Landtag Brandenburg Drucksache 6/10647 6. Wahlperiode Eingegangen: 20.02.2019 / Ausgegeben: 25.02.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4224 der Abgeordneten Raik Nowka (CDU-Fraktion) und Prof. Dr. Michael Schierack (CDU- Fraktion) Drucksache 6/10443 Zuständigkeiten und Arbeitsweise der Krebsregister im Land Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Das Melden, Speichern und Verarbeiten von Daten von Patienten mit einer Krebserkrankung soll erheblich die Krebsforschung unterstützen. Nach Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind Krebsleiden die zweithäufigste Todesursache. In Brandenburg leben rund 79.000 Menschen, die mit einer Krebsdiagnose Erfahrung haben (02/2018). Das Land ist an zwei Krebsregistern beteiligt: 1. an dem Klinischen Krebsregister mit dem Land Berlin und 2. an dem Gemeinsamen epidemiologischen Krebsregister (GKR) mit den Ländern Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, den Freistaaten Sachsen und Thüringen. Das klinische Register dient vorrangig der Qualitätssicherung in der Versorgung krebskranker Menschen und das epidemiologische Krebsregister setzt sich vor allem mit der bevölkerungsbezogenen Analyse auseinander. Frage 1: Wie viele Menschen erkranken jährlich im Einzugsgebiet Brandenburg an Krebs? zu Frage 1: Im Durchschnitt der Jahre 2014/2015 hat das GKR für das Land Brandenburg 8.238 Neuerkrankungen bei Männern und bei Frauen 6.630 bösartige Tumorerkrankungen - ohne nicht-melanotischen Hautkrebs - registriert (C00-C97 nach ICD10, ohne C44 sonstige Hauttumoren, inklusive D09.0 und D41.4 - vgl. https://www.berlin.de/gkr/_assets/krebs_in_brandenburg_2014-2015.pdf). Frage 2: Gibt es regionale Unterschiede bei bestimmten Krebserkrankungen? zu Frage 2: Im Durchschnitt der Jahre 2014/2015 lagen die altersstandardisierten Krebsneuerkrankungsraten (ESR) für Krebs insgesamt für Männer im Land Brandenburg bei 409,0 je 100.000 und für Frauen bei 305,6 je 100.000. Die Neuerkrankungsraten in den Landkreisen und kreisfreien Städten bewegen sich bei Männern im Bereich von 79 % bis 122 % und bei Frauen im Bereich von 89 % bis 122 % der Neuerkrankungsrate des Landes . Signifikante regionale Unterschiede hinsichtlich des Auftretens bestimmter Krebserkrankungen sind so allgemein nicht identifizierbar. Im gesamtdeutschen Vergleich ist die Krebsneuerkrankungsrate in Brandenburg sowohl bei Männern (-9 %) als auch bei Frauen (-11%) niedriger. Landtag Brandenburg Drucksache 6/10647 - 2 - Frage 3: Welche Krebsformen treten wie häufig auf? (Mit der Bitte um Unterteilung nach Frauen und Männern?) zu Frage 3: Die häufigsten Krebsneuerkrankungen im Diagnosezeitraum 2014/2015 bei Männern betrafen Prostata (21 % Anteil an allen Krebsneuerkrankungen), Lunge (15 %) und Darm (13 %). Bei Frauen sind es Brustdrüse (30 %), Darm (12 %) und Lunge (8 %). Somit entfällt sowohl bei Männern als auch bei Frauen etwa die Hälfte aller Krebsneuerkrankungen auf die jeweils drei häufigsten Krebsarten. Frage 4: Welche Krebsformen treten in Ihrer Entwicklung häufiger/ seltener auf und worin bestehen Ursachen hierfür? zu Frage 4: Die Inzidenztrends der häufigsten Lokalisationen sind in Brandenburg bei Männern im Zeitraum 2005-2015 jeweils rückläufig (Darm durchschnittlich jährlich - 3,1%, Lunge - 2,3%, Prostata - 4,3%). Bei Frauen sind unterschiedliche Verläufe zu registrieren (Darm Rückgang - 3,0%, Lunge Anstieg + 2,1%, Brustdrüse stabiler Verlauf). Mögliche Ursachen von Trendentwicklungen werden von Krebsregistern nicht registriert. Allgemein bekannt als mögliche Ursachen sind z.B.: Veränderungen im Lebensstil (Rauch-, Trink-, Ess- und Bewegungsgewohnheiten), Entdeckung, Einführung und Nutzung von Früherkennungs - und Präventionsmaßnahmen. Frage 5: Seit dem 01.07.2016 gilt der Staatsvertrag für das Klinische Krebsregister mit dem Land Berlin. Wie bewertet die Landesregierung, die Arbeit des Krebsregisters und wie stellt sich die Zusammenarbeit mit Berlin dar? zu Frage 5: Die Landesregierung bewertet die Arbeit des klinischen Krebsregisters positiv. Die Zusammenarbeit mit Berlin ist gut, auch wenn für die Qualität der Arbeit des klinischen Krebsregisters insbesondere die gute Zusammenarbeit mit den meldenden Ärzten ausschlaggebend ist, die zukünftig auch weiter ausgebaut werden soll. Frage 6: Welche Probleme beim Melden, Verarbeiten, Speichern und Auswerten der Daten sind der Landesregierung seither bekannt? zu Frage 6: Der Landesregierung sind keine Probleme beim Melden, Verarbeiten, Speichern und Auswerten der Daten bekannt. Frage 7: Sind der Landesregierung datenschutzrechtliche Probleme bei dem Melden von Krebserkrankungen bei dem Klinischen Krebsregister bekannt? Wenn ja, welche und wie sollen diese behoben werden? zu Frage 7: Der Landesregierung sind keine datenschutzrechtlichen Probleme bei dem Melden von Krebserkrankungen bei dem Klinischen Krebsregister bekannt. Frage 8: Am 01.01.2018 ist der Zweite Änderungsstaatsvertrag für das GKR in Kraft getreten . Wie bewertet die Landesregierung die Arbeit des GKR nach nunmehr einem Jahr mit neuem Staatsvertrag? Landtag Brandenburg Drucksache 6/10647 - 3 - zu Frage 8: Mit dem zweiten Änderungsstaatsvertrag wurde der Staatsvertrag über das Gemeinsame Krebsregister den neuen Anforderungen hinsichtlich der Regelungen zur Wahrnehmung aus dem Bundeskrebsregisterdatengesetz und dem SGB V sowie zum Datenabgleich mit dem Deutschen Kinderkrebsregister angepasst. Im GKR werden entsprechend der Personalausstattung die im Zweite Änderungsstaatsvertrag neu übertragenen Aufgaben zügig in Zusammenarbeit mit den dafür jeweils benannten Stellen (klinische Krebsregister, Meldeämter, Zentrale Stellen und zuständige Screening-Einheiten des Mammographie-Screenings etc. in den sechs Bundesländern des GKR Einzugsgebietes) umgesetzt. Die Landesregierung bewertet die Arbeit des GKR positiv. Frage 9: Sind der Landesregierung beim GKR Probleme mit dem Datenschutz, beispielsweise mit der fristgerechten Löschung der Daten, der Anonymisierung, der Schweigepflicht oder der Entschlüsselung von personenidentifizierenden Daten bekannt? Wenn ja, welche ? zu Frage 9: Der Landesregierung sind keine Probleme mit dem Melden, Speichern, Verarbeiten und Auswerten von Krebserkrankungen beim GKR bekannt. Die gesetzlichen Vorgaben werden eingehalten. Beanstandungen liegen nicht vor. Im Übrigen übt das für das Gesundheitswesen zuständige Mitglied des Senats des Landes Berlin gemäß Artikel 9 des GKR-Staatsvertrags die Dienst-, Rechts- und Fachaufsicht über das Gemeinsame Krebsregister aus. Frage 10: Sind der Landesregierung bei dem GKR Probleme mit dem Melden, Speichern, Verarbeiten und Auswerten von Krebserkrankungen bekannt? zu Frage 10: Es gibt beim GKR aus Personalengpässen resultierende IT-Probleme, die zu Verzögerungen beim Melden, Speichern, Verarbeiten und Auswerten von Krebserkrankungen führten, welche im Laufe des Jahres behoben werden sollen. Die Personalengpässe resultieren aus Unterbesetzung von vorhandenen Stellen (verzögerte Besetzung vakanter Stellen aufgrund des Mangels an geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern im IT-Bereich / langfristig erkrankte Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter). Erarbeitete Lösungen, um die Personalengpässe zu beheben (zeitweilige Bindung externer Anbieter, wiederholte Ausschreibung offener Stellen, Neuanmeldung von Stellen für die Ausführung der neuen Aufgaben im Haushalt 2020/21), befinden sich in der Umsetzung. Jenseits der benannten Probleme sind der Landesregierung keine weiteren Probleme mit dem Melden, Speichern, Verarbeiten und Auswerten von Krebserkrankungen beim GKR bekannt. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. Frage 11: Müssen Krebserkrankungen außer zu diesen beiden Registern auch an weitere übersendet werden? Wenn ja, an welche und warum? zu Frage 11: Ja. Gemäß Artikel 6 Abs. 5 Nr. 11 KKR-Staatsvertrag, § 65c Abs. 1 Nr. 3 SGB V werden an regionale klinische Krebsregister bei solchen Patientinnen und Patienten , bei denen Hauptwohnsitz und Behandlungsort in verschiedenen Einzugsgebieten liegen , Informationen übersendet. Darüberhinausgehend werden gemäß Art. 4b des GKR- Staatsvertrags Informationen an das Deutsche Kinderkrebsregister in Mainz im Falle von minderjährigen Patientinnen und Patienten gesendet. Landtag Brandenburg Drucksache 6/10647 - 4 - Frage 12: Um doppelte Erfassung zu vermeiden, gibt es schon heute in einigen Ländern Kooperationen zwischen epidemiologischen und klinischen Krebsregistern. Teilweise existieren gemeinsame Meldewege oder Register sollen um das jeweils andere erweitert werden . Welche Kooperationen existieren oder sind geplant zwischen den Krebsregistern mit Beteiligung des Landes Brandenburg? zu Frage 12: Die gesetzlichen Aufgaben der Krebsregistrierung werden arbeitsteilig wahrgenommen - seit 1991 ununterbrochen vom GKR und seit 2016 von dem für Brandenburg zuständigen klinischen Krebsregister (vor 2016 von den im Land Brandenburg ansässigen Tumorzentren). Das GKR kooperiert mit allen am GKR beteiligten Ländern bzw. mit den in den Ländern ansässigen Klinischen Krebsregistern. Beispiele dafür sind die paritätisch besetzten Arbeitsgruppen „Kommunikation“ und „Melderegisterabgleich/IT“. Doppelmeldungen durch Ärzte und Kliniken sind aufgrund der gesetzlich vorgesehenen Meldewege nicht erforderlich. Frage 13: Gibt es Pläne/ Überlegungen beide Register zusammenzuführen? Frage 14: Welche Vor- oder Nachteile hätte das Zusammenführen beider Register? zu den Fragen 13 und 14: Die Fragen werden auf Grund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Zum jetzigen Zeitpunkt wird zwischen den Bundesländern nicht über eine Zusammenführung diskutiert. Pläne zur Zusammenlegung bzw. eine diesbezügliche Vor- und Nachteilsabwägung existieren dementsprechend nicht.