Landtag Brandenburg Drucksache 6/10644 6. Wahlperiode Eingegangen: 19.02.2019 / Ausgegeben: 25.02.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4210 des Abgeordneten Péter Vida (fraktionslos) Drucksache 6/10416 Ergebnisse Windkrafterlass vom 14.12.2017 Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Der genannte Windkrafterlass ist nun schon über ein Jahr gültig. Am 15.12.2018 sollte ein Bericht des LfU zu den gewonnenen Vollzugserfahrungen vorliegen. Weiterhin sollten die Vorschläge zur Aktualisierung der Anforderungen an die Geräuschimmissionsprognose und an die Nachweismessungen von Windkraftanlagen vorliegen. Nach meiner Kenntnis liegen genannte Dokumente bis zum heutigen Tag nicht vor. Frage 1: Warum liegen diese genannten Dokumente nicht vor? Frage 2: Wann ist mit einem Vorliegen zu rechnen sein? zu Frage 1 und 2: Der Bericht liegt dem Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft entsprechend der Festlegung des Erlasses seit dem 14.12.2018 vor. Darin vorgeschlagene Anpassungen zur Berücksichtigung der Unsicherheit der Emissionsdaten bei Herstellerangaben (Anhang zum Erlass, Ziffer 3 a), zur Berechnung der oberen Vertrauensbereichsgrenze des Gesamtimmissionspegels (Anhang, Ziffer 3 e) und f)) sowie zur Rundung des Beurteilungspegels einschließlich der oberen Vertrauensbereichsgrenze nach DIN 1333 Ziffer 4.5.1 (Anhang, Ziffer 2) wurden mit Erlass vom 16.01.2019 bereits umgesetzt (siehe: https://mlul.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.288480.de).