreffen? zu Frage 13: Auf der Webseite des „III. Weges“ wurde die Veranstaltung im Artikel „Aktiv in Templin“ erwähnt. Der kurze Bericht reiht sich ein in die Argumentationsmuster der Partei, die gekennzeichnet sind durch das Schüren von Ängsten gegen eine vermeintliche Überfremdung , Hetze gegen Migranten, Flüchtlinge und den politischen Gegner. 14. Wie schätzt die Landesregierung die Aussagen auf der Webseite von „Inforiot“ zu dieser Demonstration ein? zu Frage 14: Am 25.11.2018 wurde auf Inforiot ein Aufruf der Antifa Templin: „Templin: Aufruf zu Protest gegen Neonazi-Demonstration“ geteilt, welcher Bezug auf die Demonstration gegen den Migrationspakt am 03.12.2018 in Templin nimmt. Die Einschätzung, dass an der Demonstration wahrscheinlich auch Personen teilnahmen, die dem rechtsextremistischen Personenpotential zugerechnet werden, kann von der Landesregierung bestätigt werden.